Staatliche Grundschule verletzt religiöse Neutralität

"Christliche Liedtexte haben an der Eingangstür nichts zu suchen"

Grundschule Müggenberg-Rusch
Städtische Gemeinschaftsgrundschule Müggenberg-Rusch in Arnsberg
Christliche Liedtexte an der Eingangstür
Christliche Liedtexte an der Eingangstür der Grundschule
Marias Loblied
"Marias Loblied" - eines von mehreren christlichen Liedern

ARNSBERG. (hpd) Weil er eine staatliche Gemeinschaftsgrundschule an ihre Pflicht zur religiösen Neutralität erinnerte, wurde einem Vater aus dem sauerländischen Arnsberg ein Schul- und Geländeverbot erteilt.

In Nordrhein-Westfalen gibt es für Schulkinder eine besondere Spezialität: Die staatliche Bekenntnisschule. Ebenso wie staatliche 'Nicht-Bekenntnisschulen' werden diese Schulen vollständig von der öffentlichen Hand finanziert. Im Gegensatz zu staatlichen Schulen, die der religiösen Neutralität verpflichtet sind, werden Kinder in Bekenntnisschulen laut § 26 des NRW-Schulgesetzes "nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen".

Bei den staatlichen Bekenntnisschulen handelt es sich nicht um ein Randphänomen. Rund ein Drittel der öffentlichen Grundschulen in NRW sind solche vollständig staatlich finanzierten Bekenntnisschulen, 90% davon katholisch, 10% evangelisch. Insbesondere in ländlichen Regionen kann es für Eltern, die nicht wollen, dass ihre Kinder religiös indoktriniert werden, mitunter schwierig werden, in der Nähe ihres Wohnorts eine Schule zu finden, die keine Bekenntnisschule ist. 

Als seine Söhne das schulpflichtige Alter erreichten, war Martin Werner aus dem sauerländischen Arnsberg deshalb sehr froh, dass sich in unmittelbarer Nähe seines Wohnsitzes eine solche Schule befindet, die Gemeinschaftsgrundschule Müggenberg-Rusch. Eine Schule, die er und seine beiden Söhne von außen seit Jahren gut kannten, da sich die Grundschule in städtischer Trägerschaft befindet und der Schulhof von der Stadt Arnsberg außerhalb der Schulzeiten offiziell als Spielfläche ausgewiesen ist.

Bereits 2012, als sein älterer Sohn im Vorfeld der Einschulung an einem Sprachtest in der Schule teilnahm, stellte Martin Werner jedoch fest, dass die religiöse Neutralität der Schule zu wünschen übrig ließ: In den Klassenzimmern hingen Kreuze. Werner sorgte dafür, dass sie abgenommen werden. Sein gutes Recht. Dieses Recht hatte vor ihm nur noch niemand eingefordert.

Nachdem Werners Sohn eingeschult worden war, wurde er zum stellvertretenden Vorsitzenden der Elternpflegschaft gewählt und verärgerte die Schulleitung, indem er sich intensiv für die Rechte der Kinder einsetzte. Beispielsweise widersetzte er sich einer von der Schule eigenmächtig eingeführten Kameraüberwachung. Das NRW-Datenschutzgesetz und die Schulaufsicht gaben ihm Recht, da die Überwachung die Persönlichkeitsrechte der Kinder verletzte.  

Ebenfalls sorgte Werner dafür, dass an der Schule einige weitere Missstände hinsichtlich der religiösen Neutralitätspflicht beseitigt wurden. Er setzte durch, dass im Musikunterricht nicht länger Kirchenlieder für den regelmäßig stattfindenden Schulgottesdienst eingeübt wurden und dass die Stunden des Religionsunterrichts für Eltern klar erkennbar so gelegt wurden, dass vom Religionsunterricht befreite Kinder früher nach Hause gehen konnten. Übrigens ein weiterer Kampf, den er zu kämpfen hatte, denn wie viele Lehrer und Schulleiter in ganz Deutschland wussten auch die Zuständigen der GGS Müggenberg-Rusch zunächst nicht, dass es für ein Kind keine Verpflichtung gibt, während des Religionsunterrichts in einer Randstunde beaufsichtigt in der Schule zu bleiben.

