STRAUBING. (hpd) Wie berichtet werden in einem niederbayerischen Provinzzoo drei Schimpansen - Sebastian, Alfons und Lutz - unter indiskutablen Bedingungen in einem Betonkasten gehalten: Eine „Affenschande“.
Auf Initiative örtlicher Tierrechts-AktivistInnen und vor dem Hintergrund eines kritischen Berichtes im Bayerischen Fernsehen richtete die Landtagsfraktion von B90/Die Grünen Anfang August 2009 eine parlamentarische Anfrage an die Bayerische Staatsregierung, in der um Aufklärung zur Sache gebeten wurde. Die Antwort des zuständigen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit liegt jetzt vor.
Erwartungsgemäß wird auf die wesentlichen Punkte der Anfrage unvollständig, irreführend, falsch oder überhaupt nicht eingegangen. An manchen Stellen wird dahergelogen, dass sich die Balken biegen, was die Vermutung nahe legt, dass das zuständige Ministerium einfach beim Straubinger Tiergarten angerufen und sich die Antworten von dort hat diktieren lassen.
So heißt es etwa zur Frage nach den Maßen der Straubinger Schimpansenanlage, die beiden Innengehege wiesen eine Grundfläche von je ca. 21 m2 auf, die Raumhöhe betrage 3,50m. Die Schlafboxen der Schimpansen stünden auch tagsüber offen und könnten als Rückzugsmöglichkeit genutzt werden.
Innengehege Sebastian Tatsächlich liegt die Raumhöhe nur bei 3m und unterschreitet damit das im Säugetiergutachten von 1996 geforderte (und in sich völlig unzureichende) Mindestmaß von 4m um 25%. Die geforderte Grundfläche von 25qm für je zwei Tiere wird in der gemeinsamen Haltung von Alfons und Lutz um 16% unterschritten, das geforderte Raumvolumen des Geheges folglich um ganze 37%. Während der kalten Jahreszeit haben die Tiere keinen Zugang zum sogenannten Freigehege, sie können also die viel zu kleine Innenanlage über Monate hinweg nicht verlassen. Sie haben dort keinerlei Rückzugsmöglichkeit oder Sichtschutz: die Schlafboxen stehen tagsüber NICHT offen, vielmehr werden sie morgens verschlossen, so dass die Schimpansen für die Besucher jederzeit beobachtbar bleiben
Da die Gehege der Straubinger Schimpansenanlage allein von ihrem Raumvolumen und den mangelnden Rückzugsmöglichkeiten her eine „artgerechte Haltung“ gemäß den Richtlinien des Rates der Europäischen Union (Richtlinie 1999/22/EG Art.3) nicht zulassen, deren Einhaltung Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebserlaubnis ist, müsste diese gemäß Art 4(5a/b) der Richtlinie dem Tiergarten Straubing sofort entzogen werden; hilfsweise müsste ein Haltungsverbot für die Schimpansen ausgesprochen werden.
Dass zumindest letzteres grundsätzlich möglich und auch durchsetzbar ist, zeigt sich in einem 2001 gegen den Straubinger Zoo verfügten Haltungsverbot für Eisbären, deren Gehege hinsichtlich Größe und Beschaffenheit als richtlinienwidrig befunden wurde. Die über Jahre hinweg auf einem völlig unzulänglichen Betonareal zusammengepferchten Eisbären mussten an andere Einrichtungen abgegeben werden, eine Neuaufnahme von Eisbären wurde dem Zoo auf Dauer untersagt.