Bischöfe missachten Religionsfreiheit
FREIBURG/LEIPZIG (hpd/bfg) Die katholische Kirche hat, eine Woche bevor sich das Bundesverwaltungsgericht mit der Möglichkeit eines teilweisen Kirchenaustritts befassen will, ein Dekret veröffentlicht, in dem bestimmt wird, dass diese Möglichkeit nicht besteht und wer nichts zahle, werde komplett ausgeschlossen. Eine Missachtung des Gerichts und der Religionsfreiheit.