Dem politisch aktiven Werner missfiel die mangelnde religiöse Neutralität der Grundschule nicht nur aus persönlichen Gründen, da er seinen älteren Sohn vor religiöser Indoktrinierung im Kindesalter schützen wollte. Als Mitglied des Integrationsrates der Stadt Arnsberg war es ihm auch ein Anliegen, dass Kinder mit anderen kulturellen und religiösen Wurzeln durch die Überbetonung des Christlichen im Schulprogramm nicht an den Rand gedrängt werden.

Dass sich auch das Schulleben an Gemeinschaftsgrundschulen mitunter so anfühlt, als habe man sein Kind auf eine Bekenntnisschule geschickt, hängt zusammen mit einer Fehlinterpretation des bereits zitierten § 26 des Schulgesetzes von NRW. Darin ist nachzulesen, dass die Schülerinnen und Schüler auch jener staatlichen Schulen, die keine Bekenntnisschulen sind, "auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christ­lichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Über­zeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen" werden. Wer diese Bestimmung als Freibrief sieht, auch an staatlichen Nicht-Bekenntnisschulen Kinder religiös indoktrinieren zu dürfen, übersieht jedoch die deutlichen Bestimmungen in §2 des Schulgesetzes:

"(7) Die Schule ist ein Raum religiöser wie weltanschaulicher Freiheit. Sie wahrt Offenheit und Toleranz gegenüber den unterschiedlichen religiösen, weltanschaulichen und politischen Überzeugungen und Wertvorstellun­gen. (…) Sie vermeidet al­les, was die Empfindungen anders Denkender verletzen könnte. Schüle­rinnen und Schüler dürfen nicht einseitig beeinflusst werden.

(8) Die Schule ermöglicht und respektiert im Rahmen der freiheitlich-de­mokratischen Grundordnung unterschiedliche Auffassungen. Schulleite­rinnen und Schulleiter, Lehrerinnen und Lehrer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (…) nehmen ihre Aufgaben unparteilich wahr. Sie dür­fen in der Schule keine politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnlichen Bekundungen abgeben, die die Neutralität des Landes gegen­über Schülerinnen und Schülern sowie Eltern oder den politischen, religiö­sen oder weltanschaulichen Schulfrieden gefährden oder stören."

Ja laut § 2, Abs. 6,4  des Schulgesetztes von NRW sollen Schülerinnen und Schüler in der Schule sogar lernen,

"in religiösen und weltanschaulichen Fragen persönliche Entscheidun­gen zu treffen und Verständnis und Toleranz gegenüber den Ent­scheidungen anderer zu entwickeln."

Was natürlich nicht möglich ist, wenn sie einseitig in Richtung Christentum beeinflusst werden.

Nachdem sein älterer Sohn ein Schuljahr übersprungen und im Sommer 2015 die Grundschule verlassen hatte, meldete Martin Werner im Herbst 2015 seinen jüngeren Sohn für das Schuljahr 2016/17 auf der für ihn fußläufig zu erreichenden GGS Müggenberg-Rusch an. Da er während der Grundschulzeit seines ersten Sohnes bereits einige Kämpfe mit der Grundschule ausgefochten hatte, ging Werner davon aus, dass sich in der Schule die Verpflichtung zur religiösen Neutralität herumgesprochen haben sollte.

Als er Ende Dezember 2015 außerhalb der Schulzeit auf dem Schulhof mit seinen Söhnen spielte, staunte er deshalb nicht schlecht, als er sah, dass die Eingangstür der Schule von innen mit Liedern eindeutig christlichen Inhalts beklebt war, die christliche Titel trugen,  beispielsweise "Marias Loblied".

