Ein Beitrag zur aktuellen Debatte um die Sterbehilfe

Was hat der Staat hier zu suchen?

Der Reflex war wohl unvermeidlich: Kaum war der Freitod der Kessler-Zwillinge bekannt geworden, ging die Debatte wieder los. Der unvermeidliche Karl Lauterbach forderte eine gesetzliche Regelung des assistierten Suizids, der Vorsitzende des Ethikrates tat es ihm gleich. Kirchen und Wohlfahrtsverbände meldeten sich mit ihren Bedenken. Wieso eigentlich?

Lebensweg

Das Thema berührt ganz grundsätzlich das Verhältnis zwischen Bürger und Staat. In einem freien Land kann jeder grundsätzlich tun, was er möchte, und er schuldet niemandem dafür Rechenschaft. Diese Freiheit findet ihre Grenze nur dort, wo jemand mit seinem Handeln andere beeinträchtigen, belästigen oder schädigen könnte. Gesetze und Regeln gibt es, damit wir uns nicht gegenseitig die Köpfe einschlagen oder sonstwie aufeinander losgehen.

Aber wieso muss eine Handlung gesetzlich geregelt werden, mit der ich – wenn überhaupt – nur mich selbst schädige? Diese Frage wird nie beantwortet, sie wird nicht einmal gestellt, wenn – egal aus welchem Anlass – die Debatte wieder aufflammt. Eine Debatte im Übrigen, die egelmäßig ziemlich schräge Aspekte aufweist.

Zum einen tut manch einer so, als ginge es darum, ob Menschen sterben werden oder nicht. Aber darum geht es gerade nicht. Wer sterben will, stirbt. Im Jahr 2024 haben sich in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 10.372 Menschen das Leben genommen, fast 40 pro Tag. Nicht einmal zehn Prozent davon wurden bei ihrem Freitod begleitet: 997 Menschen waren es nach Angaben der Sterbehilfeorganisationen.

Manche Lokführer müssen ihren Beruf aufgeben

Alle anderen, 9.375 Menschen, starben ohne Begleitung, oft unter schrecklichen oder unwürdigen Umständen, und manchmal auch, indem sie andere Menschen in Mitleidenschaft zogen. Etwa, wenn sie sich vor den Zug warfen. Die Zahl der sogenannten "Schienen-Suizide" wird für Deutschland auf annähernd 700 pro Jahr geschätzt. Statistisch erlebt es jeder Lokführer im Lauf seines Berufslebens mindestens einmal, dass jemand vor seine Lok springt. Ein traumatisches Erlebnis, mit manchmal weitreichenden Folgen. Manche Lokführer müssen ihren Beruf aufgeben, andere können nur noch langsame Lokomotiven auf Rangierbahnhöfen bewegen, und alle übrigen haben jedes Mal Angst, wenn sie in ihrem ICE durch einen Bahnhof rasen, in dem sie Menschen auf den Bahnsteigen sehen, von denen niemand weiß, ob sie nicht in der nächsten Sekunde springen werden. 

Niemand kann mit Sicherheit sagen, dass ein leichter (oder leichterer) Zugang zu einem begleiteten und damit würdigen und friedlichen Suizid wirklich alle solche Fälle zu vermeiden hilft, und doch spricht einiges dafür, dass so zumindest weniger Unbeteiligte wider Willen betroffen sein werden, wenn ein Mensch sterben will.

Wer selbst sterben will, schadet niemandem sonst. Was immer seine Motive sind: Es sind seine, sie zählen für ihn, und sie müssen für niemanden sonst zählen.

Zum zweiten prägt die Debatten eine verstörende Motivsuche. Warum will da einer sterben? Hat er sich das gut überlegt? Ist es wirklich sein eigener freier Wille? Hat er vielleicht "nur eine Depression"? Oder will er vielleicht nur seiner Familie nicht zur Last fallen? Angesichts der Unumkehrbarkeit einer Entscheidung mögen solche Fragen zunächst einmal naheliegen. Aber wer hat eigentlich das Recht, hier von uns Rechenschaft zu verlangen? Noch einmal: Wer selbst sterben will, schadet niemandem sonst. Was immer seine Motive sind: Es sind seine, sie zählen für ihn, und sie müssen für niemanden sonst zählen.

