Religionsfreier Zone droht Verbot

MÜNCHEN. Der für Karfreitag vom Bund für Geistesfreiheit (bfg) München angesetzten Religionsfreien Zone droht das Verbot. Kurz nachdem öffentlich zu Freigeister-Kino und Freigeister-Tanz eingeladen worden war, meldeten sich kirchliche Vertreter zu Wort und forderten ein Verbot der Veranstaltung.

Dabei trat das bezeichnende Verhältnis der Kirche sowohl zu Sexualität als auch zu Ironie deutlich zutage, als das Motto „Dadn Sie eventuell mit mir vögeln?“ kirchlicherseits als Aufforderungen zu „rammeln“ interpretiert wurde. Das geplante Tanzvergnügen, so ein Domkapitular in einem Brief an das Kreisverwaltungsreferat der Stadt München, widerspreche „dem menschlichen Anstand“ und sei deshalb zu untersagen.

Kurz darauf ging beim bfg München ein Schreiben des für Gaststättenangelegenheiten zuständigen Kreisveraltungsreferats ein, in dem darauf hingewiesen wurde, dass beabsichtigt sei, die Heidenspaß-Party „zu untersagen und ... gegebenenfalls zu unterbinden“. Es könne nicht hingenommen werden, dass mit der Durchführung einer „öffentlichen Vergnügung, die nicht dem Ernst des Tages“ entspreche, der „Rechtsstaat und seine Vollzugsorgane“ provokant herausgefordert würden. Dem bfg wurde bis 4. April die Gelegenheit, sich zu der Sache zu äußern gegeben.

bfg-Vorsitzende Assunta Tammelleo hat bereits angekündigt, den Rechtsweg voll auszuschöpfen. Mit der Reaktion der Stadt hat sie aufgrund der Gesetzeslage gerechnet, allerdings hält sie das Verbot sachlich nicht für gerechtfertigt. Die Veranstaltung ziele darauf ab, den absurden Umstand zu kritisieren, dass der Gesetzgeber nichtreligiösen Menschen vorschreibe, wie sie sich an einem kirchlichen Feiertag zu verhalten hätten. Insofern sei die Religionsfreie Zone eine „politische Versammlung mit dezent unterhaltendem Charakter“.

Was am Karfreitag passieren wird ist derzeit unklar. Zu einer Konfrontation mit gewaltbereiten Polizisten will es der bfg aus Rücksicht auf die Betreiber des Oberangertheaters, das als Veranstaltungsort vorgesehen ist, nicht kommen lassen. Die Rechtslage ist hingegen nicht so eindeutig, wie das behördliche Schreiben nahelegt. Denn bereits in den letzten fünf Jahren hatte der bfg München unbeanstandet Filmvorführungen mit anschließendem Schokolade-Essen durchgeführt. Die behördliche Ankündigung bezieht sich jedoch offenbar auf die gesamte „Religionsfreie Zone“, also nicht nur auf die abschließende Tanzveranstaltung. Da sich unweit des Oberangertheaters ein größerer Kino-Komplex befindet, der selbstverständlich auch am Karfreitag bespielt wird, darf angesichts der offensichtlichen Ungleichbehandlung die Verbotsbegründung mit Spannung erwartet werden.

Gunnar Schedel