Kirchenaustritte wegen neuer Bankenbefugnisse

Die Kirchen haben zunehmend Austritte zu verzeichnen, die auf die Abfrage der Kirchensteuerpflicht durch die Banken zurückzuführen sind.

Banken müssen von ihren Kunden Informationen zur Kirchenzugehörigkeit abfragen, um Kirchensteuern auf Kapitalerträge abzurechnen.

Der Eisenberger Superintendent Arnd Kuschmierz beklagt das und gibt als Grund dafür unverständliches Informationsmaterial der Banken an. Richtig hingegen ist, dass die Kirchensteuerpflichtigen bislang häufig nicht einmal wußten, dass sie auch für Kapitalerträge Kirchensteuern abführen müssen. Die nun notwendige (und vermutlich rechtswidrige) Offenbarung der Kirchenangehörigkeit vor einem Privatunternehmen verärgert viele Menschen.

Dabei sind die Summen, um die es geht, eher gering: "Da muss eine Ehepaar schon zwischen 200.000 Euro bei sehr günstigem Zinssatz und 350.000 Euro bei einem Zinssatz von 0,5 Prozent auf der hohen Kante haben", rechnete der Superintendent vor. Auf die Idee jedoch, auf diese Kleinsummen zu verzichten, kommt auch er nicht.