Darin finden sich Zeilen wie:

"Ich preise den Herrn und ich freue mich über Gott meinen Retter, der sich für mich entschieden hat. Er nahm mich an. So gering wie ich bin seine Dienerin. Der mächtige Gott hat Großes an mir getan. Heilig ist sein Name. Niemals endet sein Erbarmen. Er hält uns in seinen Armen. Heilig ist sein Name."

"Im Advent, im Advent ist ein Licht erwacht, und es leuchtet und es brennt durch die dunkle Nacht. Seid bereit! Seid bereit! Denn der Herr aller Herren ist nicht mehr weit! Seid bereit! Seid bereit! Ja, der Herr aller Herren, der uns befreit!"

Werner dokumentierte den Vorfall und bat die Schulaufsichtsbehörde des Hochsauerlandkreises um Prüfung, ob das Schulpersonal hiermit seine Dienstpflichten, nämlich die Pflicht zur religiösen Neutralität, verletzt habe.

Die zuständige Schulamtsdirektorin Annette Koschewski teilte Werner mit, dass sie im Anbringen der christlichen Liedtexte im Eingangsbereich der Schule keine Dienstpflichtverletzung erkennen könne. Und noch eine weitere Mitteilung erhielt Werner. Einen "Wutanruf", wie er es nennt, der kommissarischen Schulleiterin der Gemeinschaftsgrundschule Müggenberg-Rusch, Barbara Hennecke. Laut Werner teilte sie ihm in diesem Telefonat mit, dass es ihn überhaupt nichts anginge, was an der Tür der Schule stünde, solange er kein Kind an der Schule habe. Einen Tag später erhielt Werner Post von Frau Hennecke: Ein schriftliches Haus- und Geländeverbot für die Schule. Ohne Befristung und ohne Angabe von Gründen.

Der hpd bat sowohl die Schulleitung der Grundschule als auch die zuständige Schulaufsichtsbehörde um Stellungnahme hinsichtlich der Geschehnisse. Während die Schulleitung keine Stellungnahme abgab, äußerte sich Schulamtsdirektorin Annette Koschewski von der Schulaufsicht des Hochsauerlandkreises wie folgt:

"In der Gemeinschaftsgrundschule Müggenberg-Rusch wurde, wie es in(Grund-)schulen üblich ist, die Vorweihnachtszeit thematisiert und die Schule entsprechend mit Symbolen der Winter- und Weihnachtszeit dekoriert, darunter auch traditionelles Liedgut. Dies wurde von der Elternschaft der Schule begrüßt und gewünscht.

Da aktuell kein Kind des Vaters, der sich an Sie gewandt hat, die genannte Schule besucht, war das Vorgehen aus Sicht des Schulamtes nicht zu beanstanden."

Mit anderen Worten: Solange keine Kinder die Schule besuchen, deren Eltern sich intensiv dafür einsetzen, dass die Schule ihrer durch das Schulgesetz bestimmten Pflicht zur religiösen Neutralität nachkommt, sieht man seitens der Schulaufsicht keine Notwendigkeit, dass sich die Schule religiös neutral zu verhalten habe.

In dem von der kommissarischen Schulleiterin ausgesprochenen Schul- und Geländeverbot vermag die Schulaufsicht übrigens keinen Zusammenhang mit den Vorgängen rund um die christlichen Liedtexte, Martin Werners Beschwerde und den diesbezüglichen Wutanruf der kommissarischen Schulleiterin zu erkennen.

Rainer Ponitka, schulpolitischer Sprecher des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) e.V. und Herausgeber des Ratgebers "Konfessionslos in der Schule" kann über die Vorgänge an der Gemeinschaftsgrundschule in Arnsberg nur staunen. Für ihn ist klar: "Christliche Liedtexte haben an der Eingangstür nichts zu suchen. Eine staatliche Gemeinschaftsgrundschule ist eine staatliche weltliche Behörde, an der Andersgläubige nicht belästigt werden dürfen. Der Staat darf nicht missionieren." Einseitig auf eine Religion ausgelegte Texte dürften an solchen Schulen allein im bekenntnisorientierten Religionsunterricht auftauchen und behandelt werden. "Alles andere ist ein Verstoß gegen die Religionsfreiheit und eine Einschränkung der Grundrechte der Schüler."

