NRW verbietet religiöse Symbole in der Justiz

Plenarsaal Landtag Nordrhein-Westfalen
Innenbereich des Plenarsaals im Landtag von Nordrhein-Westfalen

Nachdem jüngst bekannt wurde, dass der Generalanwalt am Gerichtshof der Europäischen Union das Verbot von religiösen Symbolen am Arbeitsplatz für rechtmäßig hält, berichten Medien heute über ein neues Gesetz in Nordrhein-Westfalen, welches Beschäftigten der Justiz untersagt, in Gerichten und bei Ausübung hoheitsrechtlicher Tätigkeiten religiös geprägten Symbole oder Kleidungstücke zu tragen.

Der Düsseldorfer Landtag hat gestern Abend ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Laut Deutschlandfunk umfasst das Verbot "neben Kreuz, Kopftuch, Kippa auch Symbole oder Kleidung, die weltanschauliche Positionen zum Ausdruck bringen." Die Neuregelung des Gesetzes gilt für Richter, Staatsanwälte, Rechtsreferendare und alle anderen Justizbeschäftigten bei dienstlichen Tätigkeiten.

Die Aachener Nachrichten zitieren NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU), der in der Debatte sagte, dass durch das äußere Erscheinungsbild von Angehörigen der Justiz nicht der geringste Anschein von Voreingenommenheit erweckt werden dürfe.

Das Gesetz weitet zudem das Gesichtsverhüllungsverbot aus. Alle Beschäftigten der Justiz dürften "ihr Gesicht bei Ausübung des Dienstes oder bei einer Tätigkeit mit unmittelbarem Dienstbezug nicht verhüllen, es sei denn, dienstliche oder gesundheitliche Gründe erfordern dies". (Diese Regelung bestand für Richter und Beamte schon zuvor.)

Bereits im Vorfeld haben die beiden christlichen Kirchen erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel an dem Vorhaben der schwarz-gelben Koalition geäußert. Das Katholische und das Evangelische Büro NRW erklärten in einer gemeinsamen Stellungnahme, das Verbot, Kleidung zu tragen, die mit einer bestimmten Religion oder Weltanschauung verbunden werde, greife "erheblich in das Grundrecht der Religions- und Weltanschauungsfreiheit ein."

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Kommentare (20)

Hans Trutnau (nicht überprüft)

Do. 4 Mär 2021 - 11:13

Es geschehen noch Zeichen und 'Wunder'.
Außerdem gehört die Funktion der Kirchenbüros eingestellt.

Konrad Schiemert (nicht überprüft)

Do. 4 Mär 2021 - 11:39

Nach dem Artikel über Laschets und Gottes Hände (https://hpd.de/artikel/rechte-hand-laschets-und-linke-hand-gottes-19049) ist diese Entscheidung eine nette Überraschung.

Klaus Bernd (nicht überprüft)

Do. 4 Mär 2021 - 13:10

Antwort auf von Konrad Schiemert (nicht überprüft)

Mich hat das auch überrascht. Trotzdem glaube ich, wenn Laschet unter Liminski Kanzler wird, wird Deutschland noch Polen und Ungarn rechtskatholisch überholen. Dann wird das Werk Gottes vollendet.

besser im Sinne der christlichen Kirchen ? Sicher nicht. Dazu handelt er zu ungeschickt provokativ. Einem Liminski traue ich zu, dass er das ganz unauffällig mit jesuitischem Geschick angeht.

Schaun wir mal, wer Kanzler wird:
- der servile Diener der katholischen Kirche, Armin Laschet,
- der servile Diener der evangelischen Kirche, Markus Söder, oder
- der heimliche Diener der evangelischen Kirche, Olaf Scholz.

Wie macht Olaf Scholz sich zum heimlichen Diener der evangelischen Kirche? Ich kenne ihn nur als offen servilen Diener des Islams. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/hamburg-unterzeichnet-staatsvertrag-mit-muslimen-und-aleviten-a-867032.html

A.S. (nicht überprüft)

Di. 9 Mär 2021 - 15:05

Antwort auf von Sternchenskept… (nicht überprüft)

Die Förderung des Islams in Deutschland wird zuvorderst von der evangelischen Kirche betrieben. Die katholische Kirche ist da wesentlich zurückhaltender.

