Keine Ermittlungen in der NSA-Affäre

Der Bundesstaatsanwalt hat gestern bekanntgegeben, dass er keine Ermittlungsverfahren gegen ausländische Geheimdienste einleiten wird.

Die Spionage von NSA und dem britischen Abhördienst GCHQ lasse sich nach Meinung des Generalbundesanwaltes Harald Range nicht nachweisen. Es stünden weder Zeugen noch Dokumente zur Verfügung.

Gleichzeitig gab der Whistleblower und frühere NSA-Mitarbeiter Edward Snowden bekannt, dass er dem zuständigen Untersuchungsausschuss des Bundestages für den Fall einer Zeugenaussage weitere brisante Details liefern wird. Er sei selbst bei der NSA persönlich mit der Kommunikation aus Deutschland befasst gewesen und hätte Beweise, dass die Kommunikation von Deutschen in großem Maßstab abgefangen wurde. "Um es klar zu sagen: Die verfassungsgemäßen Rechte jedes Bürgers in Deutschland wurden verletzt."