Martin Werner wird die Sache nicht auf sich beruhen lassen. Insbesondere gegen das Geländeverbot wird er rechtliche Schritte einlegen.

Wie alle anderen Kämpfe mit der Schule wird er wahrscheinlich auch diesen gewinnen. Weil ein Geländeverbot nicht willkürlich und ohne schwerwiegende Gründe ausgesprochen werden darf. Weil sein jüngerer Sohn ab dem Sommer Schüler der Gemeinschaftsgrundschule Müggenberg-Rusch sein wird. Weil der Schulhof außerhalb der Schulzeiten von der Stadt Arnsberg offiziell als Spielfläche freigegeben ist. Und – last but not least – weil Martin Werner nicht einfach nur irgendein unbequemer Vater ist, der die Frechheit besitzt, die Durchsetzung von bestehendem Recht zu fordern. Überdies sitzt er seit 2014 als Ratsherr für die Partei "Die Linke" im Rat der Stadt Arnsberg, die Trägerin der Gemeinschaftsgrundschule ist.

Kommentare (13)

M.E.B. (nicht überprüft)

Mi. 16 Mär 2016 - 11:34

Ich verspüre großen Respekt für Herrn Werner. Es ist nicht leicht, als Elternteil gegen Ungerechtigkeiten der Schulleitung/Lehrerschaft anzukämpfen. Die Schulleitung hat aber offensichtlich nicht verstanden, dass es bei der Sache nicht nur um Werners Sohn, sondern um eine Grundsatzfrage geht.
Ach, ja: Seit wann bringen Grundschulen denn Kameras im Gebäude an? Auch bei einer weiterführenden Schule oder einer Universität wäre es ein Grund, sich aufzuregen, aber in einer Grundschule finde ich den Gedanken ganz besonders widerwärtig.

Kennen Sie Gerechtigkeiten? Wo bleibt denn der Gott der Gerechtigkeit? Es sind doch nur die Menschen, die sich ihren Glauben so zurecht biegen, wie er ihnen am besten in den eigenen Kram passt und von "christlichen Werten" sprechen aber keine sind. Ich kenne die Volksschule, ich kenne den städtischen Kindergarten und ich kenne auch die Kirchen. Einen Gott trifft man in keiner dieser Einrichtungen, nur der Gotteswahn, Jesuswahn und Dogmenwahn steht hinter jeder Tür. Teufelnochmal.

Bernd Kammermeier (nicht überprüft)

Mi. 16 Mär 2016 - 11:51

Ich verstehe schon, wenn manche das Verhalten des Vaters als kleinkariert ansehen. Doch ist es das wirklich? Was wäre, wenn dort Parteienwerbung hinge, die nur eine bestimmte Richtung propagiere?

Das zentrale Missverständnis, das viele haben, ist, dass "christlich sein" normal wäre. Winterzeit = Weihnachtszeit! Dass das Christentum auch nur eine unter vielen religiösen Parteien ist, das weder einen Alleinvertretungsanspruch, noch allgemeine Akzeptanz für sich beanspruchen kann, wollen viele nicht wahrhaben. Insofern steht das Christentum in Konkurrenz zu anderen "religiösen Parteien", und hat nicht bereits dadurch "gewonnen", weil Schüler (eventuell) getaufte Christen sind.

Und wenn man sich dann noch den Inhalt der Lieder anschaut:

"Denn der Herr aller Herren ist nicht mehr weit! Seid bereit!"

Das ist noch in Reinform der alte Glaube der jüdischen Weltuntergangssekte, der ein barfüßiger Wanderprediger aus Galiläa anhing. "Dein Reich komme!" Und für diesen Fall müssen sich die Kinder - so die "frohe" Botschaft - "bereit" machen. Es sind ja auch erst ca. 700.000 Tage vergangen, ohne dass der Herr aller Herren gekommen ist. Wie viele 100.000 Tage will man noch warten, bis derart unsinnige Liedtexte verschwinden?

