IBKA-Sprecherin begrüßt Piraten-Vorstoß im Landtag Schleswig-Holstein

Atheisten für Fall des Friedhofzwangs

Die Piratenfraktion im Kieler Landtag hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechtes der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Bestattungskultur eingebracht. Dieser Forderung schließt sich der Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) an.

"Bürgerinnen und Bürger müssen eine freie Wahl hinsichtlich ihrer Bestattung haben und dürfen keinesfalls gezwungen werden, kirchliche oder kommunale Einrichtungen zur Aufbewahrung sterblicher Überreste zu nutzen", sagt Tanja Großmann, Regionalsprecherin Schleswig-Holstein des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten.

Eine Entscheidung zwischen einer Beisetzung des Leichnames in einem Sarg oder eingeäschert in einer Urne sei aktuell wohl selbstverständlich, doch diese Wahlfreiheit gehe nicht weit genug.

Großmann weiter: "Auch der Wunsch der Einäscherung und der Aufbewahrung der Asche in der Wohnung oder das Verstreuen derselben im Garten der Hinterbliebenen muss möglich werden. Der zur Zeit vorgeschriebene Friedhofszwang muss fallen zugunsten einer zeitgemäßen Bestattungskultur."

Die von den Kirchen benannten Gründe für eine Friedhofspflicht – wie die Bewahrung der Bestattungskultur oder gar die Bestattung in geweihter Erde sei unumgänglich für das Seelenheil der Verstorbenen – seien nur für Gläubige von Bedeutung. Die Zahl derer, die weder Wert auf religiöse Rituale legen noch daran glauben, dass ihre Seele nach dem Tod weiterlebe, sei aber mittlerweile keine kleine Minderheit mehr.
 


Nachtrag der Redaktion
Wie der NDR meldet, behält Schleswig-Holstein das geltende Bestattungsrecht bei. Die Piraten sind mit ihrem Vorstoß zur Lockerung des Gesetzes an einer großen Landtagsmehrheit gescheitert.

Kommentare (10)

Gustav (nicht überprüft)

Do. 26 Jan 2017 - 12:29

also ich erkenne wieder ein erstarken der religiösen weltweit und in Deutschland. wars das mit der Freiheit, die Religion schlägt zurück

Paul (nicht überprüft)

Do. 26 Jan 2017 - 16:27

Wen wundert es, welche Kommune möchte sich die Einnahmequelle der Bestattung auf einem "Gottesacker" entgehen lassen.

Wolle (nicht überprüft)

Do. 26 Jan 2017 - 22:14

Ich habe gehört , das man sich in der Tschechischen verbrennen lassen kann und dann können die Angehörigen die Asche mit nach Hause nehmen . Wenn jemand mehr weiß könnte derjenige ja Mal mehr darüber berichten.

Hallo Wolle,
Möglichkeiten, die vielleicht unseren Vorstellungen entsprechen gibt es in Holland, hier ist die Stadt Venlo sicherlich ein eine gute Adresse.
Die Einäscherung erfolgt im Nachbarland und ein paar Tage später besteht die Möglichkeit die Urne persönlich abzuholen.
Die Einfuhr der Urne zurück nach Deutschland ist natürlich illegal, aber wer kontrolliert das schon!!!
Im Besitz der Urne, kann jeder die Wünschen des Verstorbenen als letzte Amtshandlung erfüllen.
Recherchen im Internet sind sicherlich auch vorhanden.
Friedhofszwang, - das ich nicht lache.

Soviel ich weiß, geht das auch in den Niederlanden. Den Leichnam muss aber ein Bestattungsunternehmen überführen und nach dem Verbrennen bekommt man die Urne in Holland ausgehändigt. Eventuell kann man beim Bestatter hier oder bei einem holländischen Bestatter (oder Krematorium) Infos dazu bekommen.

Kay Krause (nicht überprüft)

Fr. 27 Jan 2017 - 07:42

Kommentar zum Nachtrag der Redaktion:
das liegt ganz einfach daran, dass die große Landtagsmehrheit in SH kirchlich indoktriniert ist, dass sie der im Landtag stets presenten Kirchenlobby zu Füßen liegen!
Und die Kirchen kämpfen um die Beibehaltung der traditionellen Regeln, weil ihnen (schon wieder!) Einnahmen entgehen, wenn die steigende Anzahl der Glaubensabtrünnigen nun auch noch die Urne der Oma im Garten einbuddelt, anstatt dafür 20 Jahre auf dem Kirchhof Miete zu zahlen!
Vorschlag von mir: die Aufbewahrung der Oma-Urne bleibt in Zukunft der trauernden Familie überlassen, Omas Seele tragen wir dagegen brav in die Kirche und überlassen ihre Lagerung dem Pfaffen. Da die Seele weder etwas greif-, sicht- oder beweisbares
ist und somit auch keinen erkenbaren Lagerplatz benötigt, entstehen auch keine Miet- oder Pachtkosten für deren langjährige Aufbewahrung. Imgrunde könnte man sie schon ohne weitere Zeremonienmit einem freundlichen Handschlag an der Kirchenpforte dem Pfaffen übergeben.

Ash (nicht überprüft)

So. 12 Feb 2017 - 10:13

Wieso verschlafen wir Deutschen unsere Freiheitsrechte zu erweitern und auszubauen ? Wieso lassen wir uns so viel gefallen ? Der Michel schläft und wird immer schlafen.
Ich jedenfalls hasse den Gedanken, dass ein Teil von mir auf einen Friedhof liegen soll , wenn ich tot bin. Ich möchte schneller komplett Teil der Welt werden und nicht in einem Behälter dahinrotten. Meine Asche soll verstreut werden...

Ludwig A. Minelli (nicht überprüft)

Mo. 6 Mär 2017 - 09:07

Der Friedhofszwang in den meisten deutschen Ländern verstösst gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), welcher die Achtung vor dem Privat- und Familienleben garantiert. Eingriffe in dieses Recht sind nur zulässig, wenn sie zum Schutze bedeutender Rechtsgüter in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind. Die liberale Praxis anderer europäischer Staaten beweist, dass eine solche Notwendigkeit fehlt. Dass Länderparlamente Einnahmen garantierende Gesetze nicht gerne korrigieren, liegt auf der Hand. Deshalb wäre es sinnvoll, eine Privatperson würde sich gerichtlich gegen diese Freiheitsbeschränkung zur Wehr setzen. Ich bin gerne bereit, dazu nähere Auskünfte zu erteilen.

Unterstützen Sie uns auf Steady!

Mehr lesen über:

Verwandte Artikel