Im Übrigen treffen wir im Lauf unseres Lebens immer wieder mal Entscheidungen, die entweder nur schwer oder sogar gar nicht umkehrbar sind. Wir bekommen Kinder, kein Mensch fragt uns, was unser Grund dafür ist, ob wir uns das gut überlegt haben, und hier gibt es immerhin Dritte, die von unserer Entscheidung betroffen sind, nämlich diese Kinder, die wir nicht fragen konnten, ob sie in unsere Familie geboren werden wollen. 

Andere von uns gehen in ihrer Freizeit Risiken ein, auch tödliche Risiken, weil sie den Kick suchen. Sie sind Basejumper, Freikletterer oder Wingsuit-Flieger, sie fahren Motorrad, tauchen in Höhlen oder springen an Fallschirmen aus Flugzeugen. Verlangt irgendein Gesetz von ihnen Rechenschaft?

Kein Befürworter will anderen seine Sicht aufzwingen

Und "nur eine Depression" – was soll das denn heißen? Sind unerträgliche körperliche Schmerzen ein guter Grund, aus dem Leben zu gehen, unerträgliche seelische Schmerzen aber nicht? Und wer – außer dem Betroffenen – will sich anmaßen, darüber zu urteilen? Ist nicht auch der Wunsch, anderen nicht zur Last zu fallen, ein legitimer Wunsch? Kann es nicht Ausdruck von Liebe sein, den eigenen Kindern keine Last aufzubürden? Sogar ein Ausdruck von Selbstliebe: Gerade Menschen, die so selbstbestimmt wie irgend möglich ihr Leben gelebt haben, wollen keine Pflegefälle werden, weil sie den damit verbunden Verlust an Autonomie und Autarkie nicht ertragen wollen oder können. Und wer außer ihnen selbst soll die hier nötigen Abwägungen treffen?

Schließlich prägt alle Debatten um die Sterbehilfe eine dramatische Schieflage. Wer für das Recht auf selbstbestimmten Tod und für die dabei nötige Hilfe eintritt, spricht immer nur für sich selbst. Kein Befürworter will anderen seine Sicht aufzwingen (und im Übrigen geht es nicht um eine Pflicht zu sterben, sondern um ein Recht, das man in Anspruch nehmen kann, oder eben nicht). Wer der Meinung ist, dass er sein Leben von Gott erhalten hat, und dass nur Gott es ihm wieder nehmen soll – bitte, kein Befürworter von Sterbehilfe wird irgendetwas dagegen einwenden.

Das ist bei den Gegnern der Sterbehilfe leider anders. Sie sprechen nie nur von sich, sie wollen anderen ihre Sicht aufzwingen, vorneweg die Amtsträger der christlichen Kirchen. Niemand will ihnen ihre Haltung nehmen, aber sie vertreten nur eine Minderheit der Deutschen. Woher nehmen sie ihren Anspruch, dass ihre Auffassung für alle gelten soll?

Gerade sie, die auch nach Jahren nicht in der Lage sind, den massenhaften Missbrauch von Kindern in ihren Reihen befriedigend aufzuarbeiten? Gibt es da irgendeine Legitimation, sich als Hüter von Ethik und Moral aufzuspielen?

In jeder Gesellschaft gibt es die Rechte und Interessen der Gemeinschaft, und es gibt die Rechte und Interessen des einzelnen. Sie können in Konflikt geraten, aber wo sie das nicht tun, hat – jedenfalls in einer freien Gesellschaft – die Selbstbestimmung des Individuums Vorrang. Sie ist der Kern der Würde des Menschen. Die Freiheit zu sterben ist vielleicht die letzte Freiheit, die ein Mensch in Anspruch nehmen kann. Der Staat hat da nichts zu suchen und nichts zu regeln, auch nicht auf Umwegen.

Dieser Beitrag erschien zuerst in der Mitglieder-Zeitschrift Humanes Leben Humanes Sterben (HLS) der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), Ausgabe 2026-3.

