Im Prozess gegen den notorischen Homosexuellenhasser Scott Lively hat das Bundesbezirksgericht in Springfield, Massachusetts, am Montag keine Strafe verkündet. Weil die Taten außerhalb der USA stattfanden. Sein Urteil hat Lively aber in der Begründung trotzdem bekommen: Mit seinem Engagement für das Anti-Homosexualitätsgesetz in Uganda habe Lively eine "bösartige" und "beängstigende" Kampagne angestiftet und unterstützt.
Mit spürbarem Bedauern weist Richter Michael Ponsor darauf hin, dass Lively von seinem Gericht nicht belangt werden kann. "Die Ansichten des Angeklagten über LGBTI-Menschen reichen von grotesk bis abscheulich. Er hat versucht, Homosexuelle zu Sündenböcken für alles zu machen, was es an Bösem in der Menschheit gegeben hat. Er fand 'eine dunkle und mächtige homosexuelle Präsenz in (…) der Spanischen Inquisition, der französischen Terrorherrschaft, der Ära der Apartheid in Südafrika und in den zwei Jahrhunderten amerikanischer Sklaverei.' Diese wahnwitzige Bigotterie könnte man als jämmerlich beiseite wischen - könnte sie nicht solch furchtbaren Schaden anrichten." Die Beweisaufnahme in diesem Fall zeige, so der Richter, dass Lively aktiv engagiert war, die Freiheitsrechte von LGBTI-Personen in Uganda einzuschränken und ihre bare Existenz zu kriminalisieren. "Beispielsweise hat er eine zwanzigjährige Gefängnisstrafe für offen lebende homosexuelle Paare vorgeschlagen."
Uganda erlebt seit Jahren eine bizarre Welle von Anti-Gay-Propaganda, die von US-amerikanischen Hasspredigern wie Scott Lively entscheidend angeschoben wurde. Das Anti-Schwulen-Gesetz, das zunächst auch die Todesstrafe für homosexuelle Handlungen vorsah, ist 2014 nur aus formalen Gründen gescheitert. Die ugandische Menschenrechtsorganisation SMUG hatte den Prozess gegen Lively in den USA angestrengt. Bevor Scott Lively seine homophobe Propaganda nach Ostafrika trug, war er in Osteuropa, vor allem in Lettland aktiv. In den Neunzigerjahren veröffentlichte er sein Buch "Pink Swastika", in dem er das Aufkommen des Nationalsozialismus auf die deutsche Schwulenbewegung zurückführte.
5 Kommentare
Kommentare
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
Kann man solche Hassprediger und Volksverhetzer nicht vor den internationalen Gerichtshof bringen?
Hans Trutnau am Permanenter Link
Für solche Typen gibt es die bewusste Abteilung.
Peter Friedrich am Permanenter Link
Man muß solche Soziopathen - wenn möglich - beizeiten stoppen.
Paul am Permanenter Link
Wie immens muss doch der Selbsthass eines Menschen sein, dass er alles zu vernichten sucht, was auch nur annähernd seine eigene Neigung andeutet.
Roland Fakler am Permanenter Link
Wie so ein Irrer so viel Unheil anrichten kann? Der gehört doch schon längst in eine geschlossene Anstalt!