Kommentar zum "Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen"

Mahnung vor unbegründeten Geldforderungen der Kirchen

Am 13. März 2020 haben die religionspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen von FDP, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen einen gemeinsamen Entwurf für ein "Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen" vorgestellt. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die jährlich an die Kirchen gezahlten Staatsleistungen abzuschaffen sind – allerdings gegen eine Ablösesumme von gut 10 Milliarden Euro. Rolf Schwanitz begrüßt in diesem Kommentar die blockübergreifende Initiative der Bundestagsabgeordneten und mahnt gleichzeitig vor einer zusätzlichen Belastung der Steuerzahler durch unbegründete Geldforderungen der Kirchen. Er ist Bundessprecher der "Säkularen Sozialdemokrat_innen", Beirat im Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) und Staatsminister a. D. im Bundeskanzleramt.

Das Beste am nun vorliegenden Gesetzentwurf über Grundsätze zur Ablösung der (zusätzlichen) Staatsleistung an die Kirchen liegt im Umstand, dass es ihn gibt. Tatsächlich besteht das Ablösungsgebot dieser finanziellen Kirchenprivilegien nun seit über 100 Jahren – und wurde nach 1949 von allen Parteien systematisch ignoriert. Ohne den seit rund zehn Jahren wachsenden Druck säkularer Organisationen und immer größerer Teile der Bevölkerung wäre dieser Verfassungsbruch wohl auch noch weitere Jahrzehnte unbemerkt geblieben. Die Parteien FDP, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen machen damit nun ein Ende und legen einen Entwurf für ein Ablösungsgesetz vor. Es gebührt diesen Parteien deshalb zu allererst einmal Lob und Anerkennung dafür, dass sie sich ihres Verfassungsauftrages besonnen und diese Initiative überhaupt gestartet haben. Denn die Pflichtenlage ist eigentlich klar und eindeutig: Der Bund ist nach Artikel 138 Abs. 1 WRV i. V. m. Artikel 140 GG verpflichtet, verbindliche Ablösungsgrundsätze per Gesetz festzulegen. Die Länder haben ihrerseits die Pflicht, jene (zusätzlichen) Geldzahlungen an die Kirchen auf dieser Grundlage auch zu beenden. Allein die immer tiefer gewordene Verflechtung zwischen privilegierten Kirchen, Staat und Parteien hat bislang alle Seiten dazu veranlasst, ihre Augen fest zuzudrücken vor diesem Ablösungsgebot, vor der eigentlichen Verfassungslage in Deutschland. Dass man durch die Ignoranz des Ablösungsauftrages zugleich in eine immer tiefere Diskrepanz zum säkularen, weltanschaulich eigentlich neutralen Verfassungsstaat gekommen ist, kümmerte die Führungsebenen der Parteien bislang wenig. Grüne, Liberale und Linkspartei durchbrechen nun dieses Schweigekartell und wagen einen längst überfälligen Vorstoß. Und das ist ausdrücklich zu begrüßen.

Weniger freundlich fallen die Bewertungen aus, wenn man in die Details des schmalen Gesetzentwurfes blickt. Denn hier hat die Initiatoren offensichtlich der Mut verlassen – weite Teile der Ablösungsregelungen tragen ganz unübersehbar auch die Handschrift der privilegierten Kirchen. Das beginnt bereits bei der Problembeschreibung im Gesetzentwurf. Die Autoren schreiben hier (richtigerweise), zunächst habe der Bund ein Grundsätzegesetz für die Ablösung der (zusätzlichen) Staatsleistungen zu schaffen und dann sei die "genaue Ausgestaltung der Staatsleistungen" durch die Länder zu regeln. Gemeint sein kann hier doch wohl nur die genaue Ausgestaltung der Ablösung der Staatsleistungen, denn eine Versteinerung der Staatsleistungen in alle Ewigkeit wäre ein klarer Verfassungsbruch.