Hamburg hat hier (Ihr Link zum "Spiegel") Wünsche der evangelischen Kirche befolgt.

Gleiches gilt für den "Religionsunterricht für alle" in Hamburg, auch ein Wunsch der evangelischen Landeskirche.

Frau Geywitz, die Partnerin von Hr. Scholz bei der Bewerbung für den Parteivorsitz, wurzelt im evangelischen Klüngel Brandenburgs. Den Werdegang von Fr. Geywitz finden Sie in der Wikipedia.

Olaf Scholz hat zwar seinen Diensteid ohne die Gottesformel gesprochen, kungelt nicht desto trotz massiv mit evangelischen Kreisen.

So komme ich zu meiner Bewertung: Heimlicher Diener der evangelischen Kirche.

A.S. (nicht überprüft)

Do. 4 Mär 2021 - 12:15

Die NRW-CDU scheint langsam zu begreifen, dass Kirchennähe bei Wahlen zum Handicap wird.

Wer die deutsche Nachkriegsdemokratie erhalten möchte, sollte einen ganz großen Bogen um politische Kirchendiener machen.

E. Steinbrecher (nicht überprüft)

Do. 4 Mär 2021 - 13:10

Hoffentlich spricht sich das bis Bayern rum! Söder´s Kreuzerlass ist vielen schon lange ein Dorn im Auge auch wenn der den Vorzug hat, das jedem denkenden Menschen bewußt wird, was gewählte Volksvertreter und deren lobbyistische Steigbügelhalter, von der Mündigkeit des Stimmvieh´s Wähler halten. Im Grunde ist das eine Impertinenz die ihrs Gleichen sucht.

Der bayerische Kreuzerlass war eigentlich gar nicht pro Kirche gemeint, sondern hauptsächlich anti Islam. Im Nachgang der sog. Flüchtlingskrise sollte allen potenziellen Kopftuch- und Turban-Träger*innen deutlich gezeigt werden, wo der weltanschaulich-kulturelle Hammer hängt. Dass man in der bayerischen Staatsregierung glaubte, die mitteleuropäische Geistes- und Kulturgeschichte samt Aufklärung durch ein Kreuz symbolisieren zu können – na ja, ist halt CSU. Eine Alternative wäre z.B. die ständige Beflaggung der freistaatlichen Gebäude gewesen. Die AfD hätte es sicher gern gesehen ...

Hubert Gotzes (nicht überprüft)

Do. 4 Mär 2021 - 13:54

Ein Schritt in die richtige Richtung, der bundesweit Fsher aufnehmen sollte. Ein wichtiges Signal auch für Integration, die nur dem GG folgen sollte.

Ralf Michalowsky (nicht überprüft)

Do. 4 Mär 2021 - 14:19

Geht es jetzt nur um Kleidung etc. oder auch um die Raumausstattung?

Uwe Lehnert (nicht überprüft)

Do. 4 Mär 2021 - 14:43

Ja, da ist unser Berliner Justizsenator "fortschrittlicher". Er schreitet immer weiter fort von dem, was einst ein Schritt in die richtige Richtung sein sollte: Trennung von Staat und Religion. Frage an Herrn Behrendt: Ist die Einrichtung von Gebetsräumen im Eingangsbereich eines Gerichtsgebäudes schon angedacht? Schließlich möchte man/frau … mensch im letzten Moment mit Hilfe der obersten Instanz noch den Ausgang eines Verfahrens günstig beeinflussen. Ein Vorteil, den gewöhnliche Gottlose, wie sie hier auf dieser Seite reichlich versammelt sind, nicht hätten. Was natürlich wieder ein klarer Fall von Diskriminierung wäre. Aber unserem Justizsenator wird schon was einfallen. Vielleicht würde er uns Ruchlose gleich ans Jüngste Gericht verweisen. Aber da hätten so Gottesleugner wie wir vor der höchsten Instanz wohl noch schlechtere Karten. Ob unser Justizsenator schon mal daran gedacht hat, die Religion völlig außen vor zu lassen? Zugegeben – ein ungewöhnlicher, geradezu abwegiger Gedanke, aber vielleicht die beste aller Lösungen!

