Nach der Veröffentlichung des Missbrauchsgutachtens der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) vor einem Jahr, kam kurzzeitig die Forderung auf, die Münchner Straßen der Kardinäle Faulhaber, Wendel und Döpfner umzubenennen. Von Seiten der Stadt wurde darauf jedoch nicht reagiert.
Das Erzbistum München und Freising hat in einer Pressemitteilung den Verzicht auf die "Einrede der Verjährung" erklärt und in Aussicht gestellt, dem Kläger "ein angemessenes Schmerzensgeld zu leisten". Der Anwalt des Missbrauchsopfers Andreas Perr sieht die Klageerwiderung des Erzbistums München und Freising und den Verzicht auf die Erklärung der Verjährung im Missbrauchsverfahren vor dem Landgericht Traunstein als Erfolg.
Bernhard Stein, ehemaliger Bischof von Trier, hat laut der dortigen Universität Missbrauch vertuscht. Bistum und Stadt distanzieren sich nun von ihm. Die Betroffenenorganisation MissBiT e.V. – Missbrauchsopfer & Betroffene im Bistum Trier begrüßt dieses Vorgehen, erinnert aber auch an den langen Weg, bis man ihren Forderungen Beachtung schenkte.
Schon vor Zeiten wurde der Überbringer schlechter Neuigkeiten getötet. Auch heute kämpft ein Julian Assange um seine Freiheit, weil er negative Nachrichten zu verbreiten half. Und aktuell will der Kölner Woelki jemandem den Mund verbieten.
Ziemlich genau ein Jahr nach Veröffentlichung des Missbrauchsgutachtens äußerte sich Kardinal Reinhard Marx, Erzbischof von München und Freising, am Dienstag in einer Pressekonferenz. Kritische Stimmen konnte er mit seinem Auftritt nicht überzeugen.
Das Erzbistum München und Freising will im Missbrauchsverfahren vor dem Landgericht Traunstein nicht "auf die Einrede der Verjährung" verzichten. Das Landgericht hat zudem die Aussetzung des Verfahrens beschlossen. Die Anwaltskanzlei des verstorbenen Ex-Papstes will die Frage des Rechtsnachfolgers "kurzfristig" klären und die mündliche Verhandlung im März wahrnehmen.
Das weltweite Bündnis von Betroffenengruppen Ending Clergy Abuse (ECA) fordert von den staatlichen Delegationen, die an der Beerdigungsfeier für Papst Benedikt XVI. teilnehmen werden, dass sie sich klar auf die Seite der Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs stellen.
Das Missbrauchsverfahren vor dem Landgericht gegen den verstorbenen Papst emeritus Benedikt XVI. ist nicht unterbrochen. Das Landgericht teilt mit, dass an die Stelle des verstorbenen Beklagten die Erben treten.
In Australien, wie auch in anderen Ländern, versucht die katholische Kirche, Überlebenden sexueller Gewalt durch ihre Priester und Ordensbrüder den Zugang zu Gerichtsverhandlungen und Entschädigungen möglichst schwer zu machen. Nachdem eine Ordensgemeinschaft nun gerichtlich angeordnete Zahlungen an Betroffene nicht pünktlich geleistet hat, haben diese damit begonnen, Immobilen der katholischen Kirche beschlagnahmen zu lassen.
Was wusste Rainer Maria Woelki – und vor allem, wann? Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt nun in einem zweiten Verfahren wegen Verdachts auf falsche eidesstattliche Versicherung gegen den umstrittenen Kardinal. Woelki hatte versichert, nicht vor diesem Jahr von Beweisen zu Missbrauchstaten zweier Kirchenfunktionäre erfahren zu haben. Besonders pikant ist die Tatsache, dass Woelki eine dieser beiden Personen vor einigen Jahren noch persönlich beförderte.
Die Vereinten Nationen wollen künftig am 18. November den Kampf gegen sexuelle Ausbeutung und Missbrauch von Kindern ganz besonders in den Fokus rücken. Die Betroffeneninitiative-Hildesheim nutzt den Tag, um auf sexuellen Missbrauch aufmerksam zu machen.
Die Beichte gilt gemeinhin als Raum, in dem Täter über begangene Verbrechen sprechen können, ohne Polizei oder Staatsanwaltschaft zu fürchten. Wenn das Gesetz Priester nicht verpflichtet, die Behörden über derartige Geständnisse zu informieren, bleiben Taten wie sexueller Kindesmissbrauch lange unentdeckt. Deshalb versuchen US-amerikanische Politikerinnen und Politiker seit Jahren, neue Gesetze einzuführen, um diesem impliziten Täterschutz einen Riegel vorzuschieben.
Robert Zollitsch, der frühere Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, hat sich in einer Videobotschaft zu Wort gemeldet. Kleinlaut, zerknirscht, überschwänglich in eigenen Schuldeingeständnissen, wie es Vertreter der katholischen Kirche nun häufiger tun. Als der Missbrauchsskandal erstmals öffentlich wurde, klang das noch ganz anders.
Gestern endete die Herbstvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz, auf der ein neuer Missbrauchsbeauftragter ernannt wurde. Betroffene, die die Zusammenkunft in Fulda kritisch begleiteten, haben jedoch wenig Hoffnung, dass sich nun etwas ändert.
Das Landgericht Traunstein hat ein zivilrechtliches Vorverfahren in einem Missbrauchsfall der katholischen Kirche eingeleitet. Die Feststellungsklage vor einem Zivilgericht richtet sich auch gegen Papst Emeritus Benedikt XVI., dem eine Mitverantwortung vorgeworfen wird.