NÜRNBERG. (hpd) Der HVD-Nürnberg hat sich gegen den Freistaat Bayern durchgesetzt
– Bayerischer Verwaltungsgerichtshof gab heute grünes Licht für die reformpädagogische Humanistische Grundschule in Fürth.
Bereits 2004 hat der HVD-Nürnberg die Genehmigung einer reformpädagogischen Grundschule beantragt. Die zuständige Regierung von Mittelfranken hat den Antrag mit der Begründung abgelehnt, an einer solchen Schule bestünde kein besonderes pädagogisches Interesse. Gegen diesen Bescheid erhob der HVD-Nürnberg Klage vor dem Ansbacher Verwaltungsgericht – und wurde abgewiesen.
Am 1. April fand die Berufungsverhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München statt. Heute wurde der Tenor des Urteils bekannt: Der VGH hebt dieses Urteil und den Ablehnungsbescheid der Regierung auf und fordert von der Regierung eine Neuentscheidung, die das besondere pädagogische Interesse des eingereichten Konzepts anerkennt. Revision wurde nicht zugelassen.
Beim HVD-Nürnberg herrscht Erleichterung darüber, dass das moderne und pädagogisch innovative Schulkonzept jetzt realisiert werden kann. Nun wird mit Hochdruck an den weiteren Genehmigungsvoraussetzungen gearbeitet, damit noch im September der Schulbetrieb aufgenommen werden kann. Räume müssen gefunden, Lehrer angeworben, Kinder und Eltern begeistert werden. Projektleiterin Ulrike von Chossy ist optimistisch: „Jetzt sind wir einen entscheidenden Schritt weiter und freuen uns darauf, unsere pädagogischen Ideen auch in einer Grundschule verwirklichen zu können, die offen für alle ist“. Der HVD-Nürnberg ist bereits Träger von mehren Kindertagesstätten in der Region.
Michael Bauer
Geschäftsführer HVD-Nürnberg K.d.ö.R.
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