Freigeistige Betrachtungen

Eine Sendung des Bundes für Geistesfreiheit (bfg) Bayern im Bayerischen Rundfunk, Programm Bayern II, UKW am Sonntag,

den 01. April 2007 um 7:05 Uhr.

Sprecher:
Guten Morgen, liebe Hörerinnen und Hörer, wir begrüßen Sie zur dieser Sendung des Bundes für Geistesfreiheit Bayern, kurz bfg.
Da diese Sendung am 1. April ausgestrahlt wird, haben wir einen Aprilscherz eingebaut.

Sprecherin:

Zentralrat der Ex-Muslime

Anfang des Jahres wurde in Köln der „Zentralrat der Ex-Muslime", kurz ZdE, gegründet. Dem ZdE gehören Menschen an, die entweder den muslimischen Glauben aufgegeben haben oder die niemals Muslime waren, wenngleich sie aufgrund ihrer Herkunft aus einem sog. "muslimischen Land" gemeinhin der "Gruppe der Muslime" zugerechnet werden. Da viele von ihnen gezwungen waren, den islamischen Machthabern in unseren Herkunftsländern zu entfliehen, können und wollen sie es nicht hinnehmen, dass nun in Deutschland ausgerechnet muslimische Funktionäre in ihrem Namen sprechen sollen. Vorsitzende des Zentralrates ist die Exil-Iranerin Mina Ahadi. Die türkisch-stämmige Publizistin Arzu Toker ist stellvertretende Vorsitzende.

Was sind die innenpolitischen Ziele dieses Zentralrats?

Der ZdE fordert in Deutschland eine konsequente Trennung von Staat und Religion. Die Freiheit der Kunst, Wissenschaft und Meinungsäußerung muss gerade auch gegenüber jenen religiösen Kräften verteidigt werden, die mithilfe eines „aggressiven Beleidigtseins" jede Form von Islamkritik im Keim ersticken wollen.

Das Tragen des Kopftuchs, das Erkennungszeichen für den politischen Islam und auch für die patriarchale Unterdrückung der Frau, sollte im öffentlichen Dienst konsequent untersagt werden.

Die religiös begründete Abmeldung von Schülerinnen und Schülern vom Schwimm-, Sport-, Sexualkunde- und Biologieunterricht muss unterbunden werden.

Statt eines islamischen Religionsunterrichts sollte ein religionskundlicher, auf wissenschaftlichen Prinzipien beruhender Ethikunterricht erteilt werden, der für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich ist. Nur so lässt sich auf lange Sicht eine gefährliche religiöse Gettoisierung der Gesellschaft verhindern.

Dem Wunsch nach einer rigiden Geschlechtertrennung (beispielsweise im Gesundheitswesen) darf keinesfalls nachgegeben werden.

Religiöses Recht darf niemals über weltliches Recht gestellt werden. Deshalb muss beispielsweise das religiöse Sonderrecht auf tierquälendes Schächten aus dem Tierschutzgesetz gestrichen werden.

In den wenigen Wochen seines Bestehens hat der ZdE bereits etwa 500 Mitglieder gewinnen können. Dass es auch in Deutschland nicht ungefährlich ist, öffentlich die Abkehr vom muslimischen Glauben zu bekennen, musste Mina Ahadi bereits erfahren. Nach mehreren Morddrohungen wird sie inzwischen von Beamten rund um die Uhr beschützt.

Weitere Informationen über den Zentralrat der Ex-Muslime finden Sie auf der Internetsite: www.ex-muslime.de.

Sprecher:

Familienrichterin argumentiert mit dem Koran

Heiß diskutiert wird derzeit ein Urteil einer Familienrichterin aus Frankfurt am Main. Die Juristin lehnte die vorzeitige Ehescheidung einer in Deutschland lebenden Marokkanerin ab. Die junge Frau war von ihrem Ehemann wiederholt schwer misshandelt worden. In dem Scheidungsfall argumentierte die Richterin mit dem Koran. In der Sure vier heißt es: „Die Männer stehen über den Frauen. Und wenn ihr fürchtet, dass Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie!". Eine vorzeitige Scheidung sei also nicht notwendig, da das Züchtigungsrecht im marokkanischen Kulturkreis nicht unüblich sei. Wegen Befangenheit wurde die Richterin von diesem Scheidungsfall abgezogen. Sie hat ihre Äußerungen inzwischen bedauert.

