Veranstaltungsbericht
LSBTIQ* – von einer "psychischen Störung" zum Menschenrecht
Foto: © Pascal Häusinger
Offen transgeschlechtliche Abgeordnete im Bundestag, Mitglieder der Regierung, die ihre sexuelle Orientierung nicht verbergen müssen: die LSBTIQ*-Community scheint in der Öffentlichkeit Akzeptanz zu erfahren. Ist es daher noch notwendig, Sichtbarkeit von sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität zu thematisieren?
Axel Hochrein Herr Hochrein beantwortet diese Frage klar mit "ja". In seinem Vortrag vor der Giordano-Bruno Stiftung (gbs) in Unterfranken an der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt (THWS) sprach er über die Entwicklungen und Probleme der LGBTIQ Szene in Deutschland.
Die rechtliche Gleichstellung von nicht heterosexuellen Menschen in Deutschland hat in den letzten Jahrzehnten positive Wege genommen. Gleichzeitig kann auch ein gesellschaftlichen Backlash wahrgenommen werden. Selbst in der demokratischen Bundesrepublik galt 45 Jahre der § 175 StGB, der Homosexualität unter Strafe stellte. Dies zeigt sich z.B. an der "Ehe für alle", wie die Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare genannt wurde. Eine einfache Gesetzesänderung mit einfacher Mehrheit, wäre – sollten politische Entwicklungen umschlagen – sehr einfach rückabzuwickeln, wie es die AFD im Bundestag auch bereits gefordert hat.
Diese Forderungen und noch Schlimmere, nicht laut postulierte Ideen von rechten und ultrarechten Parteien, vergiften den sinnvollen öffentlichen Diskurs. Man versucht durch diskriminierende Äußerungen wie "Homolobby", "Gendergaga" und Ähnlichem den Weg der sexuellen Emanzipation und Selbstbestimmung zu torpedieren. Die schrille Tonlage dieser Debatte ist aktuell - national wie international - eine sehr große Gefahr.
Doch die Gefahr ist nicht nur akademischer Natur, so lässt die Kriminalstatistik einen sehr klaren Schluss zu. Die Zahl der transfeindlichen und homophoben Straftaten nimmt erschreckend zu. Aber nicht nur in Deutschland sind diese Entwicklungen sichtbar, in manchen europäischen Staaten geht es der Community weit schlechter – Regierungen versuchen über neue Gesetze diese wieder in die Unsichtbarkeit zu treiben und das Rad der Zeit zurückzudrehen. Weder die gleichgeschlechtliche Ehe noch eine eingetragene Lebenspartnerschaft gibt es in vielen der östlichen Partnerstaaten der EU. Hier geben die Wahlergebnisse in Polen ein wenig Grund zur Hoffnung. Doch noch in 66 Staaten der Welt steht Homosexualität unter Strafe. In 12 Ländern ist man dafür sogar mit dem Tode bedroht. Dies meist in Staaten, in welchen die Scharia als Rechtsgrundsatz gilt bzw. welche eine starke islamische Prägung aufweisen. Iran, Nigeria, Saudi Arabien, Somalia, Jemen führen leider noch immer Hinrichtungen wegen Verurteilungen aufgrund von homosexuellen Handlungen durch. Erschreckende Szenen konnte man aber auch in diesem Jahr sehen – in Uganda, wo unter Applaus des Parlaments das Strafrecht verschärft und die Todesstrafe für homosexuelle Handlungen eingeführt wurde.
Die Ursachen für die homophoben Strömungen und sonstige LGBTIQ-feindlichen Haltungen sind sehr vielschichtig, aber in ihrem Ursprung ähnlich gelagert. Die Ursprünge in Europa liegen in der Frühen Neuzeit: Geprägt von seiner katholischen Erziehung erlässt Kaiser Karl V. ein Edikt, welchem zufolge gleichgeschlechtliche Unzucht beider Geschlechter strafbar sei. Die Strafe war der Tod auf dem Scheiterhaufen. Man stellte homosexuelle Handlungen und die sexuellen Handlungen an Tieren rechtlich gleich.
