Schachspielen verboten - Wandern mit Gebet

ZIEMENDORF / VIENAU. (hpd) In Sachsen-Anhalt wurde dieses Jahr - zum ersten Mal nach der Wiedervereinigung - das „Gesetz

über die Sonn- und Feiertage" auf Karfreitag angewandt und stille Veranstaltungen mit Bußgeldverfahren bedroht oder unter eine "Andacht mit Vaterunser" gestellt

 

Geplant und angekündigt war ein Schachturnier mit voraussichtlich 12 Teilnehmern in den Räumen der Gastwirtschaft des „Pferde- und Freizeitparadies" in Ziemendorf. Seit Ende 2005, als der ehemalige Bundesliga-Schachspieler Erwin Schmid das Gebäude gekauft hatte, die zehnte Veranstaltung in den jeweiligen Ferien. Die Spieler sitzen konzentriert an den Tischen der Gastwirtschaft - man kennt sich, ist eigentlich unter sich. Um aber den Kreis der Teilnehmer zu erweitern, wurden die Schachturniere für 2008 im November 2007 auch offiziell im Veranstaltungskalender der „Verwaltungsgemeinschaft Arendsee-Kalbe" eingetragen und dann veröffentlicht. Als die Familie Schmid am Samstag, dem 15.3., in Ziemendorf eintraf, ahnte sie noch nichts Ungewöhnliches. Am Montag rief eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes an und verwies auf ein Schreiben vom 13.3.08 zur „Durchführung von Veranstaltungen am Karfreitag, dem 21.3.2008".

Erwin Schmid – er ist auch Vorsitzender des Bund für Geistesfreiheit in Regensburg –, fragte sich, ob das Bundesland Bayern sich zwischen den Ferien bis in die Altmark ausgebreitet habe. In dem Brief hieß es sehr sachlich: „Hiermit weise ich darauf hin, dass das von Ihnen geplante Schachturnier am Karfreitag gegen die Bestimmungen des § 5 FeiertG LSA verstößt. Danach sind alle öffentlichen sportlichen Veranstaltungen sowie Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetriebe, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen untersagt. Ich bitte Sie, sicherzustellen, dass der besondere feiertagsrechtliche Schutz an einem der höchsten christlichen Feiertage entsprechend dem Feiertagsgesetz LSA eingehalten wird und die von Ihnen geplante Veranstaltung nicht stattfindet. Es ist mit Kontrollen vor Ort zu rechnen und bei einem Verstoß wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet."

Das „Gesetz über die Sonn- und Feiertage" (Nichtamtlicher Kurztitel: Feiertagsgesetz) des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 25.8.2004 ist in § 5 (betrifft den „Erhöhten Schutz") eindeutig. Der erste Satz lautet: „Karfreitag ganztägig". Allerdings – und das wird in dem behördlichen Schreiben nicht erwähnt –, heißt es in § 7, dass Ausnahmen von § 5 zugelassen werden können, „sofern damit keine erhebliche Beeinträchtigung des Sonn- und Feiertagsschutzes verbunden ist."

Aufgrund der Kürze der verbliebenen Zeit, in der keinerlei Rechtslage zu klären gewesen wäre, wurde das Schachturnier auf Samstag verschoben, denn die angekündigte Geldbuße bis zu 1.500 Euro stand in keinem Verhältnis zu dem kleinen Turnier.

Der Pressesprecher des Altmarkkreises, Hans Thiele, betont, dass man nur vorsorglich auf das Feiertagsgesetzt hingewiesen habe, da es im vergangenen Jahr einige lärmende Partys an Karfreitag gegeben habe. Die Anwendung und Auslegung des Gesetzes sei aber jeder Verwaltungsgemeinschaft anheim gestellt.

"Mit Gottes Segen durch das Naturschutzgebiet"

Detlef Güssefeld, Redakteur der Altmark-Zeitung, war am Karfreitag sehr erstaunt, als er zur 14. Osterwanderung der Naturfreunde in Vienau eintraf und der Veranstalter der Nabu-Ortsgruppe erklärte, dass die diesjährige Wanderung nur mit Auflagen erlaubt worden sei. "Um dem Charakter des Tages zu entsprechen, gab es erstmals eine kurze Andacht, die Gemeindepädagogin Gesine Rabenstein aus Güssefeld hielt. Sie erinnerte an die Leiden Christi und an die Hoffnung, die Ostern bringe. Nach dem Vaterunser setzte sich die Wandergruppe in Bewegung."

Michael Arens von der Nabu-Ortsgruppe ist skeptisch. "Eigentlich ist es ja eine Bildungswanderung. Aber wir werden abwarten müssen." Obwohl es seit 1995 als fachliche Lehrveranstaltung anerkannt, sei die Genehmigung schwierig gewesen. "Wahrscheinlich müssen wir ab 2009 auf Sonnabend ausweichen".

"Zusammenrottung" und Toben im Märchenpark

Der Polizeifunk meldete Karfreitag eine verdächtige Zusammenrottung in einem Dorfgemeinschaftshaus bei Stendal. Es handelte sich, wie sich dann herausstellte, um einen nicht angemeldeten Senioren-Skat.

Andererseits wurde am Karfreitag, Punkt 10 Uhr, der "Märchenpark" in Salzwedel eröffnet und die aufgeregten Kinder tobten sich nach Herzenslust auf dem Gelände aus.

Insofern bietet dieses Feiertagsgesetz der behördlichen Interpretation also einen breiten Spielraum.

Der Beauftragte der evangelischen Kirchen bei Landtag und Landesregierung in Sachsen-Anhalt, Oberkirchenrat Albrecht Steinhäuser, kritisierte nicht nur den für Karfreitag in der Lutherstadt Wittenberg geplanten „Fläminglauf", sondern bestätigte auf Anfrage, dass der Feiertagsschutz geltendes Recht und deshalb für öffentliche Veranstaltungen generell und ohne Ausnahme zu beachten sei. "Außerdem täte es sicherlich den Menschen gut, wenn sie sich in größeren Zahl versammeln, einmal darüber nachzudenken, dass unsere Gellschaft auf christlichen Grundlagen beruhe."

Ob eine solche Anregung in einem Bundesland mit rund 75 % Konfessionsfreien auf breite Zustimmung stößt, dürfte fraglich sein.

C.F.