Kirchliches Arbeitsrecht

Katholische Kirche will lesbische Erzieherin feuern

Gleichgeschlechtliche Liebe ist in der katholischen Kirche nicht erwünscht

Die Erzieherin Lisa Nicklas arbeitet im katholischen Kindergarten in Kleinschwarzenlohe. Nun droht ihr eine Kündigung, da sie ihre gleichgeschlechtliche Partnerin heiraten möchte.

Lisa Nicklas ist eine Erzieherin, die von Kollegen, Eltern und Kindern geschätzt wird. Niemand hatte bislang ein Problem mit ihrer Homosexualität. "Ich habe da immer mit offenen Karten gespielt", erklärt die 31-Jährige laut nordbayern.de. Doch nun bahnt sich Ärger an: Nachdem sie ihre Hochzeitsplanungen mit ihrer Partnerin Julia Felßner bekannt gab, schaltete sich ihr katholischer Arbeitgeber ein und droht ihr mit einer Kündigung. Der zuständige Pfarrer erklärte ihr, dass eine Weiterbeschäftigung nur dann möglich sei, wenn die Hochzeit abgesagt wird. 

Wie ist das möglich? Für die katholische Kirche ist die offen gelebte Homosexualität eine schwerwiegende Loyalitätsverletzung, die zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen kann. Möglich wird dies durch das kirchliche Arbeitsrecht, welches zahlreiche Grundrechte von Menschen einschränkt, die in Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft arbeiten. Statt des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) wird dort der sogenannte "Dritte Weg" praktiziert. Daher müssen die Beschäftigten auf wichtige Arbeitnehmerrechte verzichten.

Julia Nicklas zieht aus der Entscheidung ihres Arbeitgebers nun Konsequenzen: Den Schritt vor ein Gericht möchte die Erzieherin, die selbst katholisch ist, nicht gehen und sucht sich stattdessen einen neuen Arbeitsplatz. "Ich liebe meinen Kindergarten in Kleinschwarzenlohe, ich liebe meine Kinder dort, aber ich fange jetzt notgedrungen an, mit dieser Geschichte abzuschließen", so Nicklas, die sich ihre Hochzeit nicht verbieten lassen möchte.

Kommentare (11)

Hans Trutnau (nicht überprüft)

Di. 13 Feb 2018 - 19:06

Der sog. "Dritte Weg" - weg damit; das wäre am einfachsten. Es ist in der Politik nur (noch) nicht mehrheitsfähig...

Bernd Kammermeier (nicht überprüft)

Di. 13 Feb 2018 - 19:21

Aber die Frau bleibt katholisch...? Da sieht (sähe) man, wie weit religiöse Indoktrination Menschen treibt. Nicht die geistig verwirrten Männer im Transenlook weichen, sondern eine Frau, die etwas (inzwischen) völlig Legales machen will.

Habt ihr Frauen alle Elisabeth Selbert vergessen, die als eine der Mütter des GG für die Gleichberechtigung von Männern und Frauen (Art. 3) gekämpft hat - gegen die Widerstände christlicher Parteien und katholischer Verbände?

Marner (nicht überprüft)

Do. 15 Feb 2018 - 09:18

Antwort auf von Bernd Kammermeier (nicht überprüft)

Die Frau arbeitet als Erzieherin in Bayern und will das offenbar auch weiterhin tun. Da die christlichen Kirchen den Sozialsektor durch ihre unschlagbaren Vorteile im Arbeitsrecht beherrschen, täte Sie sich keinen Gefallen mit einem Austritt, es käme einem selbst verhängtem Berufsverbot nahe.
Deutschland im 21. Jahrhundert...

Bodo Matthes (nicht überprüft)

Mo. 19 Feb 2018 - 21:01

Antwort auf von Bernd Kammermeier (nicht überprüft)

In der Tat kann man an solchen Schwulen und Lesben kritisieren (und das sage ich, der ich selbst mit einem Mann zusammen bin), dass sie von Anfang an WUSSTEN, auf was für einen von reaktionären Betonköpfen aus Rom ferngesteuerten Scheißverein (mit besonders kinderlieben Mitarbeitern) sie sich da als MitarbeiterINNEN einlassen. Mir würde es im Traum nicht einfallen, für die Katho-Kirche zu arbeiten.