Nicht nur von Schultüren, sondern aus den Köpfen der Menschen. Es gibt wahrhaft bessere Lieder, die Kinder singen können. Fröhliche Lieder, die Hoffnung machen und nicht auf die Ankunft eines Monsters aus dem Weltraum warten lassen - eines, das seinen Sohn am Kreuz geschlachtet hat, um durch das Opfer "milde" gestimmt zu werden...

Kay Krause (nicht überprüft)

Do. 17 Mär 2016 - 07:08

Antwort auf von Bernd Kammermeier (nicht überprüft)

Moin Herr Kammermeier! Das wäre doch die Lösung des Problemes: Die Partei "Die Linke" darf ab sofort neben den Kirchenliedern und -texten im Eingangsbereich der Schule Plakate mit ihrem Parteiprogramm aufstellen, vielleicht noch den Text der "Internationale" dazu. Damit wären sicherlich nicht alle Probleme gelöst, aber doch einige, und das Ganze wäre ja durchaus erweiterungsfähig! Gleichzeitig könnten Kinder von Wählern der Linken vom Heimatkunde-Unterricht befreit werden, wenn dieser als zu rechtslastig erkannt wird!

Petra Pausch (nicht überprüft)

Do. 17 Mär 2016 - 10:25

Antwort auf von Kay Krause (nicht überprüft)

Was soll das denn für ein Argument sein? Und weshalb gerade die LINKE (deren Ex-Chef Gysi gerade erst die Kirche hofierte: http://www.kath.net/news/54144) und nicht irgend eine andere Partei?
Es ist Ihnen doch schon bekannt, dass es einen Unterscheid zwischen einer politischen Partei und einer Religionsgemeinschaft gibt?

Bernd Kammermeier (nicht überprüft)

Do. 17 Mär 2016 - 11:50

Antwort auf von Petra Pausch (nicht überprüft)

"Es ist Ihnen doch schon bekannt, dass es einen Unterscheid zwischen einer politischen Partei und einer Religionsgemeinschaft gibt?"

In meinem Kommentar hob ich auf das Gemeinsame ab: 1.) politische Parteien und Religionsgemeinschaften repräsentieren nur Teile der jeweiligen Gesellschaft, 2.) sie machen für sich Werbung, um ihre Anhänger zu binden/mobilisieren und 3.) vor beidem - politischen Parteien und Religionsgemeinschaften - sollten Kinder geschützt werden, bis sie deren Inhalte verstehen können und nicht mittels Indoktrination "glauben" müssen.

Nur so erhalten wir mündige Bürger, die sich für einen Weg entscheiden können, der ihnen und der Gesellschaft guttut. Das war mein Anliegen bei dem Vergleich.

Tatsächlich sind die Unterschiede zwischen den beiden Gesellschaftskonstrukten nicht wirklich groß, wenn ich mir deren jeweilige Geschichte anschaue. Sowohl politische Parteien als auch Religionsgemeinschaften streben nach Macht. Vielleicht erklärt dies die große Nähe zwischen beiden, wie Carsten Frerk in seinen neuen Buch über die Kirchenrepublik Deutschland gut belegt ausführt.

Das muß Herrn Kammermeier doch nicht davon abhalten, seinen Kommentar dazu zu geben. Außerdem kann er wesentlich besser argumentieren als ich.

Kay Krause (nicht überprüft)

Do. 17 Mär 2016 - 14:24

Antwort auf von Petra Pausch (nicht überprüft)

1.) ist die Satire nicht bei Ihnen angekommen, schade.
2.) Gysi ? Ja, da haben Sie (leider) recht !
3.) sehe ich zwischen agierenden Konzernen, agierenden Kirchen und agierenden Parteien kaum Unterschiede, wobei ich gerne zugebe, dass das (wie imgrunde alles) eine Frage der Sichtweise ist.

