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24. 10.

Legalisierung einer Körperverletzung? Streitgespräch zum geplanten Beschneidungs-Gesetz

Humboldt-Universität Berlin, Juristische Fakultät

Religiöse Beschneidung ist keine strafbare Körperverletzung. So will es die Bundesregierung und hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach Eltern künftig in die religiöse Beschneidung ihrer minderjährigen Jungen einwilligen können. Hintergrund ist ein Urteil des Kölner Landgerichts, das eine Einwilligung nach jetzigem Recht für unwirksam hält. Solche Urteile sollen künftig ausgeschlossen werden.

Ist der Gesetzentwurf der richtige Weg? Darüber diskutieren wir mit:

- Stephan Thomae (Berichterstatter der FDP-Fraktion zum Gesetzentwurf)
- Prof. Dr. Reinhard Merkel (Jurist, Universität Hamburg)
- Dr. Wolfram Hartmann (Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und
Jugendärzte)
- Dr. Dr. Ilhan Ilkilic (Philosoph, Islamwissenschaftler und Mitarbeiter im Institut der Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz) [angefragt]

Sie alle werden anhand des Gesetzentwurfs den grundrechtlichen, medizinischen, religiösen wie gesellschaftlichen Fragen nachgehen, die sich bei einer Zulassung der Beschneidung ergeben: Wird mit der vorherigen Aufklärung der Eltern und der Einhaltung ärztlicher Behandlungsstandards das Kindeswohl ausreichend geschützt, oder bedarf es weiterer Einschränkungen? Sollten solche Eingriffe innerhalb der ersten sechs Monate auch - wie es der Gesetzentwurf vorsieht - durch Nichtmediziner ausgeführt werden dürfen? Ist der mit der Beschneidung verbundene, irreversible Eingriff mit unseren heutigen Vorstellungen von Kinderrechten und elterlichen Erziehungsansprüchen vereinbar; welchen Stellenwert hat das Recht auf religiöse Erziehung?

Diesen Fragen möchte die Humanistische Union in einer sachorientierten wie problembewussten Diskussion nachgehen.