Hat der Aachener Weihbischof Geld einer dementen Frau veruntreut?
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Wie der Spiegel berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Köln Anklage wegen des Verdachts der Untreue gegen Johannes Bündgens erhoben. Nachdem das Medium eine Anfrage an den Anwalt des kirchlichen Würdenträgers gerichtet hatte, gab dieser bekannt, vorerst alle Ämter ruhen zu lassen.
Nach Recherchen des Spiegel ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln gegen den Weihbischof von Aachen, Johannes Bündgens. Der katholische Geistliche soll insgesamt fast 128.000 Euro einer dementen und deshalb nicht geschäftsfähigen Frau auf sein privates Konto überwiesen haben. Dies soll in vier Raten über einen Zeitraum von zwei Monaten (Dezember 2017 bis Januar 2018) geschehen sein.
Wie Spiegel Online weiter berichtet, bestand ein langjähriges freundschaftliches Verhältnis zwischen der Seniorin und dem Weihbischof, der bereits seit Herbst 2016 über eine Kontenvollmacht verfügte. Als im Jahr darauf bei der heute 78-Jährigen Demenz festgestellt wurde, stufte man diese Vollmacht als "sittenwidrig" ein, ein amtlicher Betreuer forderte das Geld daraufhin zurück. Diese Rücküberweisung erfolgte dann zunächst in kleinen Teilbeträgen von 1.000 Euro pro Monat, bis die Staatsanwaltschaft in Köln den Kirchenmann anklagte – wegen des Verdachts der Untreue. Dann ging es ganz schnell: In diesem September überwies er plötzlich alles auf einmal zurück.
Im Frühling hatte der Geistliche außerdem eine Immobilie in Aachen gekauft. Einem seiner Anwälte zufolge habe die demente Frau in eine der Wohnungen einziehen sollen, samt Wohnrecht ohne Miete auf Lebenszeit. Im Grundbuch fand sich jedoch keine entsprechende Eintragung über ihr Nutzungsrecht. Der Rechtsanwalt gab an, dies hätte auch ohne eine Fixierung in Schriftform gegolten. Nach der Presseanfrage des Spiegel an den weihbischöflichen Rechtsanwalt gab Bündgens bekannt, alle Ämter bis Verfahrensende ruhen zu lassen.

Kommentare (4)
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Einer von tausend Fällen, wie
Einer von tausend Fällen, wie sie ständig vorkommen, Erbschleicherei gehört zur Grundausstattung von Bischöfen sowie von Dorfpfarrern.
Kommt ein Pfarrer zu einer
Kommt ein Pfarrer zu einer alten Frau.
Sagt die alte Frau: "Wenn ich jetzt mein ganzes Geld der Kirche spende, komme ich dann in den Himmel ?"
Sagt der Pfarrer "Ich kann nicht garantieren, aber an Ihrer Stelle würde ich es versuchen!"
Es kann ja sein, das dauernd vorkommt, nur andere Kleriker fallen damit nicht auf, bedienen ihr Privatkonto vielleicht auf Umwegen.
Die Ausrede mit dem Wohnrecht ist noch dümmer als seinerzeit "Businessclass sind wir geflogen!" von seinem ehemaligen Limburger Kollegen.
"Denn wer hat, dem wird
"Denn wer hat, dem wird gegeben" Das lehrte Jesus fünfmal: Matthäus 13,12 und 25,29 und Markus 4,25 und Lukas 8,18 und 19,26.
Heutzutage verschweigen Jesu "Hirten" diese Lehre ihres Gottessohnes - aber handeln offenbar(t) immer noch danach!
Hat eine dritte, unabhängige
Hat eine dritte, unabhängige Person den Plan des Bischofs über das Wohnrecht ohne Miete gewusst? Falls nein, dann ist da etwas faul und die Anklage ist sehr berechtigt.