„Tötungsspezialist“ ist eine Beleidigung
STRASSBURG. (hpd) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte am 13. Januar, dass Abtreibungsgegner Frauenärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, nicht als «Tötungsspezialist» bezeichnen dürfen.