Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland
Bundesverfassungsgericht weist Spaghettimonsterklage ab
© pastafari.eu
Als die Mitglieder der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V. vergangenen Donnerstag den Weltnudeltag begingen, hatte das oberste deutsche Gericht ohne ihr Wissen bereits über sie entschieden. Wie erst jetzt bekannt wurde, wies das Bundesverfassungsgericht am 11. Oktober die anhängige Verfassungsbeschwerde der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters
Deutschland e. V. ab.
Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V. (KdFSMD) versteht sich als Weltanschauungsgemeinschaft. Seit 2014 kämpft sie darum, ebenso wie andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften an den Ortseingangsstraßen von Templin mit Schildern auf ihre wöchentliche Nudelmesse in der Templiner Mutterkirche der deutschen Pastafaris hinweisen zu dürfen. Nachdem das Brandenburgische Oberlandesgericht am 2. August 2017 geurteilt hatte, dass die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V. nicht als Weltanschauungsgemeinschaft zu betrachten sei und dass ihr mithin auch nicht das Recht zustehe, ihre Nudelmessehinweisschilder aufzustellen, hatte die KdFSMD Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.
Diese Verfassungsbeschwerde wurde nun von der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts am 11. Oktober 2018 einstimmig abgewiesen. Die lapidare Erklärung der Richter hierzu:
"Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil eine weltanschauliche Betätigung des Beschwerdeführers nicht plausibel gemacht wurde. Von einer Begründung im Übrigen wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen. Diese Entscheidung ist unanfechtbar."
Rechtsanwalt Dr. Winfried Rath, der die KdFSMD in rechtlichen Angelegenheiten vertritt, zeigt sich überrascht vom Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: "Wir haben in unserer Verfassungsbeschwerde auf 32 Seiten ausführlich erklärt, weshalb sich die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V. als Weltanschauungsgemeinschaft versteht und wie ihre Mitglieder diese Weltanschauung leben. Die KdFSMD ist ein Verein, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, humanistische Werte zu vermitteln. Sein Ziel ist die Förderung der Gleichbehandlung religiöser Zwecke mit wissenschaftlich orientierten Weltanschauungen sowie die Verbreitung einer offenen und toleranten Ethik. Dass die Zurückweisung unserer ausführlichen Erklärungen dem Bundesverfassungsgericht nicht einmal eine Begründung wert ist, ist – gelinde gesagt – äußerst erstaunlich."
Auch für den Vorsitzenden der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V. Jan Splett sowie den Ehrenvorsitzenden des Vereins, Rüdiger Weida, der die Verfassungsbeschwerde initiiert hatte, ist die Entscheidung der Karlsruher Richter vollkommen unverständlich. "Wir haben alle Eigenschaften, die Weltanschauungsgemeinschaften ausweisen. Wir haben eine gemeinsame, verbindliche Ethik, die auf den 8 Am Liebsten Wäre Mirs (ALWM) und den 10 Angeboten des Evolutionären Humanismus aufbaut, wir haben eine gemeinsame Weltsicht, den Naturalismus, wir haben gemeinsame Riten entwickelt, die wir regelmäßig feiern", sagt Rüdiger Weida. "Wir haben gemeinsame Leitsätze, mit dem regelmäßigen Wort zum Freitag eine ständige Vermittlung unserer Werte und wir bieten Hochzeiten, Taufen und Beerdigungen, entwickelt passend zu unserer Weltanschauung. Kommendes Wochenende findet in unserer Templiner Kirche beispielsweise schon wieder eine Trauung statt."
Einer gewissen Kuriosität entbehrt übrigens nicht, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von Richtern mit den Namen "Kirchhof", "Christ" und "Ott" getroffen wurde. Wobei zumindest von Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts und Mitglied einer katholischen Studentenverbindung, eigentlich eine Entscheidung zu erwarten gewesen wäre, die sich durch größere Offenheit gegenüber Religions- und damit auch Weltanschauungsgemeinschaften auszeichnet. Vor einem Jahr zitierte ihn das christliche Medienmagazin pro mit der Äußerung, dass es die Gretchenfrage von Artikel 4 des Grundgesetzes bleibe, was Religion eigentlich sei. "Der Staat darf sie nicht verbindlich für seine Bürger beantworten, denn der Schutz dieses Grundrechts gilt gerade der persönlichen Weltanschauung des Einzelnen."
Für die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V. ist auf jeden Fall klar, dass ihr Kampf noch nicht zu Ende ist: "Unsere Juristen prüfen derzeit", sagt der Vorsitzende der KdFSMD Jan Splett, "ob und wie wir unser berechtigtes Anliegen, als Weltanschauungsgemeinschaft anerkannt zu werden, jetzt bei den Gerichten auf europäischer Ebene vorbringen können."