Kommentare (9)

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Isa (nicht überprüft)

Mi. 8 Jul 2026 - 13:48

Toller Artikel. Ich habe jedoch noch eine (geringe) Hoffnung, dass eine gesetzliche Regelung auch Ärzten Sicherheit gibt und dann zumindest einige von Ihnen offener für dieses Thema sind und dass es mit vorgegebenen Richtlinien auch einen geregelten und realistischen Zugang für alle geben könnte. Die jetzige Situation ist sowohl für finanziell schwache Menschen als auch für Menschen mit psychischen Erkrankungen nicht tragbar.
Und bei der DGHS, die mit so viel Medienpräsent für sich wirbt und sich als "Retter" darstellt, sieht die Realität auch ganz anders aus. Letzten Endes bleibt nur noch die vage Hoffnung auf ein Gesetz, das nicht wieder zu Einschränkungen führt.

Hermann P. (nicht überprüft)

Mi. 8 Jul 2026 - 14:20

Danke für den Artikel. Denn genau so ist es: Ich allein entscheide innerhalb der gesetzten Freiheitsrechte darüber, wann ich mein Leben beenden möchte. Da hat kein Staat und schon gar keine Religion ein Mitspracherecht.

Wichtig an dem Text finde ich den Hinweis, dass Menschen in ihrer Freizeit vieles tun, was extrem gefährlich ist. Und das von niemanden hinterfragt wird. Eben weil es die persönliche Freiheit des Einzelnen ist.

Frauke (nicht überprüft)

Mi. 8 Jul 2026 - 17:06

Ich bin bei diesem Text in einem echten Zwiespalt. Ich befürworte das Recht auf assistierten Suizid und halte Selbstbestimmung für einen hohen Wert. Gerade deshalb halte ich einige der zentralen Argumente für nicht hundertprozentig überzeugend.

Die entscheidende Frage ist nicht, ob der Staat Freiheit schützt oder einschränkt, sondern wie er beides miteinander in Einklang bringt. Praktisch darf der Staat nicht ausschließlich Fremdschädigungen regeln, sondern greift durchaus auch in Lebensbereiche ein, die theoretisch nur mich selbst betreffen: Arzneimittelrecht, Bauvorschriften, Gurtpflicht, Regeln für gefährliche Stoffe oder Helmpflichten. John Stuart Mill ist kein deutscher Verfassungsrichter. Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben anerkannt und zugleich Raum für Regelungen gelassen, die sicherstellen sollen, dass eine Entscheidung tatsächlich auf einem freien und selbstbestimmten Willen beruht. Die eigentliche Rechtsfrage lautet m.E. nicht: "Darf ein Mensch über sein eigenes Leben entscheiden?", sondern, "unter welchen Voraussetzungen dürfen Dritte ihn dabei unterstützen?" Sobald medizinisches Personal, Angehörige oder Sterbehilfeorganisationen beteiligt sind, entsteht zwangsläufig Regelungsbedarf. Auch zum Schutz der Dritten.

Der Autor behandelt Autonomie fast so, als sei sie immer eine feststehende Tatsache. Dabei ist ihre Feststellung häufig genau der schwierigste Teil. Demenz, schwere Depressionen, Psychosen, Druck durch Angehörige, finanzielle Abhängigkeit oder institutioneller Druck können die Autonomie deutlich beeinträchtigen. Eine rechtliche Regelung kann deshalb der Sicherung von Freiheit dienen und nicht nur ihrer Einschränkung. Das wird für meinen Geschmack etwas zu schnell beiseitegeschoben.

Autonomie ist ein zentraler Wert, aber nicht der einzige. Daneben gibt es Fürsorge, Nichtschaden, Gerechtigkeit, den Schutz vulnerabler Menschen und Verantwortung gegenüber anderen. Gerade das Thema Vulnerabilität erscheint mir unterschätzt. Menschen können sterben wollen, weil sie einsam sind, weil sie sich wertlos fühlen oder weil sie glauben, anderen zur Last zu fallen. Das können authentische Wünsche sein, sie können aber auch Ausdruck sozialer Bedingungen sein. Deshalb reicht es aus meiner Sicht nicht, nur zu fragen: „Ist das ihr oder sein Wunsch?“, sondern man muss auch fragen: „Unter welchen Bedingungen ist dieser Wunsch entstanden?“ Eine wirklich liberale Gesellschaft schützt nicht nur die Entscheidungsfreiheit, sondern muss sich auch dafür interessieren, ob Entscheidungen tatsächlich frei zustande kommen.