Uwe Schmidt (nicht überprüft)

Mi. 16 Mär 2016 - 14:17

"Übrigens ein weiterer Kampf, den er zu kämpfen hatte, denn wie viele Lehrer und Schulleiter in ganz Deutschland wussten auch die Zuständigen der GGS Müggenberg-Rusch zunächst nicht, dass es für ein Kind keine Verpflichtung gibt, während des Religionsunterrichts in einer Randstunde beaufsichtigt in der Schule zu bleiben."

Aus persönlicher Betroffenheit, würde mich zu diesem Punkt über Argumentationshilfe freuen.

Vgl. BVerwG Urteil vom 17.06.1998 (6 C 11.97), insbesondere die Punkte 41 - 44! Die Teilnahme am Religionsunterricht ist für Schülerinnen und Schüler einer öffentlichen Schule, die keine Bekenntnisschule ist, freiwillig. Zunächst müssen konfessionsangehörige Schülerinnen und Schüler am Religionsunterricht ihrer Konfession teilnehmen, können sich aber jederzeit schriftlich und formlos bei der Schulleitung abmelden.
Wenn der Zwangsersatzunterricht ‚Praktische Philosophie‘ ab Sek 1 (Klasse 5) an einer Schule eingerichtet ist, so sind die Schülerinnen und Schüler, die nicht am RU teilnehmen, zur Teilnahme an dem Fach ‚Praktische Philosophie‘ verpflichtet. Ist das Fach nicht eingerichtet - oder die Einrichtung wie bspw. an Grundschulen - nicht vorgesehen - so hat die Schule eine Aufsichtspflicht. Die Aufsichtspflicht darf lt. ADO
nur von Lehrern ausgeübt werden; eine Aufbewahrung der nicht am RU
teilnehmenden Schülerinnen und Schüler in anderen Klassen (Heidenhüten) ist nach dem Bundesverwaltungsgericht nicht statthaft.
Was bleibt, ist das von einem Lehrer nach dem Entwicklungsstand des Schülers beaufsichtigte Silentium, oder die Verlegung des RU in die Randstunden.

Markus Schiele (nicht überprüft)

Mi. 16 Mär 2016 - 14:49

Vielen Dank Herr Werner! Es müsste mehr Eltern wie Sie geben!

Was mich betrifft (ich spreche aus persönlicher Erfahrung was Kreuze in Klassenzimmern betrifft), finde ich das mangelnde Unrechtsbewusstsein der pro-christlichen Akteure in solchen Situationen immer so erstaunlich. Man möchte ihnen - nicht aus Eigennutz, sondern zum Wohle der Kinder - lediglich etwas nehmen, das sie gar nicht haben dürften, aber statt sich einsichtig zu zeigen führen sie zuweilen recht unschöne Abwehrkämpfe.

Heinz-Holger Haupt (nicht überprüft)

Do. 7 Apr 2016 - 11:29

Vermutlich wird mein Kommentar nicht veröffentlich, dennoch versuche ich hier eine Gegenposition einzunehmen. Ich finde, daß dieser Anlass hochgespielt wird, da aus meiner Sicht Herr Werner eine sehr isolierte Position eingenommen hat. Ich kenne keine anderen Eltern, die sich an den Kreuzen gestört fühlten. Die Videoüberwachung macht Sinn, da leider die Schule nachts durch einen Einbruch erheblichen Schaden erfahren hat. Im Übrigen habe ich die Schulleitung als sehr konstruktiv und ergebnisorientiert kennengelernt. Die rechtliche Situation scheint sicherlich berechtigt und klar zu sein, daß will ich gar nicht bezweifeln aber die Vorgehensweise ist wirklich sehr traurig da hierdurch der Schulfrieden gestört wird und es im Hinblick auf aktuelle Themen (z.B. Integration von Flüchtlingskinder) völlig unverständlich ist.

Daniela Wakonigg

Die Autorin ist studierte Philosophin, Theologin und Germanistin. Sie lebt in Münster (Westf.) und arbeitet als freie Autorin und Journalistin für Hörfunk- und Print-Medien. Sie ist u. a. Redakteurin der Zeitschrift MIZ und war von 2016 bis Anfang 2024 stellvertretende Chefredakteurin des hpd.

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