ERLANGEN-NÜRNBERG. (hpd) Zu den ebenso anachronistischen wie anstößigen Privilegien der katholischen Kirche
gehören die so genannten Konkordatslehrstühle an erziehungswissenschaftlichen oder philosophischen Fakultäten. Sie können nur mit der Zustimmung eines katholischen Bischofs besetzt werden. An sieben bayerischen Universitäten sind das je ein Lehrstuhl in Philosophie, Pädagogik und Soziologie/Politologie. Faktisch sind diese 21 Stellen damit für katholische Bewerber reserviert. Diese Bevorzugung von Personen aufgrund ihres religiösen Bekenntnisses bei der Besetzung öffentlicher Ämter stellt einen klaren Verstoß gegen das Grundgesetz (Art. 33) und auch gegen das Antidiskriminierungsrecht der Europäischen Union dar.
Von allein wird sich aber ein solcher verfassungswidriger Zustand nicht ändern. Daher kann man es nur begrüßen, dass sich einige Personen aus dem Fachgebiet Philosophie dazu entschlossen haben, gegen die Ausschreibung eines Konkordatslehrstuhls für praktische (also Moral-)Philosophie an der Universität Erlangen-Nürnberg auf dem Klageweg vorzugehen. Zu den Klägern gehören neben Alexander von Pechmann, Privatdozent der Philosophie in München, auch Michael Schmidt-Salomon, der Pressesprecher der Giordano-Bruno-Stiftung, und noch vier weitere Personen.
Prozesse kosten Geld
Von den Klägern, die zum Teil nicht einmal eine feste Stelle haben, können die Prozesskosten nicht getragen werden. Ein Teil dieser Kosten ist durch eine Rechtsschutzzusage der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft gedeckt. Die Giordano-Bruno-Stiftung wird diesen Rechtsstreit im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen, kann aber neben den laufenden Projekten die fehlenden Kosten nicht alleine schultern.
Da dieser Prozess der erste Rechtsstreit ist, den Personen, die in ihren Rechten unmittelbar betroffen sind, gegen die Ausschreibung eines Konkordatslehrstuhls führen werden, sollte die sich damit bietende Chance nicht am fehlenden Geld scheitern.
Der Vorstand der Stiftung bittet daher alle Förderer und Freunde der Giordano-Bruno-Stiftung, auf das steuerbegünstigte
Spendenkonto Nr. 25 95 70 000
bei der Commerzbank Frankfurt-Höchst (BLZ 500 400 00)
unter dem Stichwort „Klage Konkordatslehrstuhl"
Gelder für diesen Prozess zu spenden.
Über den weiteren Fortgang in dieser Angelegenheit werden wir berichten.
C.F.