„Eine Richterin an einem deutschen Familiengericht hat sich an das Zivilrecht zu halten und nicht an das islamische Recht", kritisierte die CDU-Innenexpertin Kristina Köhler zurecht. Und der hessische Grünen-Justizpolitiker Andreas Jürgens sagte: „Was der Koran, die Bibel oder sonstige religiöse Lehren vorschreiben, kann für Entscheidungen der Justiz nicht maßgeblich sein."

Und wir können wirklich froh sein, dass bis jetzt Richter in Fällen von Kindesmisshandlung nicht mit der Bibel argumentieren. Schließlich steht in Sprüche 13,24: „Wer seine Rute schont, der hasst seinen Sohn; wer ihn aber lieb hat, der züchtigt ihn beizeiten."

Sprecherin:

Urteil zum „Wasserklau" im Papsthaus

Liebe Hörerinnen und Hörer, stellen Sie sich mal folgende Szene vor: In Ihrem Garten füllen drei Männer Wasser aus Ihrem Gartenschlauch in mitgebrachte Flaschen. Ein Fotograf steht auf der anderen Straßenseite und fotografiert die Szene. Die Männer beschädigen nichts, klauen nichts außer dem Wasser und fahren mit einem Auto davon. Ein Zeuge notiert sich die Autonummer.

Was würden Sie in diesem Falle machen? Wahrscheinlich würden Sie sich ärgern, dass da jemand über Ihren Gartenzaun gestiegen ist. Aber wegen so einer Lappalie würden Sie nichts weiter unternehmen. Falls Sie sich doch entschließen, eine Anzeige bei der Polizei aufzugeben, würde diese wegen Belanglosigkeit mit Sicherheit nicht weiter verfolgt.

Aber nun stellen Sie sich vor, der Garten gehört zu dem Haus, das Joseph Ratzinger bis zu seiner Papstwahl bewohnte. Da schaut die Sache doch gleich ganz anders aus! Natürlich ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft.

Es handelt sich übrigens nicht um einen normalen „Wasser-Klau", sondern um eine Kunstaktion. Damit soll die ausufernde Geschäftemacherei um den Papst persifliert werden. Die Aktionskünstler, die einen halben Liter Wasser abfüllten, können nicht ausfindig gemacht werden. Also hält man sich an dem Journalisten, der die Szene filmte, schadlos. Es gibt einen Durchsuchungsbeschluss für seine Wohnung, damit man die Videokassette als Beweismittel sicherstellen kann. Da diese nicht gefunden wird, nimmt man halt sämtliche Computer und Festplatten mit sowie sein Videoarchiv mit Aufnahmen aus 15 Jahren journalistischer Arbeit. Natürlich wird auch sein Telefon abgehört, damit man einen terroristischen Hintergrund ausschließen kann.

In der amtlichen Begründung für diese Maßnahme steht u.a.: „Die Staatsanwaltschaft hält darüber hinaus wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten. [...] Die Beschlagnahme steht in angemessenem Verhältnis zur Schwere der Tat."
Das Verfahren wird wegen dieser „Schwere der Tat" natürlich nicht eingestellt und somit kommt der Vorfall vor Gericht. Der Journalist wird wegen Mittäterschaft zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen verurteilt.

Sprecher:

Papst-Benedikt-Lehrstuhl

Die Uni Regensburg erhält einen Papst-Benedikt-Lehrstuhl. Es handelt sich um eine von der Diözese Regensburg finanzierte Stiftungsprofessur, die sich ausschließlich mit dem theologischen Lebenswerk von Papst Benedikt befassen soll. Der Papst-Benedikt-Lehrstuhl soll sich insbesondere der Herausgabe einer kritischen Gesamtausgabe des theologischen Lebenswerks des Heiligen Vaters widmen. Dies verkündete der Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller gemeinsam mit dem Rektor der Uni Regensburg offiziell bei einer Pressekonferenz vor einigen Wochen.

„Oh, wie großherzig", möchte man meinen. Erstaunlicherweise hält sich aber bisher die Begeisterung des Senats der Uni Regensburg in Grenzen. Mit Recht, denn bei näherem Hinsehen hat das vermeintlich großherzige Geschenk gleich mehrere Pferdefüße.

