Lebenskunde-Schüler*innen der Otto-Wels-Grundschule in Berlin-Kreuzberg wurden bei einem Schulwettbewerb mit dem Sonderpreis des Landes Berlin ausgezeichnet. Die zehn Schüler*innen der Klassenstufe 6 gehören zu den Landespreis-Gewinner*innen des zwölften Schulwettbewerbs zur Entwicklungspolitik "alle für EINE WELT für alle".
Der Bund für Geistesfreiheit (bfg) Bayern veröffentlicht achtmal im Jahr die Sendung "Menschsein". Die Sendungen werden von BR 2 innerhalb des Formats "Positionen" ausgestrahlt. An diesem Sonntag um 6:45 Uhr erscheint die neueste Folge.
Ab dem Schuljahr 2026/2027 muss in Bayern an allen Schulen bei den Abschlussfeiern die Bayernhymne abgespielt werden. Der Bund für Geistesfreiheit Bayern kritisiert diese staatlich beschlossene Gottesverehrung angesichts einer auch im Freistaat immer säkularer werdenden Bevölkerung.
Ein weiterer Erfolg für konservative Christen: Ein texanisches Berufungsgericht hat entschieden, dass in öffentlichen Schulen die Zehn Gebote in jedem Klassenzimmer aufgehängt werden müssen. Die Debatten um religiöse Einflüsse im Bildungssystem reißen nicht ab – im Gegenteil, sie spitzen sich weiter zu.
Mit einer Petition setzt sich die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Hamburg dafür ein, dass in den Klassen 1 bis 6 eine Alternative zum Religionsunterricht angeboten wird. Gerhard Lein ist ehemaliger Schulleiter und Religionslehrer in Hamburg und war zudem Abgeordneter der SPD in der Hamburger Bürgerschaft. Der hpd sprach mit ihm über die Petition, die staatliche Neutralitätspflicht und das "klerikale Kartell" hinter den Kulissen der Hamburger Bildungspolitik.
"Es sollte ein Verbot des Kinder-Hijabs in öffentlichen Bildungseinrichtungen geben, um Kinder vor ideologischer Prägung zu schützen." Das fordern gut 20 deutsch-iranische Frauenrechtlerinnen. In Österreich gibt es bereits ein entsprechendes Gesetz.
Mit der diesjährigen Einführung der dritten wöchentlichen Religionsstunde an Bayerns Grundschulen hat sich offenbar auch bei den Schulgottesdiensten etwas verändert – zumindest an der Schule meiner Kinder. Zufall? Oder Teil eines größeren Trends?
Der Oberste Gerichtshof von Großbritannien hat entschieden: Der Religionsunterricht in Nordirland verstößt gegen die Menschenrechte. Ein Vater hatte mit seiner 11-jährigen Tochter geklagt. Die Familie befürworte religiöse Bildung – solange sie nicht in Indoktrination ende. Das Urteil versetzte Humanisten in Freude, andere sehen darin das Ende der Religionsfreiheit.
Eigentlich ist es ein altes Thema: Es geht darum, in der Bundesrepublik Deutschland Schulen zuzulassen, die bekenntnisfrei sind, sodass in ihnen kein konfessionsgebundener Religionsunterricht mehr erteilt wird. In der Weimarer Republik hatte es solche Schulen bereits gegeben. Laut Grundgesetz sind sie auch in der Bundesrepublik Deutschland zulässig – nur: Diese Möglichkeit ist bislang nicht umgesetzt worden. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat jetzt einen Impuls gesetzt, dies zu ändern. Zugleich bringt sie zur Sprache, wie sich die Einführung bekenntnisfreier Schulen konkret realisieren lässt.
Der Zentralrat der Konfessionsfreien begrüßt ausdrücklich den einstimmigen Beschluss des 30. Gewerkschaftstags der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW): Die Einführung bekenntnisfreier Schulen.
Berlin, Moabit: In der Carl-Bolle-Grundschule gibt es von streng muslimischen Eltern schon Beschwerden, wenn Lehrerinnen zu kurze Röcke tragen. Und dann sagt Oziel Inácio-Stech seinen Schülern, dass er schwul ist. Die Geschichte eines Albtraums.
Religionsunterricht an Schulen muss Wahlfreiheit garantieren und echte Alternativen bieten, damit Kinder und Eltern selbstbestimmt entscheiden können, ob und wie sie sich mit Religion auseinandersetzen wollen. Diese Auffassung vertritt neben der Arbeitsgemeinschaft der SPD auch die Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft.
Das Kruzifix hängt falsch, sagt das Gericht. Das Kruzifix bleibt da hängen, wo es ist, sagen die Verwaltung und die Politik. Das ist die Kurzfassung einer Geschichte über einen Fall nicht funktionierender Gewaltenteilung, den die rechtlich erfolgreiche, tatsächlich aber erfolglose Klägerin jetzt in einer verbitterten Stellungnahme kommentiert. Doch der Bund für Geistesfreiheit Bayern lässt nicht locker.