Gerichtsurteil

Harald Mayer, einer der beiden Kläger

Klage abgewiesen: Kein Natrium-Pentobarbital zur Lebensbeendigung

Harald Mayer und Hansjürgen Brennecke leiden an schweren Krankheiten und wollen ihr Leben beenden, ohne die Hilfe eines Arztes oder einer Sterbehilfeorganisation. Sie beantragten daher beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Erlaubnis zum Erwerb von Natrium-Pentobarbital. Das BfArM lehnte ihre Anträge unter Berufung auf das Betäubungsmittelgesetz ab. Dagegen klagten die beiden vor dem Verwaltungsgericht Köln, vor dem Oberverwaltungsgericht NRW und schließlich vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Osman Kavala

Das Urteil ist eine Schande

Schon vor vier Jahren hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Türkei aufgefordert, den zu Unrecht inhaftierten Kulturförderer Osman Kavala sofort freizugelassen. Nun hat das Oberste Berufungsgericht das Urteil gegen Kavala zu lebenslanger Haft bestätigt. Was folgt daraus?

Wegen Nichtteilnahme an Unternehmens-Gebeten gefeuert – Ex-Angestellte erhalten Entschädigung

Weil sie an immer länger andauernden christlichen Gebetsrunden nicht mehr teilnehmen wollten, wurden atheistische und agnostische Angestellte eines Instandhaltungs-Unternehmens gekündigt. Da sie die Diskriminierung aufgrund ihrer Überzeugung nicht akzeptieren wollten, klagten sie. Nun hat das Unternehmen aus North Carolina zugestimmt, 50.000 US-Dollar Entschädigung an die ehemaligen Angestellten zu zahlen. Zudem werden Mitarbeiter wie Inhaber in den nächsten Jahren geschult, um zukünftige Diskriminierungen zu verhindern.

US-Knast: Auch ohne Gott auf Bewährung

Gebete und Gottvertrauen sind in den USA zentrale Elemente bei einigen Programmen zum Suchtausstieg. In manchen Fällen müssen Strafgefangene ein solches Programm absolvieren, damit ihre Haft auf Bewährung ausgesetzt wird. Doch im Fall eines atheistischen Häftlings ist diese Auflage nicht zulässig, wie jetzt ein Gericht in West Virginia entschied.

Symbolbild

Kein Hijab auf dem Fussballrasen

Der französische Fußballverband hatte das Tragen religiöser Symbole während Spielen verboten. Damit sollte der Laizismus gewährleistet und Unstimmigkeiten wegen unterschiedlicher Religionen ausgeschlossen werden. Damit stellte sich der französische Verband gegen den Weltfußballverband. Nach einer Klage Hijab-tragender Spielerinnen jedoch erhielt der französische Verband die Unterstützung des Obersten Verwaltungsgerichts. Er darf das Tragen religiöser Symbole weiterhin verbieten.

Demonstration vor dem SCOTUS

Dieses Haus bedient keine Homosexuellen

Mit dem Fall "303 Creative LLC v. Elenis" hat der Supreme Court of the United States (SCOTUS) kurz vor der Sommerpause noch einmal für entsetztes Staunen gesorgt. Angehörige sogenannter "expressiver Berufe" – wen genau das umfasst ließ der SCOTUS unglücklicherweise unbezeichnet – dürfen künftig offen Menschen diskriminieren, deren Lebensweise ihren eigenen religiösen Überzeugungen widerspricht. Fehlgeleiteter hätte dieses Urteil kaum sein können: Ein Kommentar.

Die Kirche hört die Signale nicht

Nur wenige Tage nach dem Urteil des Landgerichts Köln wird am Landgericht Traunstein deutlich, dass die Signalwirkung, die von der Verurteilung des Erzbistums Köln zu Schadensersatz in Höhe von 300.000 Euro zugunsten des Opfers schweren sexuellen Missbrauchs ausgeht, bei der Kirche offenbar (noch) nicht angekommen ist.

300.000 Euro für Missbrauchsopfer

Am Dienstag hat das Landgericht Köln das Erzbistum Köln zur Zahlung von 300.000 Euro Schmerzensgeld an einen Missbrauchsbetroffenen verurteilt. Das ist der erste Fall, in dem ein Gericht einem Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs durch Priester der katholischen Kirche eine Entschädigung in Form eines Schmerzensgelds zuspricht.

Evidenzlose Gesundheitsversprechen in die Schranken gewiesen

Die Verbraucherzentrale NRW hatte vor Gericht Erfolg: Die Gesundheitsversprechen im Zusammenhang mit einer Bettauflage von "Samina Deutschland" sind unzulässig. Das Landgericht Kempten (Allgäu) untersagte nun entsprechende Online-Werbung. Das Projekt "Faktencheck Gesundheitswerbung" hatte den Hersteller bereits im Oktober 2021 wegen Verbrauchertäuschung abgemahnt. In drei Jahren hat das Projektteam insgesamt rund 40 Anbieter wegen Rechtsverstößen bei Produktwerbung abgemahnt, darunter bekannte Unternehmen wie DrSmile, Liebscher & Bracht, Stada, Medice und More Nutrition. Dringend nötig sei mehr Verbraucherschutz im Internet.