Kein Rechtsanspruch auf Ethikunterricht in Grundschulen

Der Verwaltungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg hat entschieden, dass Eltern für ihre Kinder an Grundschulen keinen Rechtsanspruch auf das Fach Ethik haben.

Die Klägerin, Anna Ignatius, ist von dem Urteil nicht überrascht und will beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde dagegen einlegen, dass der Verwaltungsgerichtshof keine Revision zugelassen hat.

Sie will für ihre drei Söhne eine Wertevermittlung ohne die religiöse Indoktrination im Religionsunterricht. Ethikunterricht ist in Baden-Württemberg aber erst ab Klasse 7 vorgesehen.