Aberkennung der Gemeinnützigkeit bei mehreren österreichischen Islamvereinen?

Seit 2019 wurden im Auftrag des Kultusamtes durch Beamte des Finanzministeriums 211 Vereine und Körperschaften von insgesamt vier türkisch-islamischen Dachverbänden überprüft. Hintergrund ist in erster Linie das Islamgesetz, in welchem unter anderem Auslandsfinanzierungen untersagt werden.

Das Finanzministerium hat im Zuge dieser Untersuchungen mehrere Verfehlungen festgestellt, die sich sowohl im Steuer- und Abgabenrecht als auch im Bereich des Islamgesetzes bewegen. Konkret wurden hier anscheinend primär gewerbliche Tätigkeiten im Bereich der Gastronomie und des Eventmanagements (Hochzeitsveranstaltungen, Begräbnisfeierlichkeiten und Pilgerreisen) irrigerweise als gemeinnützig angesehen. Aufgrund der Größe der Dachverbände und der Dreistigkeit der Verschleierung gehen die Prüfer von steuerlichen Nachforderungen in Millionenhöhe aus.

Überdies wurde in den Satzungen der kontrollierten Vereine immer wieder der gleiche Passus angeführt, der Kapitalabflüsse von Österreich in Stiftungen in der Türkei ermöglichte. Aufgrund der Wortgleichheit in den Vereinsstatuten vermuten die Ermittler hier ein regelrechtes System der Umgehung des Islamgesetzes. Als Konsequenz daraus sollen 40 Prozent der geprüften Betriebe die Gemeinnützigkeit aberkannt werden.

Von zwei der genannten Verbände, nämlich der ATIB (Türkisch-islamische Union für kulturelle und soziale Zusammenarbeit in Österreich) und der Islamischen Föderation in Wien (IFW), wird diese Vorgangsweise vehement kritisiert. Da die entsprechenden Bescheide noch nicht zugestellt und die Verfahren noch nicht abgeschlossen sind, bezeichneten die betroffenen Dachverbände sie als "Vorverurteilung". Auch die Ankündigung von Strafen ohne dementsprechende Bescheide wird als unsachgemäße Vorgangsweise angesehen. Die IWF äußerte auch den Verdacht, dass die Islamverbände Opfer des jetzigen Wahlkampfes seien. Das Finanzministerium hingegen negiert einen solchen Zusammenhang und rechtfertigt die Veröffentlichung der Verfehlungen als Präventionsmaßnahme.

Hier sind wohl zwei Dinge zu unterscheiden: Auf der einen Seite dürfte es sich bei diesen Verbänden nicht gerade um Unschuldslämmer und reine Opfer handeln. Auch bei den islamischen Kindergärten gab es in der Vergangenheit massive Probleme hinsichtlich Finanzgebarung und Verfassungstreue.

Auf der anderen Seite kann die Kritik der IWF, dass es sich hier um ein Wahlkampfmanöver handelt, nicht leicht von der Hand gewiesen werden. Immerhin erfolgte die Veröffentlichung aus "Präventionsgründen" genau eine Woche vor der Wien-Wahl. Wenn man ferner bedenkt, dass der Kandidat der ÖVP, Gernot Blüml, gleichzeitig auch Finanzminister ist und die ÖVP überdies verzweifelt bemüht ist, sich als neue Anti-Islampartei zu profilieren, um im Wählerpool der FPÖ auf Beutezug zu gehen, dann wird man auch als Atheist dazu tendieren, die klassische kreationistische Frage "Kann das alles Zufall sein?" im konkreten Fall mit einem klaren "Nein" zu beantworten.

Bevor uns aber einige kritische Leser das Verbreiten von Verschwörungstheorien unterstellen, wollen wir – der Seriosität dieses Mediums entsprechend – den Bericht hier beenden.

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