Unübersehbar ist die kirchliche Handschrift auch beim vorgeschlagenen Ablösungsmodus. Danach seien die Kirchen wegen der Ablösung nach einem "Äquivalenzprinzip" zu entschädigen. Als angemessen empfinden die Autoren zusätzliche Ablösungsleistungen in Höhe des 18,6-fachen der bislang gezahlten (zusätzlichen) Staatsleistungen und übernehmen damit jene völlig überzogenen Forderungen, die in den zurückliegenden Jahren immer mal wieder aus kirchlichen Kreisen vernehmbar waren. Diese Leistungen sollen bis zur endgültigen Ablösung zusätzlich, also on top, zu den Staatleistungen gezahlt werden. Da die Zinsen derzeit bekanntlich im Keller stehen, sollen als Ablösungsleistungen ausdrücklich auch "andere als Geldleistungen" ermöglicht werden. Hier denken die Autoren offensichtlich an die Übertragung von staatlichem Immobilienbesitz an die Kirchen, die ihrerseits schon heute die größten Grundeigentümer in Deutschland sind. Die Ablösungsvorschläge haben offensichtlich zum Ziel, die Kirchen so auszustatten, als würden die (zusätzlichen) Staatsleistungen auf immer und ewig weiterbestehen. Das käme aber lediglich einer haushalterischen Umwandlung der (zusätzlichen) Geldzahlungen gleich. Das Ablösungsgebot liefe faktisch ins Leere, weil der finanzielle Nachteil des Staates zu Gunsten der Kirchen versteinert würde. Eine solche trickreiche buchhalterische Verlagerung wäre nur eine Scheinablösung, unterliefe letztendlich das grundgesetzliche Ablösungsgebot und wäre sicherlich auch verfassungswidrig.

Es ist unakzeptabel und gegenüber dem fiskalischen Eigeninteresse des Staates auch unverantwortlich, dass bei den Ablösungszahlungen die trotz des Ablösungsgebotes weiter gezahlten (zusätzlichen) Staatsleistungen unberücksichtigt bleiben sollen. Obwohl das Ablösungsgebot seit 1919 besteht, haben die privilegierten Kirchen die (zusätzlichen) Staatsleistungen seit nunmehr 100 Jahren sowie in stetig dynamisierter Form erhalten. Im Blick auf diese gigantischen, trotz Ablösungsgebot seit 1919 gewährten Zahlungen fällt es schwer, noch irgendeinen moralischen oder rechtlichen Anspruch auf zusätzliche Entschädigungsbeträge anzuerkennen. Natürlich sehen die privilegierten Kirchen das völlig anders. Sie sollten sich endlich so verhalten, wie es wohl auch die Mehrheit ihrer eigenen Mitglieder von ihr erwartet. Keine unrealisierbaren, utopischen Forderungen stellen, sondern selbstbewusst und dankbar die finanziellen Privilegien beenden und sich auf die eigenen Kräfte besinnen.

Auch veröffentlicht auf der Webseite des ifw.
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Kommentare (11)

Hans Trutnau (nicht überprüft)

Fr. 13 Mär 2020 - 13:40

Habe gerade die letzten drei hpd-Artikel überflogen und schon in allen drei Teasern die Summe von 10 Milliarden Euro gesehen - offensichtlich von der Politik (!) vorgeschlagen, nicht etwa vom Klerus gefordert.
Ich glaub', mich tritt ein Pferd. Aber ich glaube ja nicht...
Bei näherem Hinlesen: "... weite Teile der Ablösungsregelungen tragen ganz unübersehbar auch die Handschrift der privilegierten Kirchen" - ja, natürlich; wie konnte ich das vergessen: der Gesetzentwurf ist doch sicher zwecks Editierung an die Kirchenbüros gegangen. Und dort wird man sich gesagt haben: "Bisher haben wir pro Jahr summa summarum fast 20 Milliarden Staatsleitungen und Subventionen etc. für lau bekommen. Jetzt fordern wir mal einmalig 10; das fressen die, wetten? Aber das, liebe Kollegen, unter dem Deckmantel der absoluten Diskretion - wir kämen in des Teufels Küche, wenn auch nur ansatzweise bekannt werden würde, mit welchen Themen wir uns beschäftigen!"

