Der Arzt und Suizidhelfer Dr. Spittler war im November 2017 aufgrund erwiesener Unschuld freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft Hamburg ist nun in Revision gegangen – mit absurd anmutenden Manipulationsvorwürfen in Analogie zum sogenannten Enkeltrick.
Die Staatsanwaltschaft hatte im Prozess vor dem Hamburger Landgericht sieben Jahre Haft gefordert und nach dem Urteil des Großen Strafsenats im November 2017 vorsorglich Revision angemeldet. Die hat sie nunmehr tatsächlich beim Bundesgerichtshof eingelegt. Was treibt Staatsanwälte an, einen unbescholtenen Arzt auch nach dem Freispruch der Strafkammer des Hamburger Landgerichts unbedingt doch hinter Gitter bringen zu wollen?
Zur Erinnerung: Die Hamburger Seniorinnen Elisabeth W. (85) und Ingeborg M. (81) waren beide verwitwet und kinderlos, wohnten seit 1994 wie Schwestern zusammen. Sie waren zwar nicht tödlich erkrankt, aber nach eigenen Aussagen des Lebens müde, litten an zahlreichen Altersbeschwerden und wollten sich weiteren Risiken der Verschlechterung und einer Pflegeheimsituation nicht aussetzen. Auf ihre ausdrückliche Bitte und nachhaltige Willensbildung hin baten sie Dr. Spittler (75), sie bei ihrem gemeinsamen Freitod zu begleiten. Die beiden Seniorinnen starben friedlich in seinem Beisein im November 2012 nach Einnahme eines Tablettencocktails.