Zu Beginn des Jahres 2022 verbot die damalige Regierung des indischen Bundesstaates Karnataka religiöse Symbole wie Schals in der Farbe Safran, Hijabs oder Fahnen in Bildungseinrichtungen. Besonders bei muslimischen Frauen stieß das Verbot auf Widerstand. Auf juristischem Weg konnte keine Einigung zu Erhalt oder Widerruf der Entscheidung getroffen werden. Ende Oktober 2023 entschied die aktuelle Regierung, dass Examens-Kandidatinnen mit Hijab, Mangalasutra und Zehenring teilnehmen dürfen. Eine Entscheidung, die nicht reibungslos umgesetzt wird.
Thomas Schüller, Professor für kanonisches Recht (Münster), hat ein für einen lehrenden aktiven Katholiken bemerkenswertes Buch geschrieben. Es trägt den Titel "Unheilige Allianz". Der Untertitel "Warum sich Staat und Kirche trennen müssen" erläutert, um welche Verbindung es sich handelt.
Weil sie an immer länger andauernden christlichen Gebetsrunden nicht mehr teilnehmen wollten, wurden atheistische und agnostische Angestellte eines Instandhaltungs-Unternehmens gekündigt. Da sie die Diskriminierung aufgrund ihrer Überzeugung nicht akzeptieren wollten, klagten sie. Nun hat das Unternehmen aus North Carolina zugestimmt, 50.000 US-Dollar Entschädigung an die ehemaligen Angestellten zu zahlen. Zudem werden Mitarbeiter wie Inhaber in den nächsten Jahren geschult, um zukünftige Diskriminierungen zu verhindern.
Der 22. August ist der "Internationale Tages des Gedenkens an die Opfer von Gewalthandlungen aufgrund der Religion oder der Weltanschauung". UN-Generalsekretär Antonio Guterres bekräftigte dazu in einer Botschaft, dass die Religions- und Weltanschauungsfreiheit unveräußerliche Rechte seien. Zudem rief er Regierungen auf, Hass und Gewalthandlungen aufgrund von Glaube oder Weltanschauung zu bekämpfen.
Eine kontroverse Debatte entfaltet sich derzeit im indischen Bundesstaat Kerala, die das Spannungsfeld zwischen medizinischer Hygiene und religiöser Freiheit aufzeigt: Eine Gruppe muslimischer Studentinnen fordert, in Operationsräumen langärmelige OP-Jacken tragen zu dürfen. Die Ärzteschaft spricht sich gegen eine Änderung des weltweit bewährten Infektionsschutzes aus. Doch der Druck der Muslime wächst, ihre Glaubenspraxis auch im medizinischen Umfeld wahrnehmen zu können.
Verschiedene internationale Organisationen wie Humanists International und das Menschenrechtsbüro der Vereinten Nationen verurteilen die Fortsetzung des gerichtlichen Vorgehens gegen den ungarischen atheistischen Aktivisten und Publizisten Gáspár Békés. Zwei Jahre nach einem Blogartikel begann eine rechts-christliche Hetze gegen ihn, die zu seiner Entlassung von seinem Arbeitsplatz in der Budapester Stadtverwaltung führte.
Zum Webtalk am 18. April 2023 hatte die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung zwei Gäste eingeladen, deren Eindrücke derselben Religion kaum gegensätzlicher sein könnten. Zeinab Herz ist Ex-Muslimin und beim Zentralrat der Ex-Muslime aktiv. Für ihren Religionsaustritt hat sie Ausgrenzung und Gewaltandrohung, selbst von der eigenen Familie, erfahren. Prof. Dr. Mouhanad Khorchide dagegen kann sich nicht vorstellen seine Beziehung zu Allah jemals aufzugeben und wünscht sich eine Zukunft mit einem barmherzigen Gott, der Liebe statt Angst vor Strafe verbreitet.