‘tschuldigung – nur so eine Idee.

Sternchenskept… (nicht überprüft)

Mo. 8 Mär 2021 - 21:51

Antwort auf von Uwe Lehnert (nicht überprüft)

Nee, bestimmt nicht. Blumiges Religionsgeschwafel ist ja immer eine schöne Methode, seine Haltung Frauen gegenüber irgendwie äää positiv zu formulieren. Innerhalb seiner Partei kann Behrendt so quasi unentdeckt am Rollback werkeln. Er protegiert frauenverachtende Ideologien und verkloppt das den begriffsresistenten Katho-Opfer*innen als 'Weltoffenheit' und 'Vielfalt'. Bei diesen beiden Reizwörtern wird ja gern nur noch verträumt geguckt und umgehend das Sehen und Denken eingestellt. Läuft.

Giordano Bruno (nicht überprüft)

Do. 4 Mär 2021 - 14:59

Dass ausgerechnet die, welche seit über hundert Jahren die Weimarer Verfassung und seit 71 Jahren das Grundgesetz missachten, sich darauf berufen, dass das tragen von Kleidung welche mit einer bestimmten Religion oder Weltanschauung verbunden ist, wie diese das seit vielen Jahren tun, deren gutes Recht wäre und das längst überfällige Verbot dieser Praktiken, einen erheblichen Eingriff in das Grundrecht der Religions- und Weltanschauungsfreiheit darstellen würde, lässt an Arroganz nichts zu wünschen übrig, deren Auffassung von Recht muss energisch entgegengehalten werden, dazu ist die Entscheidung des Generalanwalts am Gerichtshof der EU ein klares Zeichen für eine säkulare Weltanschauung und lässt hoffen, dass diese sich weltweit immer mehr durchsetzt, was eine enorme Befreiung von den Doktrinen der Religionen bedeuten würde.

Adam Sedgwick (nicht überprüft)

Do. 4 Mär 2021 - 15:05

Das ist wirklich eine erfreuliche Überraschung, endlich eine Einsicht von hoher Stelle. Habe den Eindruck, der Justizminister von NRW liest und begreift den hpd... Die Kirchen-Vertreter haben immer noch nicht die Aufgaben der Justiz begriffen, ebenso wenig was Religionsfreiheit bedeutet. Religiöse Menschen in der Justiz können und dürfen ihre gesamte Freizeit für die Religionsausübung verwenden und - das ist das Entscheidende - werden selbstverständlich deswegen nicht eingesperrt oder bedrängt oder Berufsverbot belegt, wie es in den Jahren 1933 -1945 der Fall war, aus einer lebensgefährlichen Zeit vor allem für die jüdischen Menschen.

M. Landau (nicht überprüft)

Do. 4 Mär 2021 - 15:11

»Wer nicht an wunder glaubt, der ist kein Realist«
(David ben Gurion, Mit-Staatsgründer Israels und Religionsfeind)

Assia Harwazinski (nicht überprüft)

Fr. 19 Mär 2021 - 09:46

Begrüßenswerte Entscheidung. Der säkulare Rechtsstaat hat sich neutral zu verhalten, was sich auch in der Kleidung niederschlagen sollte, zumindest in Räumen staatlicher Einrichtungen und ganz besonders in den Gerichtsräumen und bei den dort Tätigen. Helmut Schmidt sagte einmal einen sehr klugen Satz, der kaum noch Beachtung findet: Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat nichts zu verlieren - er hat zu existieren! Genau dies Letztere wird durch diese Entscheidung unterstrichen und in seiner grundlegenden Bedeutung gefestigt. Die geforderte Neutralität muss sich auch symbolisch in der Kleidung niederschlagen, zumindest an solchen Orten.

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