Bevölkerung will weitreichende Patientenverfügung

AUGSBURG. Vor der anstehenden Diskussion über die Patientenverfügung im Deutschen

Bundestag – voraussichtlich in der kommenden Woche – hat die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) vor gut einer Woche (12. bis 13. März) durch das Meinungsforschungsinstitut forsa eine repräsentative Umfrage zum Thema Patientenverfügung und Sterbehilfe durchführen lassen.

 

 

 

Die wichtigsten Ergebnisse sind:

  • Drei Viertel aller Bundesbürger (73 %) sind der Ansicht, dass eine Patientenverfügung nicht erst im eigentlichen Sterbeprozess Geltung haben sollte. Vielmehr sollte sie bereits ab dem Moment gelten, in dem der Patient sich selbst nicht mehr äußern kann.
  • Die Mehrheit der Bundesbürger (62 %) würde bei einer Patientenverfügung das Risiko in Kauf nehmen, dass man durch einen Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen (hier: im Falle eines Komas) möglicherweise die Chance auf ein Wiedererwachen vergibt.
  • 58 Prozent der Bundesbürger halten eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung allein nicht für ausreichend.
  • Über zwei Drittel der Bundesbürger (68 %) sind der Meinung, dass die Sterbehilfe - angefangen von der mitmenschlichen Sterbebegleitung bis hin zur Tötung Kranker auf Verlangen - gesetzlich geregelt werden sollte.

Wiederum zeigt sich, dass die zu diesen Fragen beständig hohe Zustimmung in der Bevölkerung auch aktuell vorhanden ist.

Hinsichtlich der „Reichweite" der Patientenverfügung, d.h. ab dem Zeitpunkt, zu dem sich der Patient sich nicht mehr zu seiner Behandlung äußern kann, gibt es in der Bevölkerung kaum Unterschiede. Zwar sind die Evangelischen (70 % für frühe Geltung) etwas weniger damit einverstanden als die Konfessionslosen (78 %), aber dieser Unterschied ist im hohen Zustimmungsbereich über Zwei-Drittel-Mehrheit. Auch hinsichtlich Parteipräferenzen gibt es nur geringe Unterschiede, da alle Zustimmungswerte sich zwischen 72 und 76 % befinden.

Bei der Frage der möglichen „Restchance", aus einem Koma wieder zu erwachen, sind die Unterschiede deutlicher. Die Kirchenmitglieder sind etwas geringer dazu bereit, das Risiko in Kauf zu nehmen und auf diese Restchance zu verzichten. (Katholiken 55 %, Evangelische 62 %, Konfessionslose 72 %).

Bei der Frage: „Sollte die Sterbehilfe - angefangen von der mitmenschlichen Sterbebegleitung bis hin zur Tötung Kranker auf Verlagen - Ihrer Meinung nach gesetzlich geregelt werden?" sind die Unterschiede dann ausgeprägt.

Je älter die Befragten sind, um so weniger sind sie für eine gesetzliche Regelung (58 % gegenüber 76 % der 18-25-Jährigen), ebenso wie die Kirchenmitglieder weniger zustimmen (Evangelisch 62 %, Katholiken 65 %) als die Konfessionslosen (81 %). Auch die Anhänger der CDU/CSU (64 %) sind weniger dafür als die SPD-Anhänger (70 %) oder die Wähler der Linkspartei (82 %).

Dieser Aspekt eines Zusammenhangs zwischen Religiosität und der Beurteilung der Sterbehilfe hatte sich auch schon in der Allgemeinen Bevölkerungsfrage 2002 dargestellt.

Insgesamt bestätigen sich die Einstellungen und Präferenzen für eine umfassende gesetzliche Regelung wie bereits 2002.

Die vollständige Umfrage der DGHS (mit ausführlichen Daten und den Fragestellungen) befindet sich im Internet.

CF