Ich als ExHausarzt und Palliativemediziner halte Deinen Kommentar für absolut richtig mit all den Facetten , die dieses Thema bereit hält 👍

Eva Rellecke (nicht überprüft)

Mi. 8 Jul 2026 - 20:50

Ein wunderbarer Artikel von Rolf-Dieter Krause, der mir mit jeder Zeile aus der Seele spricht! Ich habe dem kaum etwas hinzu zu fügen, bis auf einen Aspekt der „Freiverantwortlichkeit“: bei fast allen ärztlichen Eingriffen gilt und reicht die (schriftliche) Erlaubnis des Patienten (zum Schutz des Arztes, nicht des Patienten!) für ärztliches Handeln aus, auch bei Eingriffen, die tödlich enden können. Das gilt auch für Schönheitsoperationen, die meiner Wertung nach oftmals die Grenzen zur Körperverletzung bzw. Verstümmelung überschreiten. Da wird nicht hochnotpeinlich und bevormundend die Freiverantwortlichkeit der Zustimmung des Patienten überprüft. Da wird sie bei Erwachsenen zu Recht einfach unterstellt. Ich wünsche mir, dass sich Politik, Kirche und Gesellschaft auch bei der Freitod-Begleitung des mündigen Bürgers entsprechend verhalten und den Todeswilligen freiverantwortlich ernst nehmen. Arzt und Patient sollten beim Todeswunsch des Patienten partnerschaftlich und respektvoll miteinander sprechen und sich auf eine „Behandlung“ einigen. Und weder Arzt noch Patient sollten für deren professionelle Ausführung geächtet und strafrechtlich verfolgt werden. Angst ist ein schlechter Ratgeber.

Rainer Haselberger (nicht überprüft)

Mi. 8 Jul 2026 - 21:27

In Österreich gibt es ein Sterbeverfügungsgesetz, das den assistierten Suizid nur für Sterbens-oder chronisch Kranke nach Beratung durch 2 Ärzte, davon ein Palliativfacharzt, und einen Notar nach einer Wartefrist von 12 Wochen erlaubt. Dieser bürokratische Wahnsinn schikaniert unnötig Personen in einer terminalen Krisensituation. Die Erklärung galt bis zur Aufhebung der Befristung durch den VfGH nur für ein Jahr, was sicher zur Folge hatte, dass verzweifelte Personen kurz vor Fristablauf Suizid begingen, um sich den neuerlichen bürokratischen Stress zu sparen.
Der Gesetzgeber wäre gut beraten, auf unnötige Bürokratie zu verzichten, und das Selbstbestimmungsrecht der Bürger nicht unnötig einzuschränken. Am besten geht das m.E. mit gemeinnützigen Sterbehilfeorganisationen, die den Betroffenen die sichere Abwicklung erleichtern.

Achim A. (nicht überprüft)

Mi. 8 Jul 2026 - 22:10

Es ist ja noch schlimmer als im Artikel dargestellt.
Im normalen Alltag haben die Leute keine Scheu, einem unmissverständlich klar zu machen, dass man stört oder eine Belastung ist. Was ein wahnsinniges Leid verursachen kann. (Ich weiß, wovon ich rede.) Töten darf man sich aber nur deshalb nicht, weil die Gesellschaft eine hübsche Fassade will und niemand schlechte Gefühle bekommen soll ("Suizid betrifft weitere Menschen"). Damit es hübsch klingt, wird diese Heuchelei als "Schutz Vulnerabler" verkauft. Suizid darf natürlich keine Lösung für soziale Missstände sein. Deswegen wird er verhindert und die sozialen Missstände bleiben bestehen. Im Zweifel wird dem Betroffenen geraten, Psychotherapie oder Psychopharmaka in Anspruch zu nehmen. Als Lösung für die sozialen Missstände.

Suizidprävention nimmt teilweise Formen von Ausbeutung an. Irgendwann wird das den Menschen noch bewusst werden. Aber das kann noch lange dauern.

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