Bremer Gericht erlaubt Turban bei Polizisten im Außendienst
Ein Bremer Polizist im Dienst darf – zumindest vorläufig – in der Öffentlichkeit einen Turban tragen. Mit diesem Beschluss entsprach das Verwaltungsgericht Bremen dem Eilantrag des Kommissaranwärters Jaspinder Singh. Er gehört dem Sikh-Glauben an und der Turban (Dastar) ist ein religiöses Symbol dieser Gemeinschaft. Gegen die Entscheidung ist eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht möglich.