"Der Streit um die Knabenbeschneidung – symptomatisch für das Verhältnis von Staat und Religion in Deutschland?"
Diskussion mit gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon und HVD-Präsident Frieder Otto Wolf in der "Urania Berlin"
Der Deutsche Bundestag ist mit dem ‚Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes' weitgehend der Argumentation jüdischer und muslimischer Beschneidungsbefürworter gefolgt, die das "Festhalten an Bräuchen und Traditionen" als Ausdruck der grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit verstehen. Der von Kinderärzten, Kinderschutzorganisationen, säkularen Verbänden und Frauenrechtsinitiativen vorgetragene Einwand, dass das Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit des Kindes höher wiegen muss als die religiösen Interessen der Eltern, wurde zurückgewiesen.
Ziel der Debatte ist es, noch einmal grundlegend über die Konsequenzen nachzudenken, die mit der Legalisierung des Rituals verbunden sind: Ist mit dem Gesetz schon das letzte Wort in Sachen Beschneidung gesprochen? Könnte mit gleicher Begründung auch das Verbot der weiblichen Genitalbeschneidung fallen? Wie kommt es, dass deutsche Politiker in vielen Fällen dazu tendieren, religiöse Interessen stärker zu gewichten als säkulare Rechtsnormen? Ist die politische Entscheidung in der Beschneidungsfrage symptomatisch für das Verhältnis von Staat und Religion in Deutschland?
Es diskutieren in der Urania Berlin: Dr. Michael Schmidt-Salomon, Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung (GBS) und Dr. Frieder Otto Wolf, Präsident des "Humanistischen Verband Deutschland" (HVD). Die Moderation übernimmt Norbert Kunz, Präsident des Humanistischen Verbandes Berlin-Brandenburg.