Musikverbot an Stillen Tagen, Runde zwei!

Es geht um eine geplante Musikveranstaltung an Allerheiligen und das mitten in Bayerns Welt-Haupt-Stadt mit Herz!


MÜNCHEN. (hpd) Das Erzbischöfliche Ordinariat München-Freising hat durch seinen Pressesprecher Wilfried Röhmel auf Anfragen von Journalisten deutlich gemacht, dass die für den 1. November in München geplante Großveranstaltung der „Europe Music Awards" des Musiksenders MTV in der Olympiahalle im Widerspruch zu dem in Bayern geltenden Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage steht. Danach ist das Hochfest Allerheiligen am 1. November ausdrücklich als stiller Tag durch das Bayerische Feiertagsgesetz geschützt. Ausnahmegenehmigungen sind nach diesem Gesetz nur dann möglich, wenn der diesem Tag entsprechende ernste Charakter gewahrt wird.

Beim 1.November handelt es sich um einen Stillen Tag, an dem gesetzlich Ausnahmen zumindest denkbar sind, in Bayern. Im Gegensatz zu Karfreitag, was durch das Verbot der "Heidenspass-Party" des bfg München (hpd berichtete) deutlich wurde und aktuell zur juristischen Klärung anhängig ist. Wer auf welcher Grundlage beurteilen kann, welcher "Ernst" von wem gewahrt werden muß und woran genau man dies erkennt, das läßt sich aus der Pressemeldung nicht eindeutig schließen. Nachdem die Verleihung des MTV-Award in der Münchner Olympiahalle ein - wenn auch eher weltlicher - finanzieller Segen fürs gebeutelte Stadtsäckel bedeuten wird, ist zumindest denkbar, dass der Münchner Oberhirte in diesem Fall nicht allzu lautstark gegen Sitten-Verfall "wettert", sondern den Segen seines Herrn für die Veranstalter des Spektakels mit Erfolg erbitten wird. Ganz ernsthaft.

In den nächsten Tagen werden sich auf Initiative des Erzbischöflichen Ordinariates München Verantwortliche des Ordinariates mit Verantwortlichen des Kreisverwaltungsreferates der bayerischen Landeshauptstadt treffen und über den Sachverhalt sprechen. Vielleicht ist die gnädige Billigung der Hohen Herren schneller erhältlich, wenn ein Teil des zu erwartenden Umsatzes bei dieser Großveranstaltung direkt an die Erzdiözöse München-Freising abgetreten wird!

Für die Feststellungsklage des bfg München (s.o) wird wohl zum Jahresende der erster Gerichtstermin angesetzt. Bei diesem juristischen Tempo sind wir leider noch nicht in der Lage, den Damen und Herren von MTV fürs nächste Mal den Karfreitag als Veranstaltungstag in Bayern vorzuschlagen. Doch es freut uns, jetzt auch noch MTV auf unserer Seite zu wissen, .... irgendwie.

Assunta Tammelleo