Urteil im Spaghettimonsterprozess

OLG Brandenburg entscheidet gegen Spaghettimonster

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Sind trotz des Urteils des OLG Brandenburg weiterhin zuversichtlich: Rüdiger Weida und Rechtsanwalt Winfried Rath
Rüdiger Weida und Winfried Rath

Nach Auffassung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts handelt es sich bei der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. nicht um eine Weltanschauungsgemeinschaft. Deshalb stehe ihr auch nicht das Recht zu, an den Ortseingangsstraßen von Templin Nudelmessehinweisschilder aufzustellen. Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters hat bereits angekündigt, dass sie weiterkämpfen wird.

2014 hatte die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. bei der zuständigen Behörde beantragt, an den Ortseingangsstraßen von Templin Nudelmessehinweisschilder aufstellen zu dürfen, um damit – so wie die anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften der Stadt – auf ihr wöchentliches Messeangebot aufmerksam zu machen. Zunächst wurde die Erlaubnis gewährt, dann jedoch vom Land Brandenburg zurückgenommen.

Um ihr Recht, die Nudelmessehinweisschilder in Templin aufzustellen, stritt die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland (KdFSMD) e.V. vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht am 7. Juli 2017 bereits in zweiter Instanz. Die KdFSMD versteht sich selbst als Weltanschauungsgemeinschaft und verwies in der Verhandlung am 7. Juli diesbezüglich auf entsprechende Passagen in ihrer Satzung. Das Gericht zog sich zur Prüfung zurück und verkündete heute sein Urteil: Die Klage der KdFSMD wurde zurückgewiesen.

Laut Pressemitteilung des OLG Brandenburg befand das Gericht, dass die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. nicht als Weltanschauungsgemeinschaft einzuordnen sei, "da eine gemeinsame Weltanschauung der Mitglieder fehle. Wesentliches Merkmal einer Weltanschauung sei ein konsistentes Gedankensystem, das sich umfassend mit Fragen nach dem Wesen und Sinn der Welt und der Existenz des Menschen in der Welt befasse und zu daraus abgeleiteten Werturteilen gelange." Dies ist nach Auffassung des OLG Brandenburg jedoch nicht der Fall: "Der Verein verfolge nach seiner Satzung und seinem Auftreten in der Öffentlichkeit demgegenüber das Ziel, sich satirisch mit Anschauungen auseinander zu setzen, die als intolerant und dogmatisch empfunden werden. (…) Die darin geäußerte Kritik an Überzeugungen Anderer stelle kein umfassend auf die Welt bezogenes Gedankensystem im Sinne einer Weltanschauung dar."

"Um sagen zu können, wie es nun genau weitergeht, müssen wir die schriftliche Urteilsbegründung abwarten", so Winfried Rath, Rechtsanwalt der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V.. Da das OLG Brandenburg die Revision beim BGH nicht zugelassen hat, wäre der nächste Schritt eine Nichtzulassungsbeschwerde. "Nach der Pressemitteilung des Gerichts steht zu befürchten, dass sich das OLG Brandenburg nicht hinreichend tiefgehend damit beschäftigt hat, dass meine Mandantin eine Weltanschauungsgemeinschaft ist, die ihre weltanschaulichen Grundlagen im evolutionären Humanismus hat. Unabhängig davon, ob die Nichtzulassungsbeschwerde durchgeführt werden muss, um den Rechtsweg auszuschöpfen, wird sich deshalb aller Voraussicht nach letztlich das Bundesverfassungsgericht mit dem Weltanschauungsstatus der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. beschäftigen müssen."

Dass er weiterkämpfen wird, steht für den Vorsitzenden der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. Rüdiger Weida fest. Laut Weida hat das OLG den Fehler gemacht, die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. gleichzusetzen mit der weltweiten Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters. Von dieser unterscheide sich die deutsche KdFSM jedoch in zentralen Aspekten ihres Selbstverständnisses. "Wir sind eine Weltanschauungsgemeinschaft", betont Weida, "und es ist nur eine Frage der Zeit, bis uns ein Gericht auch als solche anerkennt. Dass das irgendwann passieren wird, ist so sicher wie das RAmen in unserer Kirche."