Wird ein Bundeskanzler erst im zweiten Wahlgang gewählt, so ist das für diesen ein politisches Desaster. Wird ein Papst schon im vierten Wahlgang des Konklave gewählt, sagt das: Er versteht es offenbar, Brücken zu bauen, oppositionelle Lager innerhalb der Kirche zu vereinen. Und wenn er dann noch in einem für einen Papst süßen Teenageralter von 69 Jahren ist und alle wissen, dass er die Geschicke seiner Kirche womöglich über Jahrzehnte prägen wird, so zeigt das, dass ihm offenbar großes Vertrauen entgegengebracht wird. Habemus Papam. Dieses Mal einen Leo. Einen Löwen also.
Mit Urteil vom 25. April 2025 hat das Landgericht Essen entschieden, dass das Bistum Essen dem Kläger Wilfried Fesselmann für den durch den damaligen Kaplan Peter H. erlittenen sexuellen Missbrauch alle entstandenen materiellen Schäden ersetzen muss.
Im Rahmen der "lit.COLOGNE" hat Carolin Darian ihr Buch vorgestellt. Sie ist die Tochter des verurteilten Vergewaltigers Dominique Pelicot, dessen Prozess die Welt im letzten Jahr schockiert verfolgt hatte.
Am morgigen Dienstag folgen gleich zwei Verhandlungstermine vor dem Landgericht Köln hintereinander, in denen Betroffene sexualisierter Gewalt eine sechsstellige Entschädigungssumme vom Erzbistum Köln fordern. Um den wegweisenden Schmerzensgeldprozessen vor dem Landgericht Köln die notwendige Aufmerksamkeit zu verschaffen, wird die Aktionsgruppe der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) "11. Gebot" mit dem "Hängemattenbischof" heute und morgen vor Ort sein.
Dass im Eingangsbereich der bayerischen Staatskanzlei ein Kreuz hängt, ist nicht überraschend. Schließlich ist seit dem sogenannten Kreuzerlass von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) das christliche Symbol in jeder bayerischen Amtsstube Pflicht. Ein Erlass, der vom Bund für Geistesfreiheit vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten wird. Doch das Kreuz in der Staatskanzlei hat nochmal eine besondere Relevanz. Und die hat etwas mit dem Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche zu tun.
Kurt Tucholsky schrieb 1922 in einem Brief an Herbert Ihering: "In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als derjenige, der den Schmutz macht." Daran hat sich ein Jahrhundert später noch immer nicht viel geändert.
Hermann Schell, erster Vorsitzender von "MissBiT e.V. – Missbrauchsopfer & Betroffene im Bistum Trier", hat an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Georg Bätzing einen Offenen Brief geschrieben. Der hpd gibt ihn hier im Wortlaut wieder.
Der Missbrauchssumpf der evangelischen Kirche ist wohl erheblich tiefer als gedacht. Das legen aktuelle Zahlen von Verdachtsfällen in der rheinischen Landeskirche nahe.
Abbé Pierre galt als der berühmteste Geistliche Frankreichs. Seine Popularität wurde zeitweise mit der von Mutter Teresa verglichen. Seit dem Sommer 2024 bringen Enthüllungen immer wieder sexuelle Übergriffe und Vergewaltigungen ans Licht, für die er verantwortlich gewesen sein soll. Dabei zeigt sich einmal mehr das bekannte Muster vieler kirchlicher Missbrauchsskandale.
Das Landgericht Trier hat mit Beschluss vom 12. Dezember 2024 die von einem Missbrauchsopfer gegen das Bistum Trier geltend gemachten Ansprüche verneint. Das Bistum hat die Einrede der Verjährung geltend gemacht. Dies wird nun vor dem Oberlandesgericht Koblenz angefochten.
Die Organisation MissBiT – Missbrauchsopfer & Betroffene im Bistum Trier hat mit einer Pressemitteilung auf einen Artikel im Trierischen Volksfreund reagiert. Es geht ausgerechnet um Vorwürfe gegen einen Priester, der maßgeblich an der Erstellung des Institutionellen Schutzkonzeptes zur Prävention von sexualisierter Gewalt beteiligt gewesen sein soll.
Unter dem Titel "Die Einsamkeit der Opfer – Sexualisierte Gewalt in den christlichen Kirchen" hat die Ruhrgebietsinitiative Religionsfrei im Revier am 21. November zu zwei Vorträgen und anschließender Diskussion in den Kulturbahnhof in Bochum-Langendreer eingeladen. Das leider noch immer hochaktuelle Thema wurde von der Journalistin Ulrike Baureithel sowie von einer Bochumer Betroffenen vorgestellt und mit zahlreichen Fakten, Erfahrungsberichten und perspektivischen Überlegungen eindringlich und spannend präsentiert, die Möglichkeit zur Diskussion dankbar vom Publikum angenommen.
Die Aachener Zeitung berichtete vor wenigen Tagen ausführlich über die Protestaktion am Abend des 18. November gegen den Aachener Bischof Helmut Dieser. Gegenstand des Protests war der erschütternde Umgang des Bistums mit "ihren" zahlreichen Missbrauchsopfern Aachener katholischer Priester. Einer der Redner war der Soziologieprofessor und Vorsitzende der Aachener Aufarbeitungskommission Thomas Kron. In Richtung des auch anwesenden Bischofs Helmut Dieser rief er: "Ihr habt es nicht verstanden".
Schon nach rund einer Stunde ist am vergangenen Freitag der Schmerzensgeldprozess von Jens Windel gegen das Bistum Hildesheim unterbrochen worden. Auf Anregung des Landgerichts Hildesheim soll es einen Schlichtungsversuch geben. Der heute 50-jährige Jens Windel beschuldigt einen verstorbenen katholischen Pfarrer, ihn in den 1980er Jahren im Alter von neun bis elf Jahren immer wieder sexuell missbraucht zu haben.
Es ist eine Schmerzensgeldklage in einem Missbrauchsprozess, die, sollte sie erfolgreich sein, jedenfalls finanziell eine neue Dimension bedeuten würde. Das Landgericht Köln hatte im Jahr 2023 das Erzbistum Köln verurteilt, dem Kläger und Opfer sexuellen Missbrauchs Georg Menne 300.000 Euro Schmerzensgeld zu bezahlen. In einem vergleichbaren Fall verklagt nun Jens Windel das Bistum Hildesheim auf 400.000 Euro. Prozessbeginn ist am morgigen Freitag.