Kommentare (19)
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wie sagte schon karlheinz
wie sagte schon karlheinz deschner: die Justiz ist eine Willkür und sich als kür darstellt
Nu ja, andernfalls hätte sich
Nu ja, andernfalls hätte sich das klerikale Establishment verhohnepipelt gefühlt und wieder die in ihren religiösen Gefühlen verletzte, beleidigte Leberwurst gespielt ("Unsere ernsthafte Andacht wird mit einer 'Nudel'messe verglichen, heul").
Aber, liebe Pastafarias, jetzt nicht eurerseits beleidigt sein, gelle?
Alles gut, Hans, obwohl es
Alles gut, Hans, obwohl es schon etwas verwegen ist, unsere ernsthafte Nudelmesse mit der hochgradig lachhaften Heiligen Messe zu vergleichen. :)
Das wäre überhaupt und
Das wäre überhaupt und grundsätzlich wunderbar, Herr Weida:wenn man über dieses ganze geheuchelte kirchliche Brimborium mehr lachen könnte! Aber da muß man ja schon wieder sehr vorsichtig sein: es kommt dann darauf an, ob man zuhause lacht oder öffentlich, weil man sich im letzteren Fall schon wieder verdächtig macht, die öffentliche Ordnung zu stören! Ich hoffe doch sehr, auch bei uns wird demnächst eine Religions-Polizei eingerichtet, die strittige Vorkommnisse gleich und sofort mit dem Knüppel auf der Straße klären kann, dann sparen wir uns die ganzen Prozesse und Gerichtskosten!
Verwegenheit ist mir eine
Verwegenheit ist mir eine Ehre, Rüdiger; speziell bzgl. Nudelmesse...
Aber mit dem Vergleichen meinte ich eher das "klerikale Establishment" - zu dem das FSM wohl (noch) nicht gehört?!?
RAmen.
Schon klar, Hans, ich hatte
Schon klar, Hans, ich hatte mich auf das ("Unsere ernsthafte Andacht wird mit einer 'Nudel'messe verglichen, heul")
bezogen.
Kleiner Trost, lieber Rüdiger
Kleiner Trost, lieber Rüdiger Weida, JETZT werde ich Mitglied der KdfSD. Freundliche Grüße.
Willkommen an Bord, Rene. :)
Willkommen an Bord, Rene. :)
Was ist an solch einer
Was ist an solch einer Entscheidung erstaunlich? Hattet ihr was anderes erwartet?
Tja, ohne missbrauchbare
Tja, ohne missbrauchbare junge Gemeinde, ohne Auftragsmörderinnen als Feindbilder und vor allem ohne milliardenschwere staatliche PR-Alimentierung wird das wohl nichts.
Da haben es sich die Richter
Da haben es sich die Richter wohl leicht gemacht, frei nach dem Motto: Was nicht sein darf, kann nicht sein!
Dann steht wohl jetzt der Gang nach Europa an!
Höre ich da das EUGH? Das
Höre ich da das EUGH? Das wird lustig :D
Die Entscheidung des
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, eine Beschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen, ist IMMER unanfechtbar, eine Begründung ist nicht nötig, wovon in der Regel – wen wundert – auch Gebrauch gemacht wird. Dies allein beweist, dass dieses Gericht nur ein Phantom ist, welches sich gut macht, um eine Säule des Rechtsstaates vorzugaukeln.
“weil eine weltanschauliche Betätigung des Beschwerdeführers nicht plausibel gemacht wurde”.
Gleich drei Begriffe werden willkürlich definiert und verwurstet: “Weltanschauung, Betätigung, plausibel (machen). Das Gericht darf natürlich nicht ehrlich sagen “Basta, leckt uns am Arsch”.
Selbst hatte ich etwas mehr Glück mit der Staatsmacht: das Urteil des BVG 1 BvR 482/13.
Anlass war eine Dienstaufsichtsbeschwerde über ein säuisches Zivilurteil der Richterin F. aus NRW, deren rechtswidriges Verhalten und Urteilen ich anprangern musste. Die Quittung war eine mich verleumdende Anzeige der Vorgesetzten wegen vermeintlicher Beleidigung. Über Jahre hin verfolgte mich die Justiz, sie liessen nicht locker, 3 mal Staatsanwalt, Amtsgericht, 3 mal Landgericht.
Die Justiz macht, wie sie will, in “Unabhängigkeit” ist sie jeder Kritik entzogen.
