Anmerkungen zu einem Buch über Suizidmethoden von Boudewijn Chabot

Was tun, wenn man eher sterben will?

MARBURG. (hpd) Einschlafen und nie mehr aufwachen – wäre das nicht ein schöner Tod? Das ideale Mittel hierfür - ein in Deutschland dank des Arzneimittelgesetzes nicht erhältliches Schlafmittel aus der Gruppe der Barbiturate - wird in der Schweiz bei professionellen Suizidbegleitungen eingesetzt. Was jedoch tun, wenn man dieses Medikament nicht legal erwerben kann? Oder wenn man nach Ansicht derer, die einem den Zugang dazu verschaffen könnten, noch nicht genug leidet oder wenn man z.B. durch einen präventiven Suizid einer Demenz entgehen möchte?

Boudewijn Chabot zeigt Alternativen auf in seinem im Sommer 2015 erschienenen Buch "Dignified Dying- A Guide - Death at Your Bidding" ("Sterben in Würde – Ein Wegweiser – Sterben, wenn/wie man es wünscht"). Die Lektüre dieses Buches setzt bei Lesern, die sich mit dem Thema noch wenig befasst haben, zuweilen gehobene Englisch-Kenntnisse voraus. Man kann es als e-book über Internet-Anbieter mit wenigen Mausklicks kaufen (oder als print-on-demand auch in der Druckversion). Es ist für alle von großem Interesse, die sich ausgiebig und verlässlich über Suizidmethoden informieren wollen. Es ist tröstlich für die, die nach Verabschiedung des §217 StGB in einer akuten oder halb-akuten Situation bald einen Suizid vorbereiten möchten und trostlos für diejenigen, die sich eine Zukunft wünschen, in der unkompliziert und nahezu ohne Einschränkungen ein ideales Sterbemedikament – z.B. Natriumpentobarbital - erhältlich ist.

Chabot ist von Haus aus Arzt, nämlich Psychiater, und befindet sich sei einigen Jahren im Ruhestand. Er entwickelte im Laufe der Zeit ein großes Interesse an Möglichkeiten und Problemen selbstbestimmten, humanen Sterbens. Schon 1997 begann er damit, Interviews mit Verwandten von Personen zu führen, die freiwillig aus dem Leben geschieden waren. Außerdem bezieht er Informationen von Aktivisten niederländischer right-to-die-Gruppen, an die er Sterbewillige ggf. verweist. Chabot ist im Bereich der Suizidhilfe also vor allem Theoretiker und Publizist, aber man kann ihn den zwei Deutschen zur Seite stellen, die in den zurückliegenden Jahren Suizidhilfe praktisch und in politischer Absicht geleistet sowie darüber informiert haben, nämlich Christian Uwe Arnold und Johann Friedrich Spittler, der durch seine detaillierten Berichte über Personen, die Suizidhilfe bei "Sterbehilfe Deutschland e.V." in Anspruch genommen hatten (bzw. nicht erhalten hatten), zu einer Versachlichung der Debatte über den rationalen Suizid beizutragen versuchte.

Cover

Chabot klärt nicht nur allgemein, sondern sehr präzise über Möglichkeiten auf, sich mittels geeigneter Medikamente oder durch das Einatmen von Helium auf sichere und humane Weise das Leben zu nehmen. Für beide Varianten wird je ein Fallbeispiel berichtet. Die dritte Möglichkeit, nämlich das Sterbefasten, wird nur kurz in der Einleitung angesprochen, weil es hierüber schon mehrere Bücher gibt. Es werden drei Gruppen von Medikamenten vorgestellt, nämlich Barbiturate, Opiate und Chloroquin, ein nur noch in einigen Übersee-Gebieten wirksames Malariamittel. Die besonders eingehend abgehandelte Helium-Methode wird durch Verweise auf die Alternative Stickstoff ergänzt, weil Helium manchmal Sauerstoff beigemengt ist (allerdings ist Sauerstoff-freies Helium weiterhin erhältlich). Stickstoff ist aber noch sozusagen in der Bewährungsphase – demnächst wird man darüber mehr sagen können.

Chabots Buch ist das reife Ergebnis seiner langjährigen Studien und früherer Veröffentlichungen. Es zeichnet sich durch ein Höchstmass von Empathie mit denen, die ihr Leben selbstbestimmt beendeten und ihren Angehörigen aus, jedoch auch mit dem unbekannten Leser, der möglicherweise aus Verzweiflung oder aber in weiser Voraussicht Rat sucht. Es ist zugleich schonungslos, sowohl durch die Konkretheit der Beschreibungen als auch durch das Eingehen auf Risiken. Es ist klar gegliedert, enthält immer wieder Zusammenfassungen (z.B. "Was man wissen sollte" oder "Was man tun sollte") und geht an verschiedenen Stellen auch auf mögliche Strafverfolgung bzw. diesbezügliche Vorsichtsmassnahmen ein (etwa Videodokumentation; Anhang 2: "Die Rolle von Zeugen beim beabsichtigten Tod"). Chabot erhielt hierfür die Unterstützung eines erfahrenen amerikanischen Juristen. Sein Wissen über Sterbemedikamente ist abgesichert durch die Kompetenz zweier Pharmazeuten und eines Biochemikers.

Hinweis
Wer diesen Artikel für wichtig hält, sollte ihn umgehend in eine Datei kopieren bzw. ausdrucken. Man kann nicht ausschließen, dass der Humanistische Pressedienst nach dem Inkrafttreten des neuen §217 StGB ("Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung") gezwungen sein wird, diesen Artikel zu löschen. 

Damit man sich das Buch etwas besser vorstellen kann, greife ich hier scheinbar willkürlich einige Zwischenüberschriften oder Informationen heraus:

"Das Recht auf Privatheit und Leben in Familie" – hier wird der Wunsch angesprochen, im Kreise seiner Lieben das Leben vorzeitig zu beenden und hierzu ihre organisatorische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dies ist in verschiedensten Ländern – übrigens auch in den Niederlanden, nicht jedoch in Deutschland – strafrechtlich bedroht (das Buch ist für eine weltweite Leserschaft geschrieben). Immer wieder betont Chabot, wie wichtig die soziale Geborgenheit für einen guten Tod, gerade im Falle der Selbsttötung ist.

"Warum ein inertes Gas anstatt von Medikamenten?" ist der Titel von Textbox 3.1. Zwei der 5 Antworten lauten: "Ein inertes Gas ist eine Möglichkeit für diejenigen, die sich nicht illegal ein tödliches Medikament besorgen wollen; nicht die Motivation und Willensstärke haben, den Todeseintritt durch Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit zu beschleunigen."

"Was bekommen die Augenzeugen zu sehen?" wird im Kapitel über inerte Gase gefragt; und ebendort: "Wohin mit der technischen Ausrüstung, nachdem die Person gestorben ist?" Hier erfährt man z.B. einiges über den Sterbeverlauf (von dem der Sterbende nach kürzester Zeit nichts mehr merkt) beziehungsweise über das Risiko, hinterher Besuch von der Kriminalpolizei zu bekommen.

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