Es geht zwar nur um zwei Unterrichtsstunden, vor allem aber geht es um Grundsätzliches: Inwieweit darf eine (nicht konfessionsgebundene) Schule während der Unterrichtszeit einen christlichen Schulgottesdienst organisieren? Wie wirkt eine solche religiöse Veranstaltung auf das soziale Gefüge der Schülerinnen und Schüler?
Neun Jahre brauchten die Mühlen der bayerischen Justiz um ein Urteil zu christlichen Symbolen in staatlichen Gymnasien zu verkünden. Jetzt stellt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seiner Urteilsbegründung fest, dass vorliegend die missionarische Wirkung des streitgegenständlichen Kruzifixes, insbesondere aufgrund seiner Größe und Positionierung, nicht ausgeschlossen werden kann. Der bfg Bayern begrüßt das Urteil.
Es sollte die feierliche Einweihung des neuen Erzbischöflichen Bildungscampus Köln-Kalk werden, doch es endete in einem Eklat. Der umstrittene Kardinal Rainer Maria Woelki war geladen, die Schulleitung wollte nicht, dass er mit "gesellschaftlichen Kontroversen" konfrontiert wird und verbot das Zeigen der Regenbogenflagge. Sie sei ein "Kampfsymbol gegen das Erzbistum" und gegen die katholische Kirche. Dem Verbot zum Trotz trugen Eltern, Kinder und Lehrer:innen Regenbogen-Sticker, selbst die Canapés am Buffet waren mit Regenbogenfähnchen geschmückt.
Schon wieder ein Kruzifix-Urteil. Und schon wieder aus Bayern. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass ein im Eingangsbereich eines Gymnasiums hängendes Kruzifix dort nicht bleiben darf. Die Regierung aus CSU und Freien Wählern bringt das erwartungsgemäß auf die Palme.
Der Film "Amal" erzählt die Geschichte einer Lehrerin in Belgien, die sich beim Versuch, ihren Schülern etwas über Toleranz beizubringen, in einen Glaubenskrieg mit radikalen Muslimen verstrickt.
Immer weniger Schülerinnen und Schüler nehmen am christlichen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen teil. Nach Zahlen der Kultusministerkonferenz waren es im vergangenen Jahr 53,7 Prozent. Zum Vergleich: Im Schuljahr 2015/2016 waren es noch 68,8 Prozent gewesen.
Immer wieder werden Mitglieder der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland eingeladen, vor Schulklassen zu berichten oder Schulklassen besuchen die Kirche in Templin. So entstand die Idee, einen Schülerpreis ins Leben zu rufen.
Die polnische Bildungsministerin Barbara Nowacka hat angekündigt, den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen des Landes auf eine Stunde pro Woche zu kürzen. Derzeit haben Schülerinnen und Schüler in Polen wöchentlich noch zwei Stunden konfessionellen Religionsunterricht. Zudem soll die Note im Fach Religion nicht in den Notendurchschnitt einfließen. Die Änderung gilt ab 1. September 2025.
Wenn es stimmt was in den Bildungsplänen steht, dann sind die Inhalte des Religionsunterrichts ein unbedingt notwendiger Bestandteil der Bildungs- und Erziehungsarbeit. Nach dem Schulgesetz dient der Ethikunterricht dazu, ein entsprechendes, weltanschaulich neutrales Bildungsangebot zu machen. Dieses Bildungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, wird in Baden-Württemberg verweigert.
Die Bildungspolitik sollte sich dringend auf die Realitäten einstellen. Kinder haben ein Recht auf vorurteilsfreie Bildung. Sie einseitig religiös beziehungsweise weltanschaulich zu beeinflussen ist Unrecht. Öffentliche Schulen sollten Erkenntnisse vermitteln, keine Bekenntnisse.
Es ist ein gutes Jahr her, da machte die Nachricht die Runde, dass der neu gewählte Senat von Berlin den Religionsunterricht wieder als ordentliches Lehrfach einrichten wollte. Von der Idee ist nicht mehr viel übrig, denn der Regierende Bürgermeister rudert zurück.
Zurzeit müssen viele Eltern ihre Kinder an den Grundschulen für das kommende Schuljahr anmelden. Dabei müssen sie auch entscheiden welchen Religionsunterricht ihr Kind bekommen soll oder auch nicht. Hierzu hat der Humanistische Verband NRW eine kurze Information veröffentlicht. Er bemängelt, dass bisher noch immer kein weltliches Alternativfach in nordrhein-westfälischen Grundschulen angeboten wird.
Die American Civil Liberties Union (ACLU) und andere Bürgerrechtler:innen wollen verhindern, dass die in den USA durch die Verfassung verbürgte Trennung von Religion und Staat aufgeweicht wird. Sie klagen gegen die erste religiöse Charterschule, die Oklahomas Regierung mit Steuergeldern finanzieren will.
In Berlin dürfen Lehrerinnen nun mit Kopftuch unterrichten. Während die Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung die Neuerung begrüßt, sehen säkulare Vertreter sie kritisch.
Das Deutsche Kinderhilfswerk zeigt in einem Gutachten deutliche Defizite und Entwicklungsherausforderungen in der Verankerung von Kinderrechten sowie der Demokratiebildung im schulischen Hort- und Ganztagsbereich auf.