Der Bund für Geistesfreiheit (bfg) Bayern veröffentlicht achtmal im Jahr die Sendung "Menschsein". Die Sendungen werden von BR 2 innerhalb des Formats "Positionen" ausgestrahlt. An diesem Sonntag um 6:45 Uhr erscheint die neueste Folge.
In sechs Wochen beginnen die bayerischen Sommerferien. Wer sich vom Religionsunterricht ab- und zum Ethikunterricht anmelden möchte, muss das noch in diesem Schuljahr tun. Denn: Religionsunterricht gilt nach wie vor als Normalfall, Ethik ist die Ausnahme: "Der Religionsunterricht ist in Bayern ordentliches Pflichtfach, verfassungsrechtlich abgesichert in Grundgesetz und bayerischer Verfassung. Ethik dagegen ist nur das Ersatzpflichtfach", erläutert Martina Borgendale, die sich in Bayern gewerkschaftlich für Bildung einsetzt und selbst Lehrerin ist. Bis zum Alter von 18 Jahren müssen die Eltern für die Schüler*innen die Ummeldung vornehmen, erst mit Beginn der Volljährigkeit dürfen sie es dann selbst entscheiden. Dabei beginnt die sogenannte "Religionsmündigkeit" bereits mit 14 Jahren.
Martina Borgendale ist Realschullehrerin und seit 2020 Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Bayern.
Es findet jedoch nicht nur eine Unterteilung nach Religions- und Ethikunterricht statt, der Religionsunterricht wird in verschiedenen Konfessionen erteilt: Klassisch ist die Unterteilung in evangelisch und katholisch, wegen zu geringer Nachfrage können diese christlichen Konfessionen mittlerweile auch zusammen unterrichtet werden. Daneben gibt es islamischen und teilweise auch orthodoxen, alevitischen oder israelitischen Religionsunterricht. "Wir sortieren Kinder im Wertekundeunterricht nach einem Merkmal, nämlich ihrer Religionszugehörigkeit, ausgerechnet bei den Themen, bei denen sie eigentlich miteinander ins Gespräch kommen sollten. Wie wollen wir zusammenleben? Was ist gerecht? Gerade in einer pluralen Gesellschaft halte ich es für ein falsches Signal, beim Reden über gemeinsame Werte als erstes zu trennen", erklärt Borgendale ihre Haltung gegenüber dem bfg Bayern.
Beim Punkt einer neutralen Vermittlung unterschiedlicher Ansichten zieht sie eine ungewöhnliche Parallele, nämlich die zum verbindlich vorgeschriebenen Zugang der Bundeswehr zu den Schulen. Jugendoffizier*innen informierten naturgemäß aus der Perspektive ihres Arbeitgebers, so Borgendale, Schüler*innen sollten aber nicht überwältigt, sondern zu einem eigenen Urteil befähigt werden. "2024 wurden mehr als 2.200 minderjährige Jugendliche rekrutiert. Ein trauriger Höchststand. Und das verstößt gegen die UN-Kinderrechtskonvention, die Deutschland ratifiziert hat.“ Die GEW hat gemeinsam mit 200 Kläger*innen – darunter auch der bfg – erfolgreich geklagt: Schulen dürfen nun nicht mehr zur Zusammenarbeit mit der Bundeswehr gezwungen werden.
Die ganze Sendung kann man am Sonntag, 21.06.2026, 6:45-7:00 Uhr auf BR 2 anhören.
Die Sendungen bei BR 2 und gelegentlich auch ausführlichere Interviews sind in der Mediathek des bfg Bayern sowie auf Spotify und Apple Podcasts unter dem Titel "Menschsein – der Podcast des bfg Bayern" nachzuhören.






