Suizid ist vielerorts noch ein Tabuthema. Auch dem wohlüberlegten, frei gewählten Suizid haftet etwas Unmoralisches an. Und doch ist es in einer liberalen Gesellschaft wichtig, über dieses Thema zu diskutieren und auch rechtliche Lösungen zu finden.
Es ist ein heikles Thema: Wie verhalten sich Betreiber von Senioreneinrichtungen und Pflegeheimen gegenüber Bewohnerinnen und Bewohnern, die nicht mehr leben möchten? Und in ihrem Zimmer in der Einrichtung die Hilfe eines Arztes oder einer anderen Person in Anspruch nehmen wollen, die ihnen das dafür erforderliche Medikament beschafft?
Viele werden sich noch an den Schlager von Udo Jürgens aus den 1970er Jahren erinnern. Ein Paar, das den Moralvorstellungen der Mitbewohner:innen eines Mietshauses nicht entsprach, wurde aufgefordert, das "ehrenwerte Haus" zu verlassen. So ähnlich mag es manchen Heimbewohner:innen gehen, die eine Freitodbegleitung planen und dann von ihrer Heimleitung oder dem Träger eine ähnlich unerfreuliche Nachricht erhalten: "Sie müssen sich einen anderen Ort für Ihre Freitodbegleitung suchen". Hier erhebt sich eine Einrichtung über das Selbstbestimmungsrecht eines Bewohners oder einer Bewohnerin.
Harald Mayer und Hansjürgen Brennecke leiden an schweren Krankheiten und wollen ihr Leben beenden, ohne die Hilfe eines Arztes oder einer Sterbehilfeorganisation. Sie beantragten daher beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Erlaubnis zum Erwerb von Natrium-Pentobarbital. Das BfArM lehnte ihre Anträge unter Berufung auf das Betäubungsmittelgesetz ab. Dagegen klagten die beiden vor dem Verwaltungsgericht Köln, vor dem Oberverwaltungsgericht NRW und schließlich vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Am 21. April fand die mittlerweile sechste öffentliche Veranstaltung des Arbeitskreises Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg statt. Olaf Sander war mit Familie – Frau und Vierbeiner – aus Dänemark angereist, um im PFL in Oldenburg die vom SWR im Jahr 2016 gedrehte Reportage, welche die Zeit unmittelbar vor und bis zum Freitod seiner Mutter zeigt, vorzuführen und anschließend über die Erlebnisse dieser Zeit zu berichten sowie Fragen aus dem Publikum zu beantworten.
Regelmäßig organisiert der Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg Veranstaltungen für Menschen, die an der Selbstbestimmung am Lebensende interessiert sind. Bei der jüngsten Veranstaltung berichtete Ulla Bonnekoh von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) über den Ablauf einer Freitodbegleitung sowie rechtliche Rahmenbedingungen eines selbstbestimmten Lebensendes in verschiedenen Staaten der Welt.
Über praktische Hilfe und Erfahrungen bei der Wahrnehmung des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben berichtete der Suizidhelfer Peter Puppe bei einer Informationsveranstaltung des "Arbeitskreises Selbstbestimmtes Sterben" in Oldenburg.
Dolly Hüther ist ein politischer Mensch. Geprägt durch ihre eigene Biographie begann sie, sich für Gleichberechtigung einzusetzen und dafür, dass Frauen selbst über ihren Körper bestimmen dürfen. Im Stern bekannte sie sich zu ihrem illegalen Schwangerschaftsabbruch. Heute ist sie 90 Jahre alt und engagiert sich für die Legalisierung der Freitodassistenz, zuletzt für die Kampagne für das Recht auf Letzte Hilfe in Berlin. Der hpd hat mit ihr gesprochen.
Ist eine liberale Gesetzgebung zum Herbst, worauf eine Abgeordnetengruppe um Katrin Helling-Plahr abzielt, notwendig und unterstützenswert? Oder kann bereits heute Suizidwilligen mit anderen Mitteln als dem nicht erhältlichen Natrium-Pentobarbital, etwa mit dem verschreibungsfähigen Thiopental, hinreichend geholfen werden? Rechtliche Risiken wegen des Betäubungsmittelgesetzes scheinen ohne gesetzliche Neuregelung bei allen entsprechenden Verschreibungen zu bestehen.
Wie sinnvoll ist die Etablierung von bundesweiten kostenfreien Beratungsstellen zur Suizidhilfe und welche Aufgabe sollen sie haben? Am 30. März diskutierten Expert*innen darüber auf Einladung von Bundestagsabgeordneten vor dem Hintergrund, dass eine Gesetzesverabschiedung für den Herbst avisiert ist.
Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), Prof. Robert Roßbruch, kritisierte in einem hpd-Interview die Haltung des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD) im Zusammenhang mit der Suizidhilfe. Darauf reagierte der Bundesverband des HVD mit einem Offenen Brief, den der hpd im Wortlaut veröffentlicht.
Eine Regelung der Suizidbeihilfe wird von vielen im Bundestag als nötig angesehen. Nunmehr ist ein Aufschlag mit dem schon seit 2021 bekannten, von der Union dominierten sogenannten "Spahn-Entwurf" gemacht worden.
Ärzten und Ärtztinnen des Vertrauens kommt eine Schlüsselrolle als Suizidhelfer zu, doch sie hadern und sind sehr zögerlich. Noch kann es wie im hier geschildert im Fall von Dr. T. zum Polizeieinsatz mit Einweisung seiner Patientin in die Psychiatrie kommen. Wie kann der Verunsicherung entgegengewirkt werden? Welche Alternativen bieten die Sterbehilfeorganisationen?
Vor einer Woche wurde vor dem Verfassungsgerichtshof in Wien über das Verbot der Sterbehilfe verhandelt. Ein diesbezügliches Urteil ist erst in den nächsten Wochen zu erwarten. Im Vorfeld gab es rege Debatten in den Medien. Auffallend war dabei das argumentative Niveau des Diskurses: Offenbar war den Konservativen jedes noch so fragwürdige Argument recht, wenn es nur der Verteidigung ihres weltanschaulichen Heimatbodens diente. Ein Versuch der Bewertung aus humanistischer Sicht.
Die Säkularen Sozis haben in einer gestern verbreiteten Pressemitteilung verurteilt, dass Gesundheitsminister Spahn zu den Beratungen für eine Neufassung des Sterbehilfe-Gesetzes nur Gegner des selbstbestimmten Sterbens eingeladen hat.