Böser Glaube verjährt nicht
Der Kölner Jurist und Referent für Aufarbeitung beim Erzbistum Köln Jan-Luca Helbig beschäftigt sich in einem aktuellen Beitrag im Onlinemagazin "feinschwarz" mit der Frage, ob sich die katholische Kirche bei Schmerzensgeldklagen von Missbrauchsopfern nach katholischem Kirchenrecht auf die Verjährung berufen darf.