Muslime unterlaufen Urteil des BVerwG

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Frau im Burkini (Ausschnitt), Foto: Giorgio Montersino (CC-BY-SA-2.0)

OSNABRÜCK. (hpd) Einige Muslime und die DITIB-Gemeinde haben dem Rechtsstaat jetzt in Osnabrück ganz offen den Kampf angesagt. Aufgrund ihrer konservativ-orthodoxen Religionsauffassung lehnen sie gemischtgeschlechtliches Schwimmen in der Schule für Schülerinnen ab. Das gilt auch für das Schwimmen in einem sog. Burkini.

Das Bundesverwaltungsgericht hat erst vor einigen Wochen entschieden, dass muslimischen Schülerinnnen die Teilnahme am koedukativen Schwimmunterricht immer zumutbar ist, wenn ihnen die Möglichkeit eingeräumt ist, einen Burkini zu tragen. Gegen dieses Urteil wird nun offen Front gemacht: Hilfestellung leistet hierbei auch der Koordinator des Sportunterrichts an dem betroffenen Gymnasium, der erklärt hat, er werde einen Verstoß gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hinnehmen.

Er gehört damit offenbar zu jenen, die - entgegen Recht und Gesetz - bereit sind, religiösen Hardlinern, die für Ab- und Ausgrenzung stehen, Vorschub zu leisten. Dieser "Pädagoge" scheint sich nicht die Frage zu stellen, aus welchen Gründen junge Mädchen der Auffassung sind, sie müssten sich "züchtig" verhüllen. Das interessiert ihn offenbar nicht und so lässt er die Mädchen allein mit ihren strenggläubigen Eltern.

Mit Sicherheit sind sie mit einer solchen Auffassung nicht zur Welt gekommen, sondern diese ist ihnen von ihren religiös-fundamentalistischen Eltern antrainiert worden. Wie weit die von den Mädchen selbst geäußerten Auffassungen überhaupt deren eigene Ansicht zum Ausdruck bringen, oder nur unter entsprechendem Druck der Eltern - vor allem der Väter - zustande kommen, interessiert ganz offensichtlich niemanden. Da wird nicht nachgefragt; da ist es bequemer und konfliktfreier, einfach mal wegzusehen, nichts zu bemerken.

Dass mit der Verhüllung, dem Kopftuch und der "züchtigen" Bekleidung eine orthodoxe-konservative Spielart des organisierten Islam in Deutschland befördert wird, hat sich mittlerweile allgemein herumgesprochen. Einige - wie offenbar auch der Sportkoordinator - wollen dies aber trotzdem nicht zur Kenntnis nehmen. Sie behandeln diese fundamentalistische religiöse Ausprägung so, als würde es sich um "den Islam" handeln. Und das, obwohl erkennbar die übergroße Zahl muslimischer Mädchen und Frauen in Deutschland sich nicht "verhüllt". Und diese müssen sich zudem von ihren strenggläubigen Glaubensgenossen und -genossinnen beschimpfen und in den Dreck ziehen lassen. "Es handelt sich hierbei um einen Missbrauch im Namen der Religion" hat die gläubige Muslimin Emel Zeynelabidin zu dem gegenüber Mädchen ausgeübten Zwang zum Kopftuchtragen geschrieben und die Diskriminierung muslimischer Frauen, die kein Kopftuch tragen, beklagt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat im September deutlich gemacht, dass religiös begründete Tabuisierungsgebote im Schulunterricht nicht beachtlich seien: "die nachwachsende Generation vorbehaltlos und möglichst umfassend mit Wissensständen der Gemeinschaft und ihrem geistig-kulturellen Erbe vertraut zu machen" urteilte das Gericht. "Das Grundrecht der Glaubensfreiheit vermittelt grundsätzlich keinen Anspruch darauf, im Rahmen der Schule nicht mit Verhaltensgewohnheiten Dritter - einschließlich solcher auf dem Gebiet der Bekleidung - konfrontiert zu werden, die außerhalb der Schule an vielen Orten bzw. zu bestimmten Jahreszeiten im Alltag verbreitet sind. Die Schulpflicht steht nicht unter dem Vorbehalt, dass die Unterrichtsgestaltung die gesellschaftliche Realität in solchen Abschnitten ausblendet, die im Lichte individueller religiöser Vorstellungen als anstößig empfunden werden mögen."

Das sind klare Ansagen, die für alle gelten. Sollte man meinen. Und das unabhängig davon, ob es sich um christliche, muslimische oder sonstige religiöse Fundamentalisten handelt.

Doch die Realität in Deutschland sieht noch immer anders aus: religiöser Missbrauch von Kindern, religiöse Indoktrination auch fundamentalistischer Ausprägung wird faktisch erlaubt. Vor allem die, die gerne in Sonntagsreden von religiösen "Werten" erzählen, zeigen keinerlei Bereitschaft, auf diesem Gebiet zum Schutz der Kinder tätig zu werden. Da – wie sich am Beispiel der christlich-fundamentalistischen "12 Stämme" aktuell zeigt - muss zur Indoktrination schon die massive und systematische Anwendung körperlicher Gewalt gegen Kinder hinzukommen, damit die Behörden und die Politik überhaupt tätig werden. Und sich "christlich" nennenden Politiker - siehe Bayern - reagieren selbst dann außerordentlich zögerlich.

Seelisch, psychisch durch religiös-fundamentalistische Eltern missbrauchte Kinder haben in Deutschland keine Lobby. Traurig, aber wahr.

Und schließlich: Fragen gefallen lassen müssen sich alle Politiker, die Organisationen wie die DITIB an Staatsverträgen über muslimischen Unterricht beteiligen. Wissen oder ahnen sie zumindest, mit wem sie es da zu tun haben?

Walter Otte