Der iranische Menschenrechtsaktivist, Atheist und Träger des Pressefreiheitspreises Soheil Arabi sitzt erneut im Gefängnis. Berichten zufolge wurde er bei seiner Verhaftung am 2. Januar derart schwer misshandelt, dass er zunächst in ein Krankenhaus gebracht werden musste. Daraufhin formierte sich eine internationale Koalition säkularer und freigeistiger Organisationen, die nachdrücklich Soheils Freilassung fordert. Auch die SPD-Fraktion im niedersächsischen Landtag versucht nun, durch eine politische Patenschaft Druck auf das iranische Regime auszuüben.
Nach dem Fall des Grundsatzurteils "Roe v. Wade", das in den USA ein Recht auf Abtreibung bedingte, haben einige Bundesstaaten den Zugang zu legalen, sicheren Schwangerschaftsabbrüchen stark eingeschränkt oder bis auf wenige Ausnahmen verboten. Zu diesen Bundesstaaten gehören auch Indiana und Idaho. Der Satanic Temple hat nun in beiden geklagt, da die neuen Gesetze religiöse Überzeugungen ausklammerten und die Rechte der Temple-Mitglieder verletzten.
In der DITIB-Moschee ertönte vergangene Woche erstmals der Muezzin-Ruf zum Freitagsgebet. Die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker wollte den Gläubigen ihre Freiheit der Religionsausübung nicht verweigern. Doch ist der Gebetsruf ein Ausdruck von Religionsfreiheit oder ein Sieg für islamische Hardliner? Gegenüber der Moschee demonstrierten Menschen gegen den islamischen Ruf zum Gebet und gegen die Unterdrückung der Frauen im Iran – mit prominenter Unterstützung aus dem Ausland: Maryam Namazie, die Sprecherin des "Council of Ex-Muslims of Britain" war eine der Protestierenden.
Heute wird zum ersten Mal der Muezzinruf über dem Kölner Stadtteil Ehrenfeld erschallen. Es handelt sich um ein städtisches Modellprojekt, das zunächst auf zwei Jahre angelegt ist. Die Entscheidung ruft viel Kritik hervor, vor allem auch bei säkularen Vertreter:innen.
Vergangene Woche besuchte der Beauftragte für Religions- und Weltanschauungsfreiheit der Bundesregierung, Frank Schwabe, Nigeria. Ein wichtiges Thema war hierbei der Fall Mubarak Balas. Dem Präsidenten der Humanistischen Vereinigung von Nigeria wird Blasphemie vorgeworfen. Im April wurde er deshalb zu 24 Jahren Gefängnis verurteilt.
Gestern hat der Zentralrat der Konfessionsfreien seine Agenda im Haus der Bundespressekonferenz vorgestellt. Die "Säkulare Ampel" benennt zwölf zentrale Themen, die den Kern der künftigen politischen Arbeit des Vereins bilden sollen, und erläutert die Forderungen an die Regierungsparteien. Der hpd gibt sie in gekürzter Form im Wortlaut wieder.
Religiöse Fahnen am Rathaus – muss das sein in einem Land, in dem Staat und Religion getrennt sind? Wenn es nach dem Supreme Court geht, schon. Einer christlichen Organisation war das hissen ihrer Fahne am Bostoner Rathaus während einer Veranstaltung verboten worden. Der Kopf der Organisation hatte geklagt und Recht bekommen. Nun fordert auch der Satanic Temple das Recht ein, seine Fahne zur "Satanic Appreciation Week" im Juli am Rathaus hissen zu dürfen.
Anfang Februar dieses Jahres hatte die Regierung des südindischen Bundesstaates Karnataka ein Verbot des Tragens von Schal und Stola in der Farbe Safran, Hijab, von religiösen Fahnen und Ähnlichem in Schulen erlassen. Nach Protesten und Klagen hat der Oberste Gerichtshof Karnatakas nun erklärt, dass das Tragen eines Hijabs kein essenzieller Bestandteil der Religionsausübung sei.