"Es sollte ein Verbot des Kinder-Hijabs in öffentlichen Bildungseinrichtungen geben, um Kinder vor ideologischer Prägung zu schützen." Das fordern gut 20 deutsch-iranische Frauenrechtlerinnen. In Österreich gibt es bereits ein entsprechendes Gesetz.
Mit der diesjährigen Einführung der dritten wöchentlichen Religionsstunde an Bayerns Grundschulen hat sich offenbar auch bei den Schulgottesdiensten etwas verändert – zumindest an der Schule meiner Kinder. Zufall? Oder Teil eines größeren Trends?
Der Oberste Gerichtshof von Großbritannien hat entschieden: Der Religionsunterricht in Nordirland verstößt gegen die Menschenrechte. Ein Vater hatte mit seiner 11-jährigen Tochter geklagt. Die Familie befürworte religiöse Bildung – solange sie nicht in Indoktrination ende. Das Urteil versetzte Humanisten in Freude, andere sehen darin das Ende der Religionsfreiheit.
Eigentlich ist es ein altes Thema: Es geht darum, in der Bundesrepublik Deutschland Schulen zuzulassen, die bekenntnisfrei sind, sodass in ihnen kein konfessionsgebundener Religionsunterricht mehr erteilt wird. In der Weimarer Republik hatte es solche Schulen bereits gegeben. Laut Grundgesetz sind sie auch in der Bundesrepublik Deutschland zulässig – nur: Diese Möglichkeit ist bislang nicht umgesetzt worden. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat jetzt einen Impuls gesetzt, dies zu ändern. Zugleich bringt sie zur Sprache, wie sich die Einführung bekenntnisfreier Schulen konkret realisieren lässt.
Der Zentralrat der Konfessionsfreien begrüßt ausdrücklich den einstimmigen Beschluss des 30. Gewerkschaftstags der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW): Die Einführung bekenntnisfreier Schulen.
Berlin, Moabit: In der Carl-Bolle-Grundschule gibt es von streng muslimischen Eltern schon Beschwerden, wenn Lehrerinnen zu kurze Röcke tragen. Und dann sagt Oziel Inácio-Stech seinen Schülern, dass er schwul ist. Die Geschichte eines Albtraums.
Religionsunterricht an Schulen muss Wahlfreiheit garantieren und echte Alternativen bieten, damit Kinder und Eltern selbstbestimmt entscheiden können, ob und wie sie sich mit Religion auseinandersetzen wollen. Diese Auffassung vertritt neben der Arbeitsgemeinschaft der SPD auch die Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft.
Das Kruzifix hängt falsch, sagt das Gericht. Das Kruzifix bleibt da hängen, wo es ist, sagen die Verwaltung und die Politik. Das ist die Kurzfassung einer Geschichte über einen Fall nicht funktionierender Gewaltenteilung, den die rechtlich erfolgreiche, tatsächlich aber erfolglose Klägerin jetzt in einer verbitterten Stellungnahme kommentiert. Doch der Bund für Geistesfreiheit Bayern lässt nicht locker.
Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) fordert die bundesweite Einführung des islamischen Religionsunterrichts an deutschen Schulen. VBE-Bundesvorsitzender Gerhard Brand sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), dass alle religiösen Gruppen die Möglichkeit haben sollten, ihren Glauben im schulischen Rahmen zu reflektieren und fundierte Kenntnisse sowohl über die eigene Religion als auch über andere Glaubensrichtungen zu erwerben. Säkulare Verbände bevorzugen dafür einen anderen Ansatz.
Gerald Selch ist Chefredakteur des "Kölner Stadt-Anzeigers". In einer Auseinandersetzung mit der katholischen Kirche stellt er sich hinter einen seiner Redakteure und nimmt ihn gegen Attacken des Erzbistums Köln in Schutz. In einem Offenen Brief beschwert sich Selch über "Diffamierungen" durch einen hohen kirchlichen Funktionär und spricht von einer "Grenzüberschreitung der Institution katholische Kirche gegenüber der freien Presse und deren Vertretern". Anlass ist die Berichterstattung des "Kölner Stadt-Anzeigers" über die Eröffnung des Erzbischöflichen Bildungscampus Köln-Kalk.
Vor dem Kapitol im US-Bundesstaat Texas stehen sie schon, nun sollen die "Zehn Gebote" auch in jeder staatlichen Schule ausgehängt werden. Bürgerrechtsgruppen halten das für verfassungswidrig und gehen rechtlich dagegen vor.
Fragt man bei den Bundesländern nach Zwischenfällen mit muslimischen Schülern stößt man auf eine Mauer des Schweigens. Nur drei Länder antworteten auf Anfragen des Humanistischen Pressedienstes.
Allein das Betreten des Schwimmbades sei eine "Todsünde". So argumentierten die Eltern dreier Kinder aus dem baden-württembergischen Landkreis Tuttlingen. Aus religiösen Gründen müssten ihre Kinder vom Schwimmunterricht befreit werden. Das hatte die zuständige Behörde abgelehnt. Dagegen zogen die Eltern vor das Verwaltungsgericht Freiburg. Erfolglos.