Österreichische Gesellschaft für ein Humanes Lebensende (ÖGHL) nimmt Arbeit auf

Selbstbestimmter Tod in Würde

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Der Verhandlungs­saal des Verfassungs­gerichts­hofs
Der Verhandlungs­saal des Verfassungs­gerichts­hofs

Mit Spannung wird die für den 26. Februar angekündigte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zum Selbstbestimmungsrecht am Lebensende erwartet. Dabei geht es nicht nur um die Aufhebung des Verbots ärztlicher Sterbehilfe (§ 217 StGB), sondern auch um die Legalisierung des Erwerbs des Betäubungsmittels Natriumpentobarbital in Fällen extremer Sterbensnot zum Zweck der Selbsttötung.

Und auch die hierzulande neu gegründete Österreichische Gesellschaft für ein Humanes Lebensende (ÖGHL), die sich dafür einsetzt, sinnloses und unerträgliches Leid am Lebensende zu vermeiden, erwartet im Frühjahr ein höchstgerichtliches Urteil. Der Wiener Anwalt Dr. Wolfram Proksch hat für drei auf unterschiedliche Art selbst betroffene Antragsteller und einen Arzt, der Freitodbegleitung durchführen würde, einen entsprechenden Antrag beim österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht. Das Verbot der aktiven Sterbehilfe soll damit wegen Verfassungswidrigkeit in Österreich kippen. "Denn in Österreich steht sogar die Reisebegleitung eines schwerkranken Freitodwilligen in ein Land, in welchem aktive Sterbehilfe erlaubt ist, unter Strafe", kritisiert Proksch.

Menschenwürde erhalten

Die ÖGHL betrachtet ein Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende als wesentlichen Teil der Autonomie des Menschen und diese Haltung erhält zusehends breitere Zustimmung. Die ÖGHL folgt dabei den Empfehlungen der Bioethikkommission des Bundeskanzleramts ("Sterben in Würde", 2015). Sie setzt sich daher für Entkriminalisierung der Sterbehilfe, insbesondere für die Liberalisierung von § 78 StGB "Mitwirkung am Selbstmord" (Suizidhilfe) und von § 77 StGB "Tötung auf Verlangen" (Sterbehilfe) ein und agiert gemeinnützig, überkonfessionell und überparteilich.

Rechtsanspruch auf Sterbehilfe

Die ÖGHL engagiert sich nicht nur für einen Rechtsanspruch auf die Ausgabe geeigneter Medikamente, sondern auch auf aktive Sterbehilfe. Dabei betont sie jedoch den ethischen und zeitlichen Vorrang von Palliativmedizin und psychischer sowie emotionaler Betreuung vor jeder Entscheidung zum Freitod.

"Mein Ende gehört mir"

Mitglieder im hochkarätigen Beirat sind unter anderem Wolfgang Obermüller, Initiator der größten deutschsprachigen Sterbehilfe-Petition "Mein Ende gehört mir!" (mit aktuell über 87.000 Unterzeichnern). "Die große Mehrheit der Bevölkerung will ihr eigenes Ende selbstbestimmt gestalten können. Das ist ein deutliches Signal an die Politik, zu handeln!", erklärt er. Weitere Mitglieder sind Ludwig A. Minelli (Gründer von dignitas.ch), der Rechtsanwalt Dr. Wolfram Proksch, der Tiroler Autor Alois Schöpf, die Ärzte Dr. Isolde Lernbass-Wutzl und Dr. Christian Fiala sowie der Notfallarzt und Freitodbegleiter Dr. Gerhard Kölble, aktiv in der Schweiz und in Deutschland.

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