Dieter Bauer (nicht überprüft)

Di. 13 Feb 2018 - 22:45

Wann endlich werden diese abwegigen sogenannten kirchlichen Sonderrechte abgeschafft? Wie und in welcher Weise kann ein Gesangbuch über erbrachte Leistung entscheiden? Ein Jammer, dass Fantasien und ihre darauf basierenden Praktiken in heutiger aufgeklärter Zeit noch solche blödsinnig zu nennenden Verhaltensweisen ermöglichen. An dieser Stelle sollte mal an die bis heute nicht aufgearbeiteten, durch kirchliche Mitarbeitende ausgeübten, Missbrauchsfälle erinnert sein. Hohnsprechende Verhaltensweisen aus eben dieser Klientel sollten hier die notwendige Aufmerksamkeit erregen. Wo bleibt denn der Existenznachweis einer fiktiven Göttlichkeit, die solch wirklichkeitsfremdem Gebaren Amt und Auftrag erteilen/verleihen könnte/sollte?
Oho, Macht bekommt man nicht, es sei denn, man nimmt sie sich; woher auch immer, Zur Not aus kunstvoll konstruierten Fantasiegebilden.

Klaus Bernd (nicht überprüft)

Di. 13 Feb 2018 - 22:48

Traurig, traurig, wie gefügig die Frühindoktrinierung doch macht.
Für die Jobsuche kann man ihr nur viel Glück wünschen; im Markt Wendelstein sind die meisten Kindergärten jedenfalls fest in kirchlicher Hand, einer ist ein Waldorf-Kindergarten. Sie wird hoffentlich wissen, welcher Ideologie sie da ausgeliefert ist. Immerhin wird einer von der AWO betrieben, zu deren Grundsätzen die Unabhängigkeit von religiösen Grundsätzen gehört. Werden sich die 3 evangelischen Kindergärten mit ihren katholischen Kumpels ökumenisch solidarisieren oder haben sie ein besseres Verständnis der Menschenrechte als die katholische "Geistlichkeit" ?

Ich (nicht überprüft)

Mi. 14 Feb 2018 - 08:55

Sowohl Betriebsverfassungsgesetz als auch Gleichstellungsgesetz haben in kirchlichen Einrichtungen keine Gültigkeit. Ich vermute, sie hätte vor Gericht ohnehin verloren.

Dass dieser Irrsinn abgeschafft werden muss, das ist eine andere Sache...

Michael Paschko (nicht überprüft)

Mi. 14 Feb 2018 - 13:17

In einer Beziehung mit einer Frau offen zu leben und - davon muss man ja ausgehen - ständig vorehelichen Sex zu haben, ist für den katholischen Arbeitgeber in Ordnung. Diesem Sündenbabel aber durch Heirat einen, wenn auch nicht kirchlich, aber wenigstens staatlich geordneten Rahmen zu geben, ist dagegen moralisch so verwerflich, dass man es nicht mehr zulassen kann.

Also, liebe Leute: Springt durch die Betten, vergnügt euch wie, wann und mit wem immer ihr wollt! Lasst ja nichts anbrennen! Nur: Heiratet nicht!

Dr. Michael Balke (nicht überprüft)

Mi. 14 Feb 2018 - 21:22

Seriöse säkulare Konzerne mischen sich zu Recht nicht in verfassungsrechtlich geschützte Privatbelange ihrer Angestellten ein. Wenn sich nun ein Teil des Jesus-Konzerns mit dem Motto „Religion der Nächstenliebe“ massiv in die private Lebensplanung (hier Hochzeit zweier Menschen) hineindrängt und mit Kündigung droht, dann ist das nicht nur intolerant, unanständig und gegen die Nächstenliebe, sondern auch menschen- und grundrechtswidrig.

Peter Friedrich (nicht überprüft)

Do. 15 Feb 2018 - 06:23

Die Religion der Liebe mal wieder als Zerstörerin der Liebe.

Wolfgang (nicht überprüft)

Fr. 16 Feb 2018 - 13:00

Im "Feuern" sind sie heute noch unangefochten! Aber sie fragen nie ihren Gott, den heiligen Geist und den abgehangenen Jesus. Sie wissen nicht, was sie tun.

Florian Chefai

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