Die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift "Humanes Leben – Humanes Sterben", welche von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) herausgegeben wird, befasst sich mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das eine Freigabe von Natrium-Pentobarbital zum Zweck der Selbsttötung verneint hat.
Am Dienstag urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über den bayerischen Kreuzerlass und entschied, dass es keinen Anspruch auf Entfernung von Kreuzen in Dienstgebäuden des Freistaats Bayern gebe. Das Urteil wurde von Säkularen massiv kritisiert. Positiv wird das Urteil jedoch vom Arbeitskreis pastafaridemokratischer Juristen (APJ) aufgenommen. Dieser betrachtet den söderschen Kreuzerlass und das Urteil als erste Schritte zur Errichtung von Biervulkanen in bayerischen Behörden per Biervulkanerlass. Der hpd dokumentiert hier die Stellungnahme des APJ im Wortlaut.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschied am 19. Dezember 2023, dass das Aufhängen von Kreuzen in bayerischen Behörden nicht der staatlichen Pflicht zu religiös-weltanschaulicher Neutralität widerspreche. 2018 hatte Ministerpräsident Markus Söder per Verwaltungsvorschrift verfügt, dass im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen sei. Die Humanistische Union hält diese Pflicht für verfassungswidrig und kritisiert das Urteil des BVerwG.
Gestern hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über den sogenannten Kreuzerlass entschieden, der 2018 vom Bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder verkündet wurde. Es gebe keinen Anspruch auf Entfernung von Kreuzen in Dienstgebäuden des Freistaats Bayern, so das Gericht in einer Pressemitteilung. Geklagt hatten der Bund für Geistesfreiheit München und Bayern. Letzterer äußerte sich seinerseits in einer Pressemitteilung zum Urteil.
Heute wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Klage des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg München) und des Bundes für Geistesfreiheit Bayern (bfg Bayern) entscheiden. Der bfg München fordert die Aufhebung des Kreuzerlasses beziehungsweise des Paragrafen 28 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats Bayern (AGO) und die Abnahme der Kreuze.
In Polen trat am 27. Januar 2021 eines der strengsten Gesetze gegen legale Schwangerschaftsabbrüche in Kraft. Als Ausnahme galten nur noch die Gefahr für das Leben der Schwangeren, sexualisierte Gewalt und Inzest. In einem Einzelfall wurde nun einer Frau eine Entschädigung zugesprochen.
Erich Maria Remarque wurde mit "Im Westen nichts Neues" berühmt. Weniger bekannt ist seine Schwester Elfriede Scholz, die wegen "Wehrkraftzersetzung" vom Volksgerichtshof zum Tode verurteilt und am 16. Dezember 1943 hingerichtet wurde. Eine Erinnerung.
Texas hat eines der strengsten Gesetze, um legale, medizinisch begleitete Schwangerschaftsabbrüche zu verbieten. Als Ausnahme gilt allein die Gefahr für Gesundheit und Leben der Schwangeren. Dass aber selbst das nicht immer zählt, zeigt nun der Fall Kate Cox. Ihre Schwangerschaft hatte sie bereits mehrfach in die Notaufnahme gebracht. Für den Fötus besteht keine Hoffnung, nach der Geburt lange zu überleben. Nachdem ein Gericht Cox die Notfallabtreibung zunächst erlaubt hatte, setzte der Oberste Gerichtshof von Texas die Erlaubnis nun bis auf Weiteres aus.
Eine öffentliche Verwaltung kann das sichtbare Tragen von Zeichen, die weltanschauliche oder religiöse Überzeugungen erkennen lassen, verbieten. Das urteilte gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg und bestätigte damit seine bisherige Rechtsprechung.
Harald Mayer und Hansjürgen Brennecke leiden an schweren Krankheiten und wollen ihr Leben beenden, ohne die Hilfe eines Arztes oder einer Sterbehilfeorganisation. Sie beantragten daher beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Erlaubnis zum Erwerb von Natrium-Pentobarbital. Das BfArM lehnte ihre Anträge unter Berufung auf das Betäubungsmittelgesetz ab. Dagegen klagten die beiden vor dem Verwaltungsgericht Köln, vor dem Oberverwaltungsgericht NRW und schließlich vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Ende August 2023 entschied Richterin Deborah L. Boardman im US-Bundesstaat Maryland, dass Eltern ihre Kinder nicht aus religiösen Gründen vom Unterricht abmelden dürfen, wenn in der Schule Bücher mit LGBTQ+-Inhalten besprochen werden.
Schon vor vier Jahren hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Türkei aufgefordert, den zu Unrecht inhaftierten Kulturförderer Osman Kavala sofort freizulassen. Nun hat das Oberste Berufungsgericht das Urteil gegen Kavala zu lebenslanger Haft bestätigt. Was folgt daraus?
Weil sie an immer länger andauernden christlichen Gebetsrunden nicht mehr teilnehmen wollten, wurden atheistische und agnostische Angestellte eines Instandhaltungs-Unternehmens gekündigt. Da sie die Diskriminierung aufgrund ihrer Überzeugung nicht akzeptieren wollten, klagten sie. Nun hat das Unternehmen aus North Carolina zugestimmt, 50.000 US-Dollar Entschädigung an die ehemaligen Angestellten zu zahlen. Zudem werden Mitarbeiter wie Inhaber in den nächsten Jahren geschult, um zukünftige Diskriminierungen zu verhindern.
Gebete und Gottvertrauen sind in den USA zentrale Elemente bei einigen Programmen zum Suchtausstieg. In manchen Fällen müssen Strafgefangene ein solches Programm absolvieren, damit ihre Haft auf Bewährung ausgesetzt wird. Doch im Fall eines atheistischen Häftlings ist diese Auflage nicht zulässig, wie jetzt ein Gericht in West Virginia entschied.
Der französische Fußballverband hatte das Tragen religiöser Symbole während Spielen verboten. Damit sollte der Laizismus gewährleistet und Unstimmigkeiten wegen unterschiedlicher Religionen ausgeschlossen werden. Damit stellte sich der französische Verband gegen den Weltfußballverband. Nach einer Klage Hijab-tragender Spielerinnen jedoch erhielt der französische Verband die Unterstützung des Obersten Verwaltungsgerichts. Er darf das Tragen religiöser Symbole weiterhin verbieten.