„Lehrer darf nicht sagen, du musst beten“

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Schuleingang / Foto: http://www.brgop.at

OBERPULLENDORF. (hpd) In Österreich dürfen Kinder an öffentlichen Schulen nicht zum Beten gezwungen werden. Das hat die Schulaufsicht im ostösterreichischen Burgenland nach der Beschwerde eines Vaters klargestellt. Diese Rechtsauffassung scheint sich nicht in ganz Österreich durchgesetzt zu haben, wie die Meldestelle der Initiative „Religion ist Privatsache“ gegenüber dem hpd sagt.

„Mich hat’s überrascht, wie schnell das gegangen ist“. Georg H. (Name von der Redaktion geändert) aus dem burgenländischen Bezirk Oberpullendorf zeigt sich erleichtert. „Wenige Tage nach meinem Anruf beim Landesschulrat sind die Schulgebete an der Schule meiner Tochter eingestellt worden.“ Ohne diesen Anruf hätte es vermutlich nicht funktioniert, meint er: „Das ganze war zwar nur die Privatinitiative eines Deutschlehrers, die Schulleitung hat sich aber hinter ihn gestellt und gesagt: Das ist Tradition bei uns. Immer wenn die Kinder die erste Stunde bei ihm hatten, hat er sie aufgefordert, zu beten. Ich hatte mich schon auf einen längeren Rechtsweg eingestellt und Geld dafür beiseite gelegt.“

Auch einen Anwalt für die Beschwerde hatte er gefunden. „Übrigens einen sehr religiösen, der das aber genauso sieht wie wir: Ein verpflichtendes Gebet geht einfach nicht.“

Unverständnis bei Eltern

Bei Vertretern des Elternvereins stieß er auf Unverständnis, als er sich beschwerte, dass die Klasse seiner Tochter beten musste, wenn der betreffende Lehrer die erste Schulstunde führte, schildert H. dem hpd. Als die Tageszeitung Kurier die Geschichte aufgriff, soll es böse Anrufe einiger religiöser Eltern bei der Redaktion gegeben haben.

Dabei ist H. alles andere als ein Revoluzzer. „Gegen eine Morgenbesinnung habe ich gar nichts, so lange es nicht christlich aufgeladen ist.“ Kreuze in den Schulklassen stellt er etwa nicht generell infrage, auch den konfessionellen Religionsunterricht würde er nicht abschaffen wollen. Und schon einmal hat er ertragen, dass seine Tochter zu Schulgebeten verpflichtet wurde. „Wir sind vor sechs Jahren ins Burgenland gezogen“, erzählt der gebürtige Tiroler dem hpd. „An der Volksschule wurde gebetet und als frisch Zugezogener wollte ich nicht für Wirbel sorgen“. Als das in der neuen Schule, der AHS (Gymnasium, Anm.) in der Bezirkshauptstadt Oberpullendorf, weiterging, wurde es ihm dann doch zu bunt. Es folgte die Beschwerde.

Landesschulratspräsident: „Lehrer darf nicht sagen: Du musst beten.“

Gerhard Resch, amtsführender Präsident des Landesschulrats für das Burgenland
http://www.lsr-bgld.gv.at/
kommentiert den Fall gegenüber dem hpd nicht und zeigt sich auch etwas erstaunt über die Aufregung. „Die gesetzliche Regelung ist klar. Ein Lehrer darf nicht sagen, du musst beten. Ich werde aber keine schriftliche Regelung herausgeben, die allen das Beten verbietet.“ Freiwillig sei das durchaus möglich, sagt Resch. „Wenn sich Eltern bei mir schriftlich beschwerden, dass ihre Kinder zum Beten gezwungen werden, werde ich auf die gesetzliche Lage hinweisen.“ Mit Betonung auf schriftlich: „Wenn ich das nur aus den Medien erfahre, kann ich nichts tun.“

Religion ist Privatsache: Auch muslimische Eltern beschweren sich

Andernorts sei man weniger kooperativ, schildert Eytan Reif von der Initiative „Religion ist Privatsache“: „Wir haben einige Beschwerden in unserer Meldestelle, vor allem aus dem Weinviertel in Niederösterreich. Der Landesschulrat für Niederösterreich hat bisher unseres Wissens nach in keinem einzigen Fall klar gestellt, dass das nicht geht.“ Und stets würden die Schulleitungen die Eltern mit der Aussage abwimmeln: „Das ist halt Tradition bei uns“.

Es seien nicht nur konfessionsfreie Eltern, die sich bei der Meldestelle beschweren, sagt Reif: „Wir haben zumindest zwei Fälle von muslimischen Eltern, beide aus Niederösterreich. Auch die wollen nicht, dass ihre Kinder zwangsweise eine christliche Erziehung an einer öffentlichen Schule erhalten.“ Bei einem Volksschulkind aus dem nördlichen Niederösterreich verhinderte erst die Beschwerde der Mutter, dass es am katholischen Weihnachtsgottesdienst teilnehmen musste. „Die Direktorin hat das zuerst überhaupt nicht verstanden, dass eine muslimische Mutter nicht will, dass ihr Kind an einem katholischen Gottesdienst teilnimmt und gemeint, das sei halt Tradition und Österreich sei ein christliches Land.“

Nach einer längeren Diskussion wurde das Kind vom Weihnachtsgottesdienst freigestellt. Kuriose Begründung: „Es besucht ja eh den muslimischen Religionsunterricht. Jetzt hat das erstens nichts mit einem verpflichtenden Schulgottesdienst zu tun und zweitens stell ich mir die Frage: Was wäre passiert, wenn das Kind nicht einen Religionsunterricht besucht hätte“, sagt Reif.

Ab wann ist freiwillig freiwillig?

