Diözese Regensburg vs. Meinungsfreiheit

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Gewitterwolken über Kathedrale von Regensburg / Foto: pixelio.de

REGENSBURG. (hpd) Das Bistum führt seinen juristischen Krieg gegen kritische Blogger weiter. Als erstes traf es das Blog der Marburger Brights, zwischendurch wend.de, anschließend regensburg-digital und zu unguter Letzt auch noch Stefan Niggemeier.

Die Diözese Regensburg muss einen besonders rührigen Anwalt haben: Nachdem der Blog regensburg-digital bereits abgemahnt wurde, weil dieser darüber informierte, worüber laut Einstweiliger Verfügung nicht informieren werden darf und obwohl das Ereignis, über das berichtet wurde, bereits lang genug zurückliegt, dass die gleiche Diözese mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Falle eines von ihren Angestellten ausgehenden Missbrauches bereits von Verjährung reden würde, wurde nun auch der bekanntere Blog von Stefan Niggemeier abgemahnt. Worüber wiederum regensburg-digital informiert: „Natürlich dürfen wir aufgrund der Einstweiligen Verfügung, die die Diözese Regensburg gegen unsere Redaktion erwirkt hat, nicht darüber berichten, dass Stefan Niggemeier darüber berichtet hat, worüber wir berichtet haben (und was die Diözese Regensburg dazu sagt), worüber zuvor der Spiegel berichtet hat, worüber auch andere Medien berichtet haben und worüber bis heute Berichte, Kommentare, Meinungen etc. etc. im Internet abrufbar sind, deren Wahrheitsgehalt von der Diözese bestritten wird.“

Auch der Artikel eines Blogs aus Marburg muss den gleichen Herren dermaßen unangenehm gewesen sein, dass sie dem Blogger nicht nur eine einstweilige Verfügung zustellen ließen, woraufhin der Betreiber erschrocken nicht nur den Artikel, sondern gleich das gesamte Blog aus dem Netz nahm, was wiederum die Kirchenfürsten nicht davon abhielt, dem Schreiber nun ganz aktuell auch noch eine Klage angedeihen zu lassen. Was allerdings genauso viel über den Geist der Kläger als auch über das Gerechtigkeitsempfinden der Richter aussagt – und deren Feigheit: denn weder das Handelsblatt noch Spiegel Online erhielten eine gleichlautende Einstweilige Verfügung, obwohl dort genau die Dinge geschrieben wurden und noch immer nachzulesen sind, über die der Marburger Blogger zitierend berichtete und wegen der er nun verklagt wurde.

Zu ergänzen wäre noch, dass auch die Betreiberin des Blogs wend.de eine Einstweilige Verfügung zugestellt bekam, weil dort darüber berichtet wurde, dass im Handelsblatt berichtet wurde, was der Marburger Blog berichtete und per Einstweiliger Verfügung nicht berichten durfte. Alles klar?

Es bleibt nur noch darauf hinzuweisen, dass es sich um die gleiche Diözese handelt, deren oberster Hirte, Bischof Müller, die Auffassung vertritt, dass Aufklärung zum Beispiel von Missbrauchsfällen einzig und allein dazu dient, die Kirche zu diskreditieren.

Spendenkonto wird weitergeführt

Als seinerzeit bekannt wurde, dass der Marburger Blog die finanzielle Belastung, die solch eine Unterlassungserklärung mit sich bringt, kaum allein zu tragen imstande war, wurde ein Spendenkonto eingerichtet. Dieses Konto wird weitergeführt! Wem etwas an Meinungsfreiheit liegt ist aufgefordert, dort ein paar Euro zu geben.

S. Nicolai

 

Müller, Missbrauch, Meinungsfreiheit (16.3.2010)

Der Bischof läßt das Lügen nicht (15.10.2009)

Keine Wiederholungsgefahr? (24.9.2009)