Wer darf über Leid, Würde und das Ende eines Lebens entscheiden? Volker Brokop hinterfragt den moralischen Deutungsanspruch der Amtskirchen und zeigt, warum religiöse Gewissheiten in existenziellen Grenzsituationen versagen. Er plädiert für eine säkulare Ethik, die Selbstbestimmung und menschliche Autonomie über dogmatische Moral stellt.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) vermittelte im Jahr 2025 in insgesamt 898 Fällen eine Suizidhilfe. Eine neue Kampagne soll für die Selbstbestimmung am Lebensende werben.
Wie erzählt man von einem Leben, das bewusst zu seinem Ende geführt wurde? In diesem zweiten Teil seiner autobiografischen Reflexion zeichnet Prof. Dr. Fritz K. den Weg nach, der ihn – mit 82 Jahren, bei klarem Verstand – zu der Entscheidung führte, sein Leben selbstbestimmt zu beenden. Dieser Text ist sein Versuch, die Gründe seines Entschlusses offen, kritisch und ohne Sentimentalität zu erzählen – für sich selbst und für diejenigen, die verstehen möchten, wie ein solcher Entschluss reift.
Wie erzählt man von einem Leben, das bewusst zu seinem Ende geführt wurde? In diesem ersten Teil seiner autobiographischen Reflexion zeichnet Prof. Dr. Fritz K. den Weg nach, der ihn – mit 82 Jahren, bei klarem Verstand – zu der Entscheidung führte, sein Leben selbstbestimmt zu beenden. Dieser Text ist sein Versuch, die Gründe seines Entschlusses offen, kritisch und ohne Sentimentalität zu erzählen – für sich selbst und für diejenigen, die verstehen möchten, wie ein solcher Entschluss reift.
Der Bund für Geistesfreiheit (bfg) Bayern veröffentlicht zweimal im Quartal die Sendung "Menschsein". Die Sendungen werden von BR 2 innerhalb des Formats "Positionen" ausgestrahlt. An diesem Sonntag um 6:30 Uhr erscheint die neueste Folge.
Die Eltern von Achim Pick gingen per assistiertem Suizid im Mai 2024 gemeinsam aus dem Leben. Die Saarbrücker Zeitung veröffentlichte vor kurzem ein Porträt des Sohnes, der schilderte, wie es ihm mit dem Freitod seiner Eltern erging. Dies wollte die Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz nicht unkommentiert lassen und kritisierte mangelnde Empathie. Der hpd sprach mit der Freitodbegleiterin, die den Fall für die DGHS betreut hatte.
Frankreich wagt sich an die Legalisierung der Sterbehilfe, beschränkt diese aber sehr stark. Nur Erwachsene mit unheilbaren Krankheiten im fortgeschrittenen oder finalen Stadium sollen Zugang zum assistierten Suizid erhalten. Ein Vortrag des Vorsitzenden des französischen Nationalen Ethikrates zeigt Besorgnisse und große Vorsicht.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Arztes Johann F. Spittler gegen seine Verurteilung zu drei Jahren Gefängnis zurückgewiesen. Diese Strafe war vom Landgericht Essen wegen des Todes eines an Schizophrenie leidenden 42-jährigen ausgesprochen worden, zu dem Spittler durch Suizidhilfe beigetragen hatte. Was sind die Begründungen des BGH für seinen 16-seitigen Beschluss, der das Urteil für rechtskräftig erklärt?
Dipl. Psych. Dr. Elke Lemke (1961-2025) war im Berliner Sozialpsychiatrischen Dienst tätig. Die dortige Festlegung auf Suizidprävention – im Sinne von unbedingter Verhinderung von Selbsttötungen – erlebte sie als bedrückende Folge für Betroffene. Zu deren Freiverantwortlichkeit hinterlässt sie eine eindrucksvolle Abhandlung, die ein Jahr vor ihrem Tod veröffentlicht wurde.
Viele Menschen streben nach einem langen Leben. Doch ist es wirklich sinnvoll, diesem Ziel bedingungslos hinterher zu jagen? Das erlebt unser Autor wieder mit Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet, sich aufgeopfert und verzichtet haben – getrieben von der Hoffnung, sich im Alter endlich eine erfüllte Lebensphase gönnen zu können. Doch nicht selten endet dieser Plan abrupt: Ein Schlaganfall, eine Krankheit oder ein Sturz führt dazu, dass sie ihre mühsam erarbeiteten Ersparnisse in die Kosten eines Pflegeheims stecken müssen und in Abhängigkeit und Hilflosigkeit dahinsiechen.
Beim Thema "assistierter Suizid" gibt es in Deutschland einen hohen Grad an Unkenntnis und entsprechend auch Verunsicherung. Das hat eine repräsentative Bevölkerungsbefragung ergeben, die das Institut forsa (Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen) im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) durchgeführt hat.
Suizid ist vielerorts noch ein Tabuthema. Auch dem wohlüberlegten, frei gewählten Suizid haftet etwas Unmoralisches an. Und doch ist es in einer liberalen Gesellschaft wichtig, über dieses Thema zu diskutieren und auch rechtliche Lösungen zu finden.
Es ist ein heikles Thema: Wie verhalten sich Betreiber von Senioreneinrichtungen und Pflegeheimen gegenüber Bewohnerinnen und Bewohnern, die nicht mehr leben möchten? Und in ihrem Zimmer in der Einrichtung die Hilfe eines Arztes oder einer anderen Person in Anspruch nehmen wollen, die ihnen das dafür erforderliche Medikament beschafft?