Das Tanzverbot an Karfreitag wird nach Einschätzung von Rechtswissenschaftlern künftig immer häufiger durch Ausnahmeregeln durchbrochen. "Je mehr die religiöse Vielfalt in der Gesellschaft wächst, umso stärker wird das Bedürfnis nach Ausnahmegenehmigungen – genauso steigt die Bereitschaft, sie zu erteilen", sagt der Jurist Prof. Dr. Fabian Wittreck vom Exzellenzcluster "Religion und Politik" der Uni Münster.
Die atheistische Organisation in Kenia hat beantragt, den 17. Februar als staatlichen Feiertag zu genehmigen. Das beim Innenministerium eingereichte Anliegen steht im Kontext einer Klage vor dem Obersten Gerichtshof um die offizielle Anerkennung der Organisation. Auf Druck religiöser Gruppen war diese im vergangenen Jahr zurückgenommen worden.
Die Feiertagsgesetze der Länder müssen den gesellschaftlichen Realitäten angepasst werden. Dies fordert aus Anlass des jüngsten Urteils des Bundesverfassungsgerichts der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA).
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden, dass Artikel 5 des Bayerischen Feiertagsgesetzes (FTG) mit der Weltanschauungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit unvereinbar und somit nichtig ist. Damit folgt das Gericht einer Verfassungsbeschwerde des BfG München, dessen "Heidenspaß-Party an Karfreitag" vor mehr als 9 Jahren verboten worden war. Die Giordano-Bruno-Stiftung hatte die Verfassungsbeschwerde von Beginn an unterstützt.
Im Jahr 2007 wurde dem Bund für Geistesfreiheit (BfG) von den bayerischen Behörden untersagt, an Karfreitag im Rahmen einer Veranstaltung in einem Münchener Theater eine "Heidenspaß-Party" mit Rockband zu feiern. In einem heute veröffentlichten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass dieses Verbot nicht rechtmäßig war.
Horst Herrmann will eine Debatte über "christliche und säkulare Feiertage" in Deutschland anstoßen. Er hält es weder für politisch korrekt noch theologisch fair, wenn Feiertage erhalten und staatlich gestützt werden, die auf historisch dubiosen Ereignissen beruhen. Beispiele, über die diskutiert werden sollte, sind Weihnachten, Ostern, Christi Himmelfahrt, Pfingsten und Mariä Himmelfahrt.
BERLIN. (hvd-bb) In diesem Jahr konnten Eltern erstmalig ihre Kinder auf Antrag am Welthumanistentag vom Schulunterricht befreien lassen (im vergangenen Jahr fiel der 21. Juni auf einen schulfreien Sonntag). Im "Deutschlandfunk" fanden das Erzbistum Berlin und die evangelische Kirche Platz und eine Journalistin, um ihr Mißfallen darüber loszuwerden.
BERLIN. (hpd) Die Muslime begehen in diesen Tagen Ramadan. Das bedeutet, dass Erwachsene in der Zeit zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang auf Nahrungsaufnahme verzichten. Erwachsene mit Ausnahme von Schwangeren, Kranken und Alten. Kinder und Jugendliche sind ebenfalls ausgenommen.
BERLIN. (hpd) Wer Macht ausüben möchte, der benötigt eine überdurchschnittliche Intelligenz, die häufig auch dazu genutzt werden muss, die Massen nicht in alles einzuweihen. Damit jedoch intelligente Menschen, die dieses Spiel durchschauen, nicht aus dem Konsens des Für-Dumm-Verkaufens ausscheren, müssen sie zu Eingeweihten der Machtelite werden können, die als Erkennende das System unterstützen. Religionsbegründer bauen daher Intelligenztests in die Glaubensinhalte ein, die sich als Satiren erkennen lassen.
BERLIN. (hpd) Noch ein Fest? Die gewöhnungsbedürftig klingende Bezeichnung Fronleichnam leitet sich vom mittelhochdeutschen vrône lîcham für 'des Herren Leib' ab, hat also nichts mit einem Leichnam (spöttisch: "happy cadaver") zu tun. Es handelt sich um ein Hochfest der katholischen Kirche, das öffentlich den Leib und das Blut Christi verehren will, die im Sakrament der Eucharistie gegenwärtig sind (Dogma von der Transsubstantiation, "Wesensverwandlung" von Brot und Wein).
BERLIN. (hpd) Pfingsten? Der Begriff selbst bezieht sich schlichtweg auf den fünfzigsten Tag nach Ostern. Und seine Inhalte? Ein Problem. Pfingsten soll mit dem so genannten Heiligen Geist zu tun haben. Ein entsprechendes Pfingstereignis ist im Neuen Testament geschildert (Apostelgeschichte 2, 1-41)), aber nach wie vor umstritten.
BERLIN. (hpd) Die Relation zwischen christlichen und säkularen Feiertagen stimmt längst nicht mehr. In einem Kommentar zu Christi Himmelfahrt setzt sich Horst Herrmann kritisch mit religiösen Feiertagen und ihren Grundlagen auseinander.
BOCHUM. (hpd) Dass am Karfreitag in Bochum der Film "Das Leben des Brian" aufgeführt wird, ist inzwischen schon eine Tradition. Die säkulare Initiative "Religionsfrei im Revier" protestiert mit der Filmvorführung gegen das Feiertagsgesetz von Nordrhein-Westfalen. Die Zahl derer, die sich an diesem Protest beteiligen, steigt mit jedem Jahr.
BOCHUM. (hpd) Auch in diesem Jahr wird am Karfreitag in Bochum der Kultfilm "Das Leben des Brian" gezeigt. Mit der öffentlichen Aufführung des Films verstößt die säkulare Initiative "Religionsfrei im Revier" erneut bewusst gegen das Feiertagsgesetz von Nordrhein-Westfalen.