Das berüchtigte Reichskonkordat "feiert" in diesem Jahr seinen 90. Geburtstag. Dieses am 20. Juli 1933 vom "Heiligen Stuhl" und dem "Dritten Reich" geschlossene Abkommen regelt bis heute Grundzüge des Verhältnisses zwischen dem deutschen Staat und der römisch-katholischen Kirche.
Angeführt von den katholischen Schulen in Bremen starten die Privatschulen einen neuen Anlauf für eine höhere Förderung ihrer Bildungseinrichtungen. Dazu haben sie eine Petition bei der Bürgerschaft initiiert, mit deren Hilfe sie eine höhere Bezuschussung ihrer Schulen erreichen wollen. Die Bezeichnung "Privatschule" beziehungsweise "freie Schule" führt jedoch in die Irre. Die Bremer Privatschulen sind überwiegend religiöse christliche Bekenntnisschulen.
Am Vorabend der Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen am 15. Mai hatte der im Februar neugegründete AK der säkularen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten Düsseldorf am vergangenen Mittwoch in einer Kooperationsveranstaltung mit der Arbeitsgemeinschaft für Bildung und den Jusos zu seinem ersten Themenabend geladen.
Weil sie den Schülerinnen grundlegendes Wissen über Sexualität, Paarbeziehungen und Fortpflanzung vorenthält, steht eine jüdische Mädchenschule in London in der Kritik der Bildungsbehörde. Nachdem ein Inspektionsteam die Schule im Juni begutachtet hatte, fordert sie in ihrem Bericht umfassende Verbesserungen.
Das Ehepaar Anthony und Barbara Scarpo hat die katholische Schule "Academy of the Holy Names" ("Akademie der heiligen Namen") verklagt. Sie wollen ihre Spende an die Bildungseinrichtung, die ihre beiden Töchter besuchten, samt Schulgeld zurück. Der Grund für den drastischen Schritt: Die in Tampa im Bundesstaat Florida gelegene Einrichtung sei zu "woke" und zu politisch korrekt.
Der erneute Vorfall von Diskriminierung und Mobbing an der evangelikalen "Freien Evangelischen Bekenntnisschule" in Bremen/Habenhausen unterstreicht einmal mehr, dass es unverantwortlich ist, christlichen Fundamentalisten die Erziehung von Kindern und Jugendlichen zu übertragen. Das Forum Säkulares Bremen fordert daher die Bürgerschaft und die Bildungssenatorin auf, die Finanzierung dieser Schule umgehend einzustellen.
Vergangene Woche wurde in Mainz über die Existenzberechtigung des Religionsunterrichts und die Alternative "Ethik für alle" diskutiert. Anlass war die Forderung der Landesschüler*innenvertretung Rheinland-Pfalz vom Herbst nach einer Abschaffung des konfessionellen Religionsunterrichts zugunsten eines gemeinsamen philosophischen Faches für alle.
Rechtsanwalt Dr. Thomas Heinrichs hat für den hpd einen aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts kommentiert. Dieses hat den Anspruch auf die Aufnahme eines bekenntnisfremden Schülers in eine katholische Bekenntnisschule in NRW abgelehnt.
Am vergangenen Samstag, dem 8. Juli 2017, sprach sich die nordrheinwestfälische Landesversammlung des IBKA (Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten) in Köln einstimmig für eine flächendeckende staatliche Regelschule in Form der bekenntnisfreien Schule aus.
In der Debatte um staatlich betriebene Bekenntnisschulen in Nordrhein-Westfalen hat sich der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Hinnerk Wißmann vom Exzellenzcluster "Religion und Politik" der Uni Münster gegen diese Schulform ausgesprochen. In einem Interview hob der Verfassungsrechtler hervor, Förderung der Religion im Schulwesen und religiöse Neutralität des Staates gehörten zusammen.
BERLIN. (hpd) Die Initiative "Kurze Beine – Kurze Wege" hat vor einer Woche eine Petition gestartet, mit der die Stadt Bonn aufgefordert wird, die öffentlichen Bekenntnisgrundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen umzuwandeln.
ARNSBERG. (hpd) Weil er eine staatliche Gemeinschaftsgrundschule an ihre Pflicht zur religiösen Neutralität erinnerte, wurde einem Vater aus dem sauerländischen Arnsberg ein Schul- und Geländeverbot erteilt.
KÖLN. (hpd) Seit dem neuen Schuljahr gelten an den über 900 staatlichen Bekenntnisgrundschulen in Nordrhein-Westfalen neue Regeln. Sie können jetzt leichter in Gemeinschaftsschulen umgewandelt werden, die Kindern und Lehrkräften unabhängig von deren Glaubensüberzeugung offenstehen. Und: Kinder, die nicht dem Schulbekenntnis angehören, können jetzt Religionsunterricht im abweichenden eigenen Bekenntnis erhalten. In beiden Fällen müssen die Eltern an der jeweiligen Schule aktiv werden.
KÖLN. (hpd) In Deutschland sind Kirche und Staat getrennt. Entsprechend dürften religiöse Kriterien bei der Aufnahme an öffentlichen Schulen keine Rolle spielen. Und doch: Gerade einmal zwei Jahre ist es her, dass die Aufnahme eines Kindes vom Schulleiter einer Grundschule in Paderborn abgelehnt wurde, weil der Junge muslimisch war.