Erstens ist die katholisch-theologische Fakultät so ziemlich die letzte, die einen zusätzlichen Lehrstuhl braucht. Immerhin gibt es dort 13 Lehrstühle, davon 3 derzeit nicht besetzt. Der Bayerische Oberste Rechnungshof fordert im Gegenteil bereits seit vielen Jahren einen Abbau theologischer Lehrstühle in Bayern vor dem Hintergrund sinkender Studentenzahlen. Es herrschen, so stellte der Rechnungshof bereits vor einigen Jahren fest, geradezu paradiesische Zustände beim zahlenmäßigen Verhältnis zwischen Lehrpersonal und Studierenden. Demgegenüber sind andere Fakultäten hoffnungslos überlastet, kämpfen andere Fachbereiche ums Überleben, wurden Lehrstühle gestrichen, wie beispielsweise gerade in Regensburg bei der Lehrerausbildung.

Zweitens: Wenn das Lebenswerk Josef Ratzingers bereits heute theologisch so bedeutend ist, wie Bischof Gerhard Ludwig Müller betont, gehört es ja wohl zum Forschungsgegenstand der bestehenden Lehrstühle. Eine zusätzliche Professur ist damit völlig überflüssig.

Drittens: Angesichts der zeitlich begrenzten Aufgabenstellung dieser Stiftungsprofessur ist völlig unklar, wie dieser Lehrstuhl nach einigen Jahren weitergeführt und weiterfinanziert werden soll. Die zuständigen Universitätsgremien sollten aufpassen, dass sich das „hochherzige Geschenk" nicht als Kuckucksei entpuppt, mit dem der notwendige Abbau von Lehrstühlen sabotiert wird.

Viertens: Ganz zufällig gibt es in naher Zukunft ein Ereignis, auf das sich kirchliche Kreise jetzt schon intensiv vorbereiten: den 80. Geburtstag von Papst Benedikt. In einigen Tageszeitungen wurde denn auch ganz offen die Verbindung hergestellt: Der Papst-Benedikt-Lehrstuhl ist kein Geschenk an die Universität zur „Stärkung der Geisteswissenschaften". Es handelt sich vielmehr um ein originelles Geburtstagsgeschenk an den Papst: Der Ehrenbürger von Regensburg hat ein besonders inniges Verhältnis zu dieser Stadt.

Es bleibt abzuwarten, ob sich die Universität wirklich auf diesen Personenkult-Lehrstuhl-Handel einlässt.

Sprecherin:

Vormarsch der lateinischen Sprache in der katholischen Kirche

40 Jahre nach dem Vatikanischen Konzil will Papst Benedikt XVI. die lateinische Messe wieder verstärkt einführen. Er empfiehlt, besonders mit Blick auf „die immer häufigeren internationalen Treffen", dass die großen Gebete in der katholischen Messe wieder in Latein gesprochen werden. Dies geht aus dem Apostolischen Schreiben „Sacramentum Caritatis" (Sakrament der Liebe) hervor. „Es ist gut, wenn die großen Gebete der Messe in Latein gehalten werden", meint der Papst. Schließlich sei der Klang des Lateinischen viel erhabener.

Auch in der Priesterausbildung solle wieder mehr Wert gelegt werden auf eine gute Kenntnis der lateinischen Sprache. Denn Latein in der Messe ist nur der erste Schritt. In Zukunft solle auch in den Schulen in der alten Sprache gebetet werden. Und für den Beichtstuhl gilt diese neue Regelung ebenfalls. So werden sich die begangenen Sünden dann etwas erhabener anhören.

Sprecher:
Haben Sie unseren Aprilscherz entdeckt? Es geht um die Meldung zur lateinischen Sprache. Keine Angst, liebe Hörerinnen und Hörer. Sie dürfen weiter auf deutsch beichten - und auch das Schulgebet wird weiter in deutscher Sprache gehalten. Der Rest der Meldung stimmt aber.

Unsere nächste Sendung wird am 20. Mai 2007 ausgestrahlt.

Texte: Monika Hendlmeier, Karl Bierl
SprecherInnen: Dr. Kerstin Pschibl, Karl Bierl