Wie viel Geld steht der Kirche zu?

Die Journalistin Jutta Rosbach recherchierte für den NDR, wie viel Kirchensteuer der Staat einziehen darf. Sie schreibt:

"Kirchensteuer darf grundsätzlich nur von Kirchenmitgliedern erhoben werden. Das gilt auch für den Fall, dass in einer Ehe ein Partner Kirchenmitglied ist, der andere Partner aber weder der evangelischen noch der katholischen Kirche angehört. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu erklärt, dass in so einer "glaubensverschiedenen Ehe" nur ein Kirchenmitglied zur Kirchensteuer herangezogen werden darf - nach den Maßstäben des eigenen Einkommens und nicht des Ehegatten-Einkommens."

Sie weist aber auch auf die Ausnahmen hin, von denen allein die Kirche profitiert:

"Zusätzlich wird seit 1979 in einer glaubensverschiedenen Ehe das 'besondere Kirchgeld' erhoben, wenn die Einkünfte der Ehepartner voneinander abweichen und der weniger verdienende Partner der Kirche angehört. Dann nämlich gilt nicht das Einkommen des Kirchenmitglieds als Richtschnur, sondern der gemeinsame Lebensstandard des Ehepaares. Juristen und Kirchenleute sprechen vom Lebensführungsaufwand."