Schützt jeden Kuss!

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Fotos © Evelin Frerk

BERLIN. (hpd) Am Internationalen Tag gegen Homophobie fand gegenüber der Botschaft Ugandas das 4. MANEO Kuss-Marathon “protect every kiss” statt. Eingeladen waren Schwule, Lesben, Transgender und solidarische Heteros.


MANEO, das schwule Anti-Gewalt-Projekt in Berlin hatte am Internationalen Tag gegen Homophobie zu einem Kuss-Marathon gegenüber der Botschaft Ugandas aufgerufen.

 

Homosexualität ist keine Krankheit!

Am 17. Mai 1990 beschloss die Generalversammlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Homosexualität von der Liste psychischer Krankheiten zu streichen. Der 17. Mai wurde daraufhin zum Internationalen Tag gegen Homophobie ausgerufen.

“Anti-Homosexuality Bill“ in Uganda

Zur Begründung des Protestes vor der Botschaft Ugandas berichtet MANEO: „Am 14. Oktober wurde der Entwurf einer „Anti-Homosexuality Bill“ ins ugandische Parlament eingebracht. Die Initiative des Parlamentariers David Bahati hätte bei Verabschiedung eine drastische Verschärfung der Unterdrückung und Bestrafung von gleichgeschlechtlichen sexuellen Aktivitäten zur Folge. Zudem stünde Aufklärungs- und Beratungsarbeit unter Strafe. Dies beträfe insbesondere in Uganda aktive Nichtregierungsorganisationen.

Der Gesetzesentwurf enthält unter anderem folgende Bestimmungen:

  • der gesetzlichen Ursprungsfassung nach soll Homosexualität bei „erschwerenden Umständen“ mit dem Tode bestraft werden. Dieser Passus betrifft in erster Linie mehrmals auffällig gewordene Homosexuelle, gleichgeschlechtliche Beziehungen mit Minderjährigen, Behinderten und HIV-Positiven. Inzwischen hat das ugandische Kabinett die Strafandrohung auf lebenslängliche Haftstrafe reduziert;
  • für sonstige gleichgeschlechtliche sexuelle Aktivitäten droht lebenslange Haftstrafe. Zudem wird jeder mit bis zu sieben Jahre Haft bedroht, der diese Aktivitäten ermöglicht (z.B. Hotelbesitzer o.ä.);
  • Bürger, die die Identität von Homosexuellen und sie unterstützenden Nichtregierungsorganisationen nicht den staatlichen Autoritäten melden, werden bis zu drei Jahre Gefängnis bestraft;
  • HIV-positiven homosexuelle Menschen wird die medizinische Behandlung verweigert.

Homosexualität ist in Uganda bereits heute strafbar. Die derzeitige Gesetzgebung sieht bis zu 14 Jahre Haft für gleichgeschlechtliche sexuelle Aktivitäten vor. In der ugandischen Gesellschaft finden homophobe Äußerungen breiten, positiven Widerhall. Die ugandische Gesetzesinitiative trifft also auf fruchtbaren Boden. Die ohnehin schlechte Lage von ugandischen Homosexuellen verschärft sich somit nochmals drastisch.

Einfluss US-Evangelikaler

Die ugandische Gesetzesinitiative ist offensichtlich stark durch US-amerikanische Evangelikale geprägt. Nach Berichten der New York Times geht die inhaltliche Radikalisierung der letzten Monate auf einen Besuch dreier evangelikaler Leitfiguren in Kampala im März 2009 zurück. Nach ihrer Auffassung ist Homosexualität heilbar und eng mit Pädophilie verbunden. Uganda war während der Regierung George W. Bushs eines der Hauptziele „wertgeleiteter“ Außenpolitik und hat zahlreiche Programminhalte der christlichen Rechten rezipiert und implementiert, insbesondere im Bereich der Erziehungs- und Präventionspolitik.

Der Initiator des Gesetzesentwurfs, David Bahati, ist Mitglied der regierenden „Nationalen Widerstandsbewegung/National Resistance Movement“ (NRM). Präsident Yoweni Museveni ließ erst nach massivem internationalen Protest erkennen, dass er die Gesetzesinitiative nicht unterstützen wolle. Unter anderem sprach sich US-Präsident Barack Obama öffentlich gegen das Gesetzesvorlagen aus. Mehrere Länder – darunter auch die Bundesrepublik Deutschland – drohten mit einem Einfrieren der Entwicklungshilfe, sollte das Anti-Homosexualitäts Gesetz in Kraft treten.

Nach Berichten der ugandischen Zeitung „Daily Monitor“ vom 22. April 2010 hat eine Kabinettskommission eine Verabschiedung des Gesetzesentwurfs bis auf weiteres vertagt. Dies wird jedoch nicht mit den Inhalten des Gesetzes begründet, sondern mit den Protesten der internationalen Gemeinschaft. Im parlamentarisch zuständigen ‚Legal and Parliamentary Affairs Committee’ steht eine Terminierung zur Verhandlung des Gesetzesentwurfs somit weiterhin aus.