Peter Kurz

Der Autor hat viele Jahre als Redakteur in der Nachrichtenredaktion einer Tageszeitung gearbeitet. Er ist ausgebildeter Jurist mit beiden Staatsexamen. 

Artikel des Autoren

Die EKD-Ratsvorsitzende Kirsten Fehrs.

Kein Freispruch für die EKD-Ratsvorsitzende Kirsten Fehrs

Gegen Kirsten Fehrs, die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), gibt es bereits seit längerer Zeit Vorwürfe, sie habe bei der Aufklärung in einem Missbrauchsfall nicht korrekt gehandelt. Nun wird sie durch das Gutachten einer Rechtsanwaltskanzlei entlastet. Doch welchen Wert hat dieses Gutachten und was sind die Hintergründe des Falles?

Probe von "Ödipus Exzellenz"

"Warum sollte die Aufarbeitung des Missbrauchs weniger wehtun als der Missbrauch selbst?"

Die Kulissen, das Bühnenbild sind längst entsorgt, das Theaterstück hatte nie seine Premiere. Denn es wurde abgesetzt von der Intendanz des Theaters Osnabrück. Und doch geben sich die vom Intendanten gefeuerten Köpfe hinter dem abgesagten Stück nicht geschlagen. Dem Stück, in dem es um den sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche und die jahrelange Vertuschung gehen sollte. Ein Offener Brief an die Kommunalpolitiker der niedersächsischen Stadt setzt aktuell das Thema erneut auf die Tagesordnung. Und vielleicht wird es demnächst von einem anderen Schauspielhaus auf die Bühne gebracht.

Betroffeneninitiativen

"Wir haben einfach keine Lobby"

Wenn Menschen, die Opfer von Missbrauch in Institutionen der katholischen Kirche geworden sind, mit ihrem Anliegen in die Öffentlichkeit durchdringen, dann geschieht das meist durch entsprechende Schmerzensgeldprozesse. Betroffeneninitiativen sind nun einen anderen Weg gegangen, in der Öffentlichkeit auf ihr Schicksal hinzuweisen. Und auch auf den Umgang der Kirche damit. Zwei Tage lang präsentierten sie sich mit einem Stand auf dem Bürgerfest des Bundespräsidenten im Garten von Schloss Bellevue in Berlin.

Gefangener

Keine Suizidhilfe im Knast

Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 ist klar: Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließt auch das Recht ein, auf die freiwillige Hilfe Dritter bei einem frei gewählten Suizid zurückzugreifen. Doch Strafgefangene in deutschen Justizvollzugsanstalten sind zwar nicht rechtlich, wohl aber in der Praxis hiervon ausgeschlossen. Mit bedrückenden Folgen.

Kruzifix

Mia San Mia – das Kruzifix bleibt da, wo es ist

Das Kruzifix hängt falsch, sagt das Gericht. Das Kruzifix bleibt da hängen, wo es ist, sagen die Verwaltung und die Politik. Das ist die Kurzfassung einer Geschichte über einen Fall nicht funktionierender Gewaltenteilung, den die rechtlich erfolgreiche, tatsächlich aber erfolglose Klägerin jetzt in einer verbitterten Stellungnahme kommentiert. Doch der Bund für Geistesfreiheit Bayern lässt nicht locker.

Am Karfreitag wird nicht getanzt

Es hat lange gedauert, bis das Verwaltungsgericht Ansbach sein schon Anfang März gefälltes Urteil zum Karfreitags-Tanzverbot in Nürnberg veröffentlicht hat. Doch nun liegen die ausführlichen Urteilsgründe vor. Der hpd fasst zusammen, wie die Richter bei ihrer Abweisung der Klage argumentierten, mit der sich der Bund für Geistesfreiheit (bfg) München (erfolglos) gegen die Stadt Nürnberg gewehrt hatte. Und wie der bfg nun reagiert.

Rainer Maria Woelki

Parallelstruktur in der theologischen Ausbildung

Nicht nur die Kirchenmitglieder kehren der Kirche in Scharen den Rücken. Auch interessieren sich junge Menschen immer weniger für das Theologiestudium. Und um die verbleibenden Interessentinnen und Interessenten streiten sich auch noch Hochschulen und Kirche: Das Bistum Köln macht der benachbarten Universität Bonn mit einer eigenen Bildungseinrichtung Konkurrenz.