Protest erfolgreich: Freispruch für Nazanin Fatehi

TEHERAN. Offensichtlich hat die große internationale Kampagne zur Rettung der zum Tode

verurteilten Iranerin Nazanin Fatehi, über den der hpd im Vorfeld des Prozesses berichtete, auch die Teheraner Richter beeindruckt: Wie Mina Ahadi vom Internationalen Komitee gegen Todesstrafe berichtete, wurde den Anwälten Fatehis am gestrigen Sonntag mündlich mitgeteilt, man habe ihre Mandantin vom Tatbestand des Mordes freigesprochen und somit die über sie verhängte Todesstrafe aufgehoben.

 

Die Richter erkannten an, dass es sich bei dem Vorfall im März 2005 um einen Akt der Selbstverteidigung gehandelt habe. Allerdings habe die damals minderjährige Fatehi „unverhältnismäßige Mittel“ eingesetzt, als sie bei dem Versuch, sich und ihre fünfzehnjährige Nichte vor drei Vergewaltigern zu verteidigen, einen der Männer mit einem Messer tödlich verletzte. Deshalb müsse Fatehi als Kompensation „Blutgeld“ zahlen. Die Höhe des „Blutgeldes“ wurde noch nicht mitgeteilt.

Erfolgreiche Kampagne

Fatehis Anwälte wollen gegen die Zahlung eines "Blutgeldes" Einspruch erheben, da sie der Auffassung sind, dass ihre Mandantin unschuldig sei. Da das Revisionsverfahren jedoch Monate dauern wird, verhandeln sie derzeit über die Höhe der Kaution, damit Fatehi nach fast zwei Jahren Haft zum schnellstmöglichen Zeitpunkt aus dem Gefängnis entlassen werden kann.

Nazanin Afshin-Jam und Mina Ahadi, die die „Rettet-Nazanin!“-Kampagne organisiert hatten, dankten allen Unterstützern der Aktion. „Das Urteil hat gezeigt, dass ein entschiedener internationaler Protest auch im Falle des Iran Wirkung zeigen kann!“, erklärte Ahadi gegenüber dem hpd. Insgesamt haben über 330.000 Menschen die „Rettet-Nazanin!“-Petion unterzeichnet. In Deutschland hatten Amnesty International und die Giordano Bruno Stiftung zu einer Unterstützung der Kampagne aufgerufen.

 

Michael Schmidt-Salomon