Humanistischer Verband Berlin-Brandenburg unterstützt Initiative "Pro Neutralitätsgesetz"
Das Neutralitätsgebot widerspricht nicht der Religionsfreiheit
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Bereits auf der konstituierenden Sitzung des Humanistischen Verbandes Berlin-Brandenburg KdöR (HVD BB) wurde beschlossen, sich den Forderungen der Initiative Pro-Neutralitätsgesetz anzuschließen.
Im Beschlussantrag, der der Mitgliederversammlung vorgelegt wurde, wird klargestellt, dass die Trennung von Staat und Religion/Weltanschauung dem Verfassungsgrundsatz der staatlichen Neutralität eine unverzichtbare Voraussetzung für einen modernen demokratischen Rechtsstaat ist.
Der Staat muss zwingend neutral in Bezug auf Religion/Weltanschauung sein, um eine freie und offene Gesellschaft zu garantieren. Daher spricht sich der HVD BB "für den substanziellen Erhalt des Berliner Neutralitätsgesetzes aus."
Die Initiative Pro-Neutralitätsgesetz gründete sich, um Bestrebungen, das Berliner Neutralitätsgesetz auszuhebeln, sachliche Argumente entgegenzusetzen. Die Argumente der Initiative erhalten Gehör: So haben sich jüngst auch die Berufsschulen – die aus dem Neutralitätsgesetz ausgenommen sind – dafür ausgesprochen, dass das Gesetz in ihren Einrichtungen Geltung erhalten solle. Die Berufsschulen haben verstanden, dass religiöse/weltanschauliche Neutralität dem Schulfrieden dient und keinesfalls der Religionsfreiheit des Einzelnen widerspricht.
In der Begründung zum Beschluss des HVD BB heißt es denn auch:
"Die Umsetzung des staatlichen Neutralitätsgebots bedeutet keine Missachtung der Religionsfreiheit, sondern eine Grenze der Religionsfreiheit, die den Betroffenen lediglich eine räumlich und zeitlich begrenzte Zurückhaltung während der Ausübung hoheitlicher Aufgaben abverlangt."
Insbesondere in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen, wo Lehrer und Lehrerinnen eine Vorbildwirkung auf Schüler und Schülerinnen haben, sei "der staatliche Erziehungsauftrag nur gewährleistet, wenn die Neutralität strikt eingehalten wird." Das bedeutet, dass insbesondere Lehrer, Erzieher und ähnliche Berufsgruppen keine offen sichtbaren Symbole einer Religion tragen sollten (so wie es das Berliner Neutralitätsgesetz vorsieht). Das betrifft gleichfalls ein (christliches) Kreuz wie eine (jüdische) Kippa oder aber eben auch das (muslimische) Kopftuch.
Das wird auch in der Begründung des Beschlusses des HVD BB deutlich:
Religiös-weltanschauliche Neutralität ist ein striktes Gebot des deutschen Religionsverfassungsrechts und bedeutet, die generelle Enthaltung von Parteilichkeit und Parteinahme zugunsten religiöser oder weltanschaulicher Lehren, weil der Staat als solcher keine Religion oder Weltanschauung hat. […]
Die Unparteilichkeit bedeutet u.a., dass religiöse oder weltanschauliche Symbole in Rathäusern, Gerichtssälen oder Schulen nichts zu suchen haben.
Eine Beschränkung der Religionsfreiheit ist nicht gegeben, da die Ausübung der Religionsfreiheit im Privaten durch das Neutralitätsgesetz nicht beeinträchtigt wird.
Vgl. auch: "Das Berliner Neutralitätsgesetz kann in Kraft bleiben" von Dr. Gerhard Czermak.
Kommentare (8)
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und was ist mit den Kitas?
und was ist mit den Kitas?
Werden sie nicht durch Steuergelder über kirlichen Institutionen zur kirchlichen Indoktrination begünstigt, sodass weltliche Träger wegen der angespannten Lage der Gemeindekassen keine Chance haben?