Mit dem Kolonialismus wird auch die christliche Sexualmoral zum Exportgut und bis in die entlegensten Winkel der Erde getragen. Die sogenannte Moral der katholischen Kirche ist hier allem voran zu nennen. In die Gesetzgebung des geeinten deutschen Reiches von 1871 zieht der § 175 StGB, welchen man aus der Gesetzgebung des Norddeutschen Bundes übernimmt, ein. Für die kommenden 123 Jahre wird man abseits des sexuellen Mainstreams diskriminiert und verurteilt werden. Im §175 StGB wird nur die männliche homosexuelle Handlung bestraft – denn die allgemeine Geisteshaltung ist, dass Frauen keinen eigenen Willen haben und daher nur der richtige Ehemann kommen müsse, um diese "unsittlichen" Umtriebe zu vertreiben.
Einen Rückschritt stellt der §175 für das Königreich Bayern dar, denn ab 1813 steht hier Homosexualität nicht mehr unter Strafe. In der Weimarer Republik regt sich der erste konkrete Widerstand gegen die Rechtsnorm. Dieser Widerstand lebt nicht nur in der realen Lebenspraxis, sondern auch akademisch. Dr. Hirschfeld erforscht die menschliche Sexualität und aus seinen Studien ist nicht erkennbar, dass eine freie Entfaltung der Sexualität in LGBTIQ eine psychische Störung ist. 1933, mit Beginn der Schreckensherrschaft der Nationalsozialisten, wird der §175 verschärft. Die besonnene und wenig offensive Verfolgung durch die Sittendezernate ist vorbei, die Verurteilungszahlen explodieren. Dr. Hirschfeld emigriert im Jahr 1933 während einer Forschungsreise und wird im Ausland noch vor Ausbruch des Weltkrieges sterben. Seine Schriften werden verbrannt und als schädlich für das Volk verboten.
Die kommenden Jahre sind von Angst und Schrecken geprägt. Kommen doch Zehntausende ins KZ und viele von ihnen erleben den Tag der Befreiung nicht.
Die lokale kulturelle Szene wird schon 1933 gezielt zerschlagen. In der Bonner Republik schloss sich nicht der zurückhaltenden Weimarer Idee an, sondern folgte der überkommenen Sexualmoral beider großen Kirchen. Das Leben der Community ist in dieser Phase geprägt von sogenannten "Rosa Listen", Razzien und sozialer Ächtung.
Das Schlimmste war, dass im NS-Staat Verurteilte wieder in Haft genommen wurden und ihre Strafen zur Gänze verbüßen mussten. Als man 1969 den § 175 etwas entschärfte, fielen noch sehr viele Aussagen, welche heutzutage ekelerregend wirken: „"widerwärtig", "abnorm", "moralisch verwerflich" sind nur einige Beispiele, womit die (Schein-)"Argumente" gespickt wurden.
Erst 1994 kann mit der Streichung des §175 und einer einheitlichen Jugendschutzvorschrift in § 182 die Community ihren Emanzipationskampf beginnen. Zwar aus der Strafbarkeit entlassen, bleibt sie aber immer noch der gesellschaftlichen Schmähung und rechtlichen Ungleichbehandlungen ausgesetzt. Erst in den letzten 20 Jahren wendet sich der Diskurs hier einem richtigen Weg zu, aber es wird noch viel zu tun sein, um neben der rechtlichen Gleichstellung auch die gesellschaftliche Akzeptanz zu erreichen. Die wissenschaftlichen Studien der letzten Jahrzehnte haben die Ergebnisse von Dr. Hirschfeld mehrfach belegt und weiter vorangetrieben. So entwickelt sich nach und nach eine positive Atmosphäre für die LGBTIQ-Community.

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