Als Aufklärungsmaterial hierzu dient mein Aufsatz über das beschriebene Verfahren, welchen ich auf Anfrage an grundsatz@gmail.com sehr gerne zuschicke. Er lohnt sich:
Mythos von Moral und Fähigkeit der Richter. Der Umgang mit der Meinungsfreiheit in der Justiz, wenn sie selbst davon betroffen ist.
Über: 37 Ns 203/14, 115 Js 251/09 in Duisburg.
Ich vermute, der EGH wird
Ich vermute, der EGH wird nicht anders entscheiden, darum hier mein Tipp für die Pastis: gründet eine Geheim-Organisation ähnlich "Opus Dei" (Eine der kath. Kirche!)Ein paar pensionierte Bundeswehr-Soldaten mit Nahkampf-Erfahrung, die vom Militär-Pfarrer nicht indoktriniert wurden und sich gerne ein Zubrot verdienen, werden sicherlich bereit sein diesen Damen und Herren Richtern etwas mehr Respekt einzuflößen?! Dabei kommt mir die Frage auf: Wozu braucht eine kath. Kirche eigentlich eine Geheim-Organisation? Wenn mir das bitte jemand (am besten aus dem Klerus) kompetent erklären könnte?
Ersichtlich wollte der Klub
Ersichtlich wollte der Klub der Juraklerikalen - wie die Vorinstanzen auch - dem weltanschaulichen Inhalt der Kirche des FSM nicht nähertreten. Wo kämen wir da hin! Womöglich, dass Humanismus und Ethik als Weltanschauung angesehen würden!
Über diese nicht völlig unerwartete kognitive Sperre hinaus wird zudem deutlich, dass faktisch eine Gleichstellung religiöser und weltanschaulicher Positionen, wie sie das GG doch postuliert, nicht vorhanden ist. Es wird immer den transzendental-unbegründbaren Positionen, dem wohligen Schauer des Irrationalen, der Vorzug gegeben vor konkreten Positionen, die vom Menschen handeln. Der Mensch wird sozusagen zur Profanität herabgestuft, das Irrationale zum Anbetungswürdigen hochstilisiert. Nun, was will man von einem Spruchkörper erwarten, der regelmäßig tiefernsten Austausch mit den ebenfalls bunt gekleideten Partnern von der irrationalen Fraktion pflegt? Denen man - gegen Wortlaut und Sinn des GG - längst ein "Supergrundrecht Religionsfreiheit" (Prof. Schachtschneider) gebastelt hat, mit dem es sich als Staat im Staate erstklassig schmarotzen lässt?
Wir sind noch lange nicht frei von Hexenwahn, Aberglauben und unangebrachter Ehrfurcht vor alten dummschwätzenden Männern in bunten Kleidern, die nicht aus der Karnevalskasse, sondern von den Steuerzahlern bezahlt werden.
@ ….Wir sind noch lange nicht
@ ….Wir sind noch lange nicht frei von Hexenwahn, Aberglauben ….
Wo der Wille zur Anerkenntnis von Wahrheit (durch Interpretation verwässerte Wahrheit stellt bereits Lüge dar und ist Unwahrheit) fehlt, ist alles Mühen umsonst. Kuttenträger und ihnen Gleichgestellte sind und bleiben Lügner, was durch ihr Jahrtausende altes Wirken zur Wahrheitsunterdrückung wohl bewiesen ist. (z.B. in den vielfältig "angepassten" Wiedergaben in ihren "Heiligen Büchern".) Wen wundert es, dass "Denkfaule" (siehe ImauelKantwasistAufklärung) im Nachplappern stark, im Denken schwach offenbar werden?
Satire ist so lange komisch,
Satire ist so lange komisch, bis es noch jemanden gibt, der darüber lacht. Dieser Nudelverein vermag indes nur noch zu nerven. Von daher ist es konsequent, wenn das Bundesverfassungsgericht den juristischen Unsinn mit einem Satz abbürstet um sich wirklich Wichtigem zu widmen; vielleicht ja auch mal einer Überarbeitung seiner unglücklichen Rechtsprechung zum Recht der Kirchen. Dann hätte das Treiben der Spaghetti -Fans doch noch was Gutes bewirkt.
"... Überarbeitung seiner
"... Überarbeitung seiner unglücklichen Rechtsprechung zum Recht der Kirchen. Dann hätte das Treiben der Spaghetti -Fans doch noch was Gutes bewirkt."
Das scheint mir doch gerade der Sinn der Sache zu sein... ;-)
@Jürgen Roth: Augenscheinlich
@Jürgen Roth: Augenscheinlich hast Du die Intention des "Nudelvereins" und die Argumentation der "Spaghetti-Fans" nicht verstanden.