Es geht nicht um religiöse Symbolik, sonder um handfeste, finanzielle Interessen!
Der Deal zwischen Politik und
Der Deal zwischen Politik und Religion ist doch der:
Politik gibt den Religionsgruppen Geld und "Zugang zu den Köpfen" (Kitas, Kigas, Schulen, Medien), dafür loben die Kirchen die entsprechenden Parteien. Erinnern Sie sich bitte an die Doppelabstimmung auf dem Parteitag der Linken zum Konkordat letztes Jahr. Die Linken buhlen zur Zeit massiv um Lob seitens der Kirchen.
Wählen sollte man folglich nur die Parteien, die von Kirchen und kirchenkontrollierten Medien geschimpft werden. Also eben nicht: Union, SPD, Grüne, Linke, ...
Liebe Leute, schreibt doch an
Liebe Leute, schreibt doch an die Parteien! In diesem Fall sind es ja hauptsächlich "Linke" (Marx würde sich im Grabe umdrehen!) und Grüne, die das Gesetz kippen wollen. Auch wenn sie vielfach nicht für Argumente zugänglich sind, so haben sie doch Angst davor, nicht mehr gewählt zu werden. Man bekommt auch meistens eine Antwort.
Kontaktformulare auf den jeweiligen Websites.
Die Parteiführungen sind
Die Parteiführungen sind massiv von Kirchentreuen unterwandert. Das haben die normalen Parteimitglieder von Grünen und SPD nicht geschnallt. Die Linken werden gerade unterwandert...
Moin,
Moin,
wenn religiös-weltanschauliche Neutralität ein striktes Gebot des deutschen Religionsverfassungsrechts ist,
ist es nicht nachvollziehbar, dass christliche Kirchen sich ihre Missionsarbeit , Gehälter der meinungsbildenden
Kirchenführer, ihre Fakukultäten usw. aus allen öffentlichen Haushalten, also auch von dem Steuergeld der Nichtgläubigen bezahlen lassen.
Die religiös-weltanschauliche Neutralität gibt es in Deutschland nicht. Sie ist eine Farce!
Gruß
Arno Gebauer
@Arno Gebauer: "Neutral" ist
@Arno Gebauer: "Neutral" ist die BR Deutschland nur was das Sponsoring der katholischen und evangelischen Kirche betrifft. Neutral bezüglich Religion und Nicht-Religion ist er ganz und gar nicht.
et cetera censeo: Religionen sind Herrschaftsinstrumente, auf die kein Herrscher verzichten möchte. Bei uns aktuell ist die Frage, ob Religionen mit den staatlichen Herrschern koalieren (ev. und kath. Kirche tun zumindest so) oder eher gegen ihn arbeiten (DITIB, Salafisten,...). Ich bin der Ansicht, alle Religionen haben nichts anderes im Sinn als ihre eigene Macht.
Was für ein Irrsinn! Völlige
Was für ein Irrsinn! Völlige Neutralität des Staates und seiner Repräsentaten sind erst Voraussetzung dafür, dass die individuelle Religionsfreiheit überhaupt garantiert werden kann. Das ist eine Selbstverständlichkeit, war es für mich in 49 Jahren im öffentlichen Dienst seit jeher. Das Neutralitätsgesetz bekräftigt diesen ohnehin feststehenden Grundsatz nur noch einmal. Die Diskussion über ein Pro und Contra zum Neutralitätsgesetz kann deshalb allenfalls in die Richtung gehen, ob es überhaupt nötig ist. Scheint aber so zu sein. So können wir konstatieren, dass wir inzwischen einfache Gesetze erlassen müssen, um verfassungsrechtliche Grundlagen zu schützen.
Kopftücher haben auch auf
Kopftücher haben auch auf Kinderköpfen nichts zu suchen, es sei denn, sie sollen
gegen Windböen schützen. Insofern halte ich die Auswahl des Fotos für verfehlt,
denn es zeigt ein verschleiertes Schulkind als Normalität. Dabei wollte der hpd
sich doch eigentlich für die Neutralität in den Schulen engagieren.