Das mag auch daran liegen, dass die rechtliche Lage einigen Interpretationsspielraum zulässt. Verpflichtende Schulgebete sind in den 1950ern abgeschafft worden. Seitdem sei es den Schulen selbst überlassen, ob in einer Schulstunde gebetet werde oder nicht, sagte Josef Galley, Pressesprecher des Unterrichtsministeriums im Vorjahr gegenüber der Tageszeitung Der Standard.

Was die Frage aufwirft, ob der Unterschied zwischen formaler Verpflichtung und sozialem Druck im Einzelfall nicht Augenauschwischerei ist. „Wenn der Lehrer in der ersten Schulstunde das einer Klasse Zehnjähriger vorschlägt, kann das dann wirklich freiwillig sein? Ein Lehrer ist in diesem Alter ja noch eine Respektsperson“, fragt etwa Vater H.  Ähnlich schilderte es Harald Lipphart-Kirchmaier vor einem Jahr gegenüber dem ORF Burgenland.

In der Volksschule seiner nicht getauften Tochter wurde täglich gebetet:  „Das Problem ist das Vertrauensverhältnis, das meine Tochter zu dem Volksschullehrer hat. Sie ist als Sechsjährige einem Gewissenskonflikt ausgesetzt, wo sie erlebt, dass in der Schule gebetet wird, wir zu Hause aber nicht dran glauben“. Wie freiwillig ist dann freiwillig? Ab wann kann man von einer Verpflichtung sprechen?

Enormer Druck auf Eltern

An wie vielen Schulen in Österreich zu Morgenbeginn gebetet wird, lässt sich schwer feststellen. Es dürfte einer Minderheit sein. Die Beschwerden bei der Meldestelle von Religion ist Privatsache lassen auf die Faustregel schließen: Je ländlicher, desto eher gebetet, vor allem in der Früh. Und vor allem kurz vor Weihnachten. Folgen hat das selten, schildert Eytan Reif. Nur wenige Eltern, die bei der Meldestelle andocken, würden sich entschließen, eine formale Beschwerde einzureichen: „Viele wollen einfach nur den Druck ablassen. Das verstehe ich auch. Es steht immer die Befürchtung im Raum, dass das Kind ausgegrenzt wird, wenn sich die Eltern wehren.“ Die Initiative würde auch niemandem mit solchen Bedenken raten, einen Aufstand anzuzetteln. „Wir theatern sicher niemanden rein. Die Interessen des Kindes gehen auf jeden Fall vor. Wir beraten und unterstützen die Eltern, egal, ob sie sich zu einer Beschwerde entscheiden oder nicht.“

H. hat ähnliche Erfahrungen gemacht. „Einerseits haben mich Eltern auch aus dem Elternverein massiv angegriffen, dass ich das überhaupt problematisch finde. Die waren richtig persönlich und sehr tief beleidigt und haben das als Anschlag auf ihre Glauben gesehen. Andererseits sind dann Eltern zu mir gekommen und haben gesagt: Wir denken so wie du, aber wir wollen keinen Wirbel machen.“ Sein Argument an die, die ihn anfeindeten: „Ihr würdet doch auch nicht wollen, dass eure Kinder bei einem muslimischen Gebet mitmachen müssen?“

Bundeseinheitliche Regelung gefordert

Reif wie Vater H. wäre eine eindeutige und bundeseinheitliche Lösung lieber. „Die Bundesverfassung gilt doch überall“, sagt Reif. „Es kann nicht sein, dass der Landesschulrat für das Burgenland und der Landesschulrat im benachbarten Niederösterreich das so unterschiedlich auslegen. Außerdem nimmt das den Druck von den Eltern, die Rechte ihrer Kinder gegen die möglichen Repressalien abzuwägen, die entstehen, wenn sie die Rechte ihrer Kinder durchsetzen.“ H. formuliert es pragmatischer: „Außerhalb des Religionsunterrichts sollte die Schule eine religionsneutrale Zone sein.“

Bis zu einer solchen Regelung dürfte es dauern. Solche Schritte setzen ein allgemeines Problembewusstsein voraus. Das ist in Österreich bei Schulgebeten nicht gegeben. Im Internetforum des Kurier finden sich Kommentare, wie sie H. des öfteren von Eltern begegnet sind: „Ein Gebet hat noch niemandem geschadet“, etwa.

Laizität wird zur Integrationsfrage

Und – auch das nicht untypisch in Österreich – sofort wird „der Islam“ ins Spiel gebracht. „Aber wehe, jemand würde versuchen, Angehörigen einer anderen Religion zu verbieten, fünfmal am Tag den Teppich auszurollen und zu beten ... in der bezahlten Arbeitszeit. Würde gerne wissen, welcher Volksgruppe der „erboste Vater“ angehört. Und wie lange er sich schon hier "integriert"“, schreibt ein User namens *FUSSNOTE. Ein „Puffer Küsser“ schreibt:  „Es ist eine Tradition, warum muss man die den hier geborenen und aufgewachsenen Österreichern strikt verbieten? Mal wieder ein Beispiel, wie sich Ausländer oder Andersgläubige eine Integration vorstellen.“ Dass H. gebürtiger Tiroler ist, scheint diesen Zeitgenossen entgangen zu sein.

Sie mögen nicht die Mehrheit sein, wie andere Postings nahe legen, in denen User Schulgebete nicht als harmlose Tradition sehen wollen. Aber sie sind eine lautstarke und gut organisierte Gruppe, die zeigt, dass es in Teilen der Bevölkerung massive Bedenken gegen mehr Laizität gibt, die lautstark geäußert werden. Ob man ihren Sinn verstanden hat oder nicht.

Christoph Baumgarten