Falls nicht bemerkt - das Ende des letzten Satzes ist ein sinngemäßes Zitat von Bischof Kunst, Bonn, aus: Carsten Frerk "Kirchenrepublik Deutschland", S. 71.

CnndrBrbr (nicht überprüft)

Fr. 13 Mär 2020 - 15:08

Der vernünftigste Gegenvorschlag wäre, die Ablösesumme auf 0,- festzusetzen.
Jede noch so fantastische Geldgeilheit ist in den letzten 100 Jahren sowieso bereits befriedigt worden.

Epikur (nicht überprüft)

Fr. 13 Mär 2020 - 15:21

Ich denke, eine realistische Geldsumme als Einmalzahlung würde Staat und Kirchen helfen. Der Staat hätte eine Aufgabe weniger, und die Kirchen wären autonomer.

Gerhard Lein (nicht überprüft)

Fr. 13 Mär 2020 - 15:57

Danke für diesen klaren Kommentar. Er verdient weite Verbreitung. Es zeigt sich mal wieder, wie stark die klerikale Lobbyarbeit den Bundestag infiltriert hat, dass schon die demokratischen Oppositionsfraktionen eine horrende Summe als Ablösezahlung anbieten, die in keiner Weise zu den bisherigen exorbitanten Zahlungen seit 1919 bis heute passt.

Bernd Kockrick (nicht überprüft)

Fr. 13 Mär 2020 - 20:00

In den Schulen fällt der Putz von den Wänden, Straßen und Brücken können nicht mehr repariert werden, viele Menschen in unserem Land und in aller Welt hungern, verdursten oder ertrinken, aber die Religionsgemeinschaften erhalten ohne Verwendungsnachweis Milliardenbeträge zugeschoben. Und sie schämen sich nicht, immer noch mehr zu fordern, ohne zu erklären, wie sie zu ihrem immensen Vermögen gekommen sind.
"Christliche" Moral sieht anders aus!!!

Michael Ganß (nicht überprüft)

So. 15 Mär 2020 - 12:50

Man muss es ihnen lassen, die Kirchen sind einfach gute Player. Sie ownen sogar die Parteien, die eigentlich ihre natürlichen Gegner sein müssten und lässt diese die eigene Forderung verkünden. Bonuspunkte für den Burying-Zeitpunkt.

Holger Buntrock (nicht überprüft)

Mo. 16 Mär 2020 - 12:12

Halloo geht´s noch ??
Hier sehen wir wieder einmal wie weltfremd unser Politiker sind - fremdes Geld zum Fenster hinaus werfen wie Scheuer, von der Leyen und co. und dann werden Sie noch weggelobt oder bleiben auf ihren Stühlen kleben.
Mein Vorschlag zur Güte, die Kirchen dürfen untertänigst mit dem Souverän über eine möglichst niedrige Rückzahlung von unberechtigt erhaltenen Staatsleistungen seit dem
Pakt mit den Nazis verhandeln. In meinen Augen geht es hier um eine Rückzahlung im Gegensatz zu einer Ablösung von Leistungen!!!

CnndrBrbr (nicht überprüft)

Mo. 23 Mär 2020 - 11:45

Antwort auf von Holger Buntrock (nicht überprüft)

Alternativ könnten wir auch über eine komplette und ersatzlose Enteignung des gesamten aktuellen Kirchenbesitzes reden - als Rückgabe von Raubgut.

Rolf Schwanitz

Der Autor war Mitglied des Bundestages, von 1998 bis 2005 Staatsminister im Bundeskanzleramt und anschließend von 2005 bis